Erbitte Lesehilfe - Protokoll einer Hochzeit 1683

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  • Lilli86
    Benutzer
    • 28.09.2014
    • 53

    [gelöst] Erbitte Lesehilfe - Protokoll einer Hochzeit 1683

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1683
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Mechenhard, Bayern
    Namen um die es sich handeln sollte: Andreas Krug / Anna Maria Weigandt


    Liebe Ahnenforscher,

    mal wieder wende ich mich an euch, da ich einen Text nicht entziffern kann
    Dieses Hochzeitsprotokoll ist von 1683. Das Schriftstück ist gut erhalten, nur leider komme ich mit der Handschrift des Pfarrers nicht zurecht.

    Hier das Bild:


    Hier mein Versuch:

    ... ... ... ... ... ..., daß heut
    ... dato, auch dem ... Junggeselle Andreas
    ... des ehrenhaften Johann Krug, ..., ...
    ... zu Mechenhart, ... Sohn mit der tugendreichen
    Jungfrau Anna Maria des ehrenhaften Johann Weigandt ...
    ... zu Erlenbach ehelaibliche Tochter sich ehelich ver-
    lobet, das dieselbe und ... beiderseits ... ...
    befreundte ... ... ... halber folgende puncten
    ... und darbey ... ... zu ... einand ...;
    Erstlich Er Hochzeiter seine bereits eerbte elterliche ...
    alß ... Haab und Güther ins häußliche ... beizu-
    bringen verwilliget,
    Zweitens der Hochzeiterin Vatter ... eines weingart
    im ... ... Hanß Bohlender ... Dietrich Krugen
    ... ... ... im langen ..., neben Hanß und Andreas
    Weigand sambt ein halbes ... Georgs ... undt
    einem ..., zur Morgengab zugesagt hatt.
    Drittens mit beiderseits befreund ... ...haltung
    einhellig beschloß wurd, falls eine ... von der
    andern ohne nachlassung ehelicher leibs erben versterbe, würde
    das ... erstes ableb des hochzeiters achtzig güld der ...
    ... aber ... sie ihr elterlich patrimoniu ...
    ... erlebt ... wurde vierzig güld ... ...
    ... ... des ... ... ahnverwandt ...
    falls übriges aber insgesambt ... letz überlebend ehegatte
    ohne ... und ... ... zu erbt und ...
  • Gaby
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2008
    • 4011

    #2
    Hallo Lilli,

    mein Entzifferungsversuch:


    Kund und Zuwissen seye hiemith Jedermeniglich, daß heut
    Undersetzgen dato, nach deme der Züchtige Junggeselle Andreas
    wey(land) des ehrenhaften Johann Krugen, gewesenen gerichtsverwan-
    dens zu Mechenharth nachgelassener Sohn mit der tugendreichen
    Jungfrauen Anna Maria des ehrenhaften Johann Weigandt gerichts-
    verwandens zu Erlenbach ehelaibliche Tochter sich ehelich ver-
    lobet, auf dieselbe und deren beyderseits hernach benanthe
    befreundte Ihrer Zeitlicher nahmung halber folgende puncten
    abgeredt und darbey als.. festiglich zu verbleiben einand(er) versprech(en);
    Erstlich Er Hochzeiter seine bereits ererbte elterliche ...
    alß Pahrendte Haab und Güther ins häußliche Wesen beyzue-
    bringen verwilliget,
    Zweitens der Hochzeiterin Vatter deroselben einen weingarthen
    im Rauschenroth neben Hanß Bohlender Un Dietrich Krugen
    ... vier Zeill im langen Böhling, neben Hanß und Andreas
    Weigand sambt einen halben Betth, Georgen ... undt
    einem K..., zur Morgengab zugesagt hatte.
    Drittens mit beiderseits befreunden guether genehmhaltung
    einhellig beschloßen wurden, falls eine Ch... Persohn von der
    andern ohne Nachlassung ehelicher leibsErben versterben würde
    das auff erstes ableben des hochzeiters achtzig gülden der Hochzei-
    terin aber /: ... sie ihr elterlich patrimonium vorh.....-
    schen erlebt haben wurde :/ vierzig gülden churfr. Maintz.
    wehrung auff des Erstabgelebten nechste ahnverwande zurückh
    fallen, übriges aber insgesambt den letz überlebenden Ehegatten
    ohne Underscheids und manigliches einreden zu Erb und Eigen verbl(eiben)
    Liebe Grüße
    von Gaby


    Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 4046

      #3
      Hallo,
      leider nur sehr wenige Ergänzungen:

      Kund und Zuwissen seye hiemith Jedermeniglich, daß heut
      Undersetzgen dato, nach deme der Züchtige Junggeselle Andreas
      wey(land) des ehrenhaften Johann Krugen, gewesenen gerichtsverwan-
      dens zu Mechenharth nachgelassener Sohn mit der tugendreichen
      Jungfrauen Anna Maria des ehrenhaften Johann Weigandt gerichts-
      verwandens zu Erlenbach ehelaibliche Tochter sich ehelich ver-
      lobet, auf dieselbe und deren beyderseits hernach benanthe
      befreundte Ihrer Zeitlicher nahmung halber folgende puncten
      abgeredt und darbey als.. festiglich zu verbleiben einand(er) versprech(en);
      Erstlich Er Hochzeiter seine bereits ererbte elterliche ...
      alß Pahrendte Haab und Güther ins häußliche Wesen beyzue-
      bringen verwilliget,
      Zweitens der Hochzeiterin Vatter deroselben einen weingarthen
      im Rauschenroth neben Hanß Bohlender Un Dietrich Krugen
      ... vier Zeill im langen Böhling, neben Hanß und Andreas
      Weigand sambt einen halben Betth, zwey Drilltücher undt
      einem K..., zur Morgengab zugesagt hatte.
      Drittens mit beiderseits befreunden guether genehmhaltung
      einhellig beschloßen wurden, falls eine Ehe-Persohn vor der
      andern ohne Nachlassung ehelicher leibsErben versterben würde
      das auff erstes ableben des hochzeiters achtzig gülden der Hochzei-
      terin aber /: ... sie ihr elterlich patrimonium vorh.....-
      schen erlebt haben wurde :/ vierzig gülden churfr. Maintz.
      wehrung auff des Erstabgelebten nechste ahnverwande zurückh
      fallen, übriges aber insgesambt den letz überlebenden Ehegatten
      ohne Underscheids und manigliches einreden zu Erb und Eigen verbl(eiben)

      VG
      mawoi

      Kommentar

      • Lilli86
        Benutzer
        • 28.09.2014
        • 53

        #4
        Danke

        Besten Dank euch beiden!





        "gerichtsverwandt"
        Da wär ich von alleine nie darauf gekommen. Der Begriff war mir vorher nicht bekannt. Wieder etwas gelernt

        Kommentar

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