Höfliche Bitte um Mithilfe - Gerichtsbucheinträge - Fortsetzung 1

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  • Cebete
    Erfahrener Benutzer
    • 09.09.2011
    • 134

    [gelöst] Höfliche Bitte um Mithilfe - Gerichtsbucheinträge - Fortsetzung 1

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsbücher
    Jahr, aus dem der Text stammt: um 1800
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Frohburg


    Hallo liebe Mitforschende,

    hiermit bitte ich euch nochmal um Mithilfe beim Entziffern der Texte.
    Vielen herzlichen Dank im Voraus.

    Liebe Grüße
    Cebete
    Angehängte Dateien
    Gähsnitz: Teichmann Michael *1728
    Wolperndorf: Teichmann Johann Gottfried *1765
    Greifenhain: Teichmann Joh. Andreas *1804
    Glasten: Teichmann Joh. Wilhelm Franz *1849
    Bad Lausick: Teichmann Max *1881
  • Cebete
    Erfahrener Benutzer
    • 09.09.2011
    • 134

    #2
    Hallo liebe Mitforschende,

    könntet Ihr hier bitte auch noch draufsehen?

    Liebe Grüße
    Cebete
    Gähsnitz: Teichmann Michael *1728
    Wolperndorf: Teichmann Johann Gottfried *1765
    Greifenhain: Teichmann Joh. Andreas *1804
    Glasten: Teichmann Joh. Wilhelm Franz *1849
    Bad Lausick: Teichmann Max *1881

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    • Karla Hari
      Erfahrener Benutzer
      • 19.11.2014
      • 5898

      #3
      die ersten beiden Bilder (mit Lücken und Fehlern, die es zu korrigieren gilt)

      und
      4 Gulden 19 Groschen rückständige Judicia
      ...
      300 Gulden ---- in Summa
      welche letztere 10 Posten an 50 Gulden ...
      Käufer zwischen dato und Michael
      diese Jahres zu bezahlen ver-
      sprochen, Wobey Käufer , ..rich-
      mann sich anheischig? (und verbindlich) gemachet,
      vor alle und iede ..mmun-Schulden,
      sie mögen Nahmen haben, wie sie
      wollen, zu ...hen und zu haften,
      und den diesfallsigen Antheil von
      dem erkaufften Rabischen Hinterfü-

      ßer Guthe zu bezahlen, auch zu
      denen rückständigen Steuer-Ka(?)-
      ster, welche nach der Raduction
      8 Gulden betragen, annoch 4 Gulden
      diesfalls zur Zubuße zu bezah-
      len, ... das Rabische Eheweib
      die übrigen 4 Gulden von dem
      Quanto ihrer Illatorum (?) an 15 Gulden
      sich abziehen zu laßen sich er-
      klähret, Verkäufer Rabe hat ie-
      doch annoch bis Michael dieses
      ..bbsten Jahres sich in dem ver-


      Grüße
      KH
      Lebe lang und in Frieden
      KarlaHari

      Kommentar

      • Karla Hari
        Erfahrener Benutzer
        • 19.11.2014
        • 5898

        #4
        die nächsten beiden Bilder (11 und 12)

        kauftten Hintersäßer - Guthe mit
        Käufers Genehmigung die freye
        Herberge vorbehalten, hierrauf
        die Lehn an dem verkauften
        Hintersäßer-Guthe und obbe-
        schriebenen Pentinentinn(?) auf-
        gelaßen, ruhigen Besitz und Ei-
        genthum eingeräumet, und
        weile er an den Kauf-Gel-
        dern nichts zu fordern, seiner-
        seits quittiert und landübliche
        Verzicht geleistet, iedoch vor
        seiner Creditores und bis zu de-

        ren völligen Bezahlung die Hy-
        pothec reservirt, Käufer Reich(?)-
        mann hingegen hat Verkäu-
        fers Quittung und Verzicht,
        auch übrige Erklährung ac-
        ceptiert und die reservierte Hy-
        pothec constituiert,
        Allermaßen nun beyderseits
        Contrahenten nach beschohener(?)
        Wiedervorlesung mit diesem
        ihren Kauf-Contracte wohl

        Grüße
        KH
        Lebe lang und in Frieden
        KarlaHari

        Kommentar

        • Balthasar70
          Erfahrener Benutzer
          • 20.08.2008
          • 2960

          #5
          Hallo Cebete,

          an KH´s Text nur kleine Ergänzungs- und Änderungsvorschläge:


          und
          4 Gulden 19 Groschen rückständige Judicia
          ...
          300 Gulden ---- in Summa
          welche letztere 10 Posten an 50 Gulden ...
          Käufer zwischen dato und Michael
          dieses Jahres zu bezahlen ver-
          sprochen, Wobey Käufer , Reich?-
          mann sich anheischig? (und verbindlich) gemachet,
          vor alle und iede Annum?? [so zwar nicht zu lesen, nur Vorschlag]-Schulden,
          sie mögen Nahmen haben, wie sie
          wollen, zu stehen und zu haften,
          und den diesfallsigen Antheil von
          dem erkaufften Rabischen Hinter-

