Eintragungsbewilligung Seite 1 und 2 - Erbitte Lesehilfe! Vielen Dank vorab.

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  • Jörg68
    Erfahrener Benutzer
    • 10.02.2010
    • 592

    [ungelöst] Eintragungsbewilligung Seite 1 und 2 - Erbitte Lesehilfe! Vielen Dank vorab.

    Quelle bzw. Art des Textes: Eintragungsbewilligung
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1886
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Essen
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Seite 1

    Werden den fünfundzwanzigsten November
    Achtzehnhundert sechsundachtzig.
    Vor dem in Werden wohnenden Notar Carl Bendir
    und dem zugezogenen Zeugen,
    a. Wilh. Albert Barnscheidt
    wohnhaft in Werden,
    b. Kleinhändler Johan Schmitz,
    wohnhaft in Werden,
    welche ebenso, wie der instrumentierende Notar ver-
    sichern, daß ihnen Keines der Verhältnisse entgegenstehen,
    die nach Paragraphen Fünf bis Neun des Gesetzes
    vom elften Juli Achtzehnhundert fünfundvierzig von
    der Theilnahme an der Verhandlung ausschließen, erschie-
    nen, bekannt und verfügungsfähig,
    a. … Johann Heinrich Heuer,
    b. Kleinhändler Carl Großheimann,
    beide in Byfang wohnhaft,
    und gaben zu Protokoll was folgt:
    dem Johann Heinrich Heuer, als dem Eigentümer
    der im Grundbuche von Byfang Land … Blatt
    Hundert neunundneunzig eingetragenen Grund-
    stücke namentlich der 386/289,
    753/290, 293, 842/291, 909/288 (dreihundertsechsundachtzig/zweihundertneunundachtzig),
    Siebenhundertdreiundfünfzig/Zweihundertneunzig, Zweihundertdreiundneunzig,
    Achthundertzweiundvierzig/Zweihunderteinundneunzig, Neunhundertneu/Zweihundertachtundchtzig) Flur Eines
    der Gemeinde Byfang, ist und wird hiermit die dingliche Gerechtigkeit

    Seite 2
    Gerechtigkeit eingeräumt, von seinem bezeichneten Besitz
    thum über das benachbarte Besitzthum des Carl Großhei-
    mann, namentlich über die … 1030/291, 1031/291, 1028/299, 1027/296
    (tausenddreißig/zweihunderteinundneunzig, tausendeinunddreißig/ zweihunderteinundneunzig, tausendachtundzwanzig/zweihundertneunundneunzig
    tausendsiebenundzwanzig/zweihundertsechsundneunzig) Flur Eines der Gemeinde Byfang, nach
    dem an der letztbezeichneten … nördlich vorüberführenden
    öffentlichen Wege, der von Byfang nach Niederwenigern führt, und
    zurück zu fahren,Johann Heinrich Heuer und sein Nachfolger im Ei-
    genthum seines bezeichneten Besitzthums sollen jederzeit berechtigt
    sein, bezeichnete Grundgerechtigkeit auf der bezeichneten die-
    … Grundstücke des Carl Großheimann oder der Rechtsnach-
    folger derselben im Eigenthum dieser Grundstücke im Grund-
    buche eintragen zu lassen. Diese Eintragung wird seitens des
    Carl Großheimann hiermit bewilligt. Derselbe erkennt auch an,
    daß Johann Heinrich Heuer bereits im Besitze der bezeichne-
    ten Rechtes sei.
    Die Gegenleistung, welche Johann Heinrich Heuer
    für das ihm überlassene Recht zu machen hat, liegt in der
    Uebertragung des Grundstücks Parzelle Tausenddreißig ge-
    teilt durch Zweihunderteinundneunzig an Carl Groß-
    heimann, welchem diese Parzelle mit Rücksicht auf das
    eingeräumte Wegerecht zu einem billigeren Kaufpreis
    überlassen ist.
    Es wird beantragt, diese Verhandlung für Johann
    Heinrich Heuer auf Kostendes Carl Großheimann auszufertigen.
    Angehängte Dateien
  • Julio
    Erfahrener Benutzer
    • 01.05.2015
    • 678

    #2
    Hallo,
    bis auf das letzte Wort lese ich:

    Berginvalide
    Byfang Band Zehn
    Parcelen
    Parcele

    Viele Grüße
    Julio

    Kommentar

    • Jörg68
      Erfