Lesehilfe Gewährbuch 1768

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  • Zita
    Moderator
    • 08.12.2013
    • 6880

    [gelöst] Lesehilfe Gewährbuch 1768

    Quelle bzw. Art des Textes: Eintrag in Gewährbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1768
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Niederösterreich
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Liebe LesehelferInnen,

    ich bitte euch 1. um Ergänzung des Textes:

    Blas Pollereß diesseitig behauster unterthan in
    Haydtbach Margareth uxor empfeng zugleich Nutz
    und Gwöhr um sein behaustes Guth allda; hievon
    dient man Jährl. Hiesiger Herrschafft Seebenstein
    zu Michaeli als einen wahren Haußdienst ???
    ??? und nicht mehr; ??? vorhin lauth Grund-
    Buch F fol. 42 Blas Pollereß Maria uxor geschriben
    gestanden, nach Absterben dißß? Hat solches die wittib
    Maria obig Gwöhr Nehmern ihren Sohn ???
    übergeb ??? Achim ut Supra.

    und 2. - noch viel wichtiger - um eure Meinung:
    Da die Pfarrmatriken leider Anfang des 19. Jh. verbrannt sind, kann ich nur noch über Herrschaftsaufzeichnungen weiterforschen. Leider gibt es auch zu dem im Text erwähnten Grundbuch F kein Vorläufergrundbuch mehr. Daher meine Frage:
    Gibt es in dem Text einen Blas Pollereß, der zuerst mit Maria und dann mit Margareth verheiratet war
    oder
    sind es 2 Personen des gleichen Namens (vermutlich Vater und Sohn)?

    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Zita
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Zita; 13.05.2015, 14:56.
  • Wanderer40
    Erfahrener Benutzer
    • 06.04.2014
    • 961

    #2
    Hallo,

    ich lese:

    Blas Pollereß disseitig behauster unterthann in
    Haydtbach Margareth uxor empf
    angen zugleich Nutz
    und Gwöhr um ein behaustes Gut
    t allda; hievon
    dient man Jährl.
    hiesiger Herrschafft Seebenstein
    zu Michaeli al
    ß einen wahren Haußdienst 1 fl. 3 x
    3 dl. und nicht mehr; worumen vorhin lauth Grund-
    buch F fol. 42 Blas Pollereß Maria uxor geschriben
    gestanden, nach Absterben di
    sß hat solches die wittib
    Maria obig
    en Gwöhr Nehmern ihren Sohn käuffhl. pro 30 fl.
    übergeb
    en, mögen also tun Actum ut Suprap.


    Laut dem Text übergibt Maria, die Witwe nach dem verstorbenen Blas, ihrem Sohn Blas, verheiratet mit einer Margaretha, ihr Gut mit allen Rechten und Pflichten.


    LG
    Wanderer40

    Kommentar

    • Zita
      Moderator
      • 08.12.2013
      • 6880

      #3
      Hallo Wanderer,

      vielen Dank für deine Ergänzungen und die Erklärung dazu, weiß jetzt wonach in den Abmittlungen suchen muss.

      Liebe Grüße
      Zita

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