          ßer Guthe zu bezahlen, auch zu
          denen rückständigen Steuer-La-
          sten, welche nach der Raduction
          8 Gulden betragen, annoch 4 Gulden
          diesfalls zur Zubuße zu bezah-
          len, weil(e)? das Rabische Eheweib
          die übrigen 4 Gulden von dem
          Quanto ihrer Illatorum (?) an 15 Gulden
          sich abziehen zu laßen sich er-
          klähret, Verkäufer Rabe hat ie-
          doch annoch bis Michael dieses
          ..bbsten Jahres sich in dem ver-

          Gruß Balthasar70
          Zuletzt geändert von Balthasar70; 09.08.2015, 17:05.
          Gruß Balthasar70

          Kommentar

          • Balthasar70
            Erfahrener Benutzer
            • 20.08.2008
            • 2960

            #6
            Hallo Cebete,

            auch hier nur Kleinigkeiten ergänzt an KH´s Text:

            kauftten Hintersäßer - Guthe mit
            Käufers Genehmigung die freye
            Herberge vorbehalten, hierrauf
            die Lehn an dem verkauften
            Hintersäßer-Guthe und abbe-
            schriebenen Pertinentien auf-
            gelaßen, ruhigen Besitz und Ei-
            genthum eingeräumet, und
            weile er an den Kauf-Gel-
            dern nichts zu fordern, seiner-
            seits quittiert und landübliche
            Verzicht geleistet, iedoch vor
            seiner Creditores und bis zu de-

            ren völligen Bezahlung die Hy-
            pothec reservirt, Käufer Reich-
            mann hingegen hat Verkäu-
            fers Quittung und Verzicht,
            auch übrige Erklährung ac-
            ceptiert und die reservierte Hy-
            pothec constituiert,
            Allermaßen nun beyderseits
            Contrahenten nach beschohener(?)
            Wiedervorlesung mit diesem
            ihren Kauf-Contracte wohl

            Gruß Balthasar70
            Gruß Balthasar70

            Kommentar

            • mawoi
              Erfahrener Benutzer
              • 22.01.2014
              • 4049

              #7
              Hallo,
              noch ein paar winzige Ergänzungen:

              4 Gulden 19 Groschen rückständige Judicia
              ...
              300 Gulden ---- in Summa
              welche letztere 10 Posten an 50 Gulden ...
              Käufer zwischen dato und Michael
              dieses Jahres zu bezahlen ver-
              sprochen, Wobey Käufer , Teich-
              mann sich anheischig (und verbindlich) gemachet,
              vor alle und iede (Annum?? [so zwar nicht zu lesen, nur Vorschlag]) Immun-Schulden,
              sie mögen Nahmen haben, wie sie
              wollen, zu stehen und zu haften,
              und den diesfallsigen Antheil von
              dem erkaufften Rabischen Hinter-

              ßer Guthe zu bezahlen, auch zu
              denen rückständigen Steuer-La-
              sten, welche nach der Reduction
              8 Gulden betragen, annoch 4 Gulden
              diesfalls zur Zubuße zu bezah-
              len, weil(e)? das Rabische Eheweib
              die übrigen 4 Gulden von dem
              Quanto ihrer Illatorum an 15 Gulden
              sich abziehen zu laßen sich er-
              klähret, Verkäufer Rabe hat ie-
              doch annoch bis Michael dieses
              1766sten Jahres sich in dem ver-
              VG
              mawoi

              Kommentar

              • mawoi
                Erfahrener Benutzer
                • 22.01.2014
                • 4049

                #8
                kauftten Hintersäßer - Guthe mit
                Käufers Genehmigung die freye
                Herberge vorbehalten, hierrauf
                die Lehn an dem verkauften
                Hintersäßer-Guthe und abbe-
                schriebenen Pertinentien auf-
                gelaßen, ruhigen Besitz und Ei-
                genthum eingeräumet, und
                weile er an den Kauf-Gel-
                dern nichts zu fordern, seiner-
                seits quittiert und landübliche
                Verzicht geleistet, iedoch vor
                seine Creditores und bis zu de-

                ren völligen Bezahlung die Hy-
                pothec reservirt, Käufer Teich-
                mann hingegen hat Verkäu-
                fers Quittung und Verzicht,
                auch übrige Erklährung ac-
                ceptiert und die reservierte Hy-
                pothec constituiert,
                Allermaßen nun beyderseits
                Contrahenten nach beschehener
                Wiedervorlesung mit diesem
                ihren Kauf-Contracte wohl

                VG
                mawoi

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                • Cebete
                  Erfahrener Benutzer
                  • 09.09.2011
                  • 134

                  #9
                  Hallo Ihr Lieben,

                  ich möchte mich wieder ganz herzlich für Eure Hilfe bedanken. Ganz besonderen Dank ebenfalls wieder an Mawoi für die erneute Unterstützung.

                  Liebe Grüße
                  Cebete
                  Gähsnitz: Teichmann Michael *1728
                  Wolperndorf: Teichmann Johann Gottfried *1765
                  Greifenhain: Teichmann Joh. Andreas *1804
                  Glasten: Teichmann Joh. Wilhelm Franz *1849
                  Bad Lausick: Teichmann Max *1881

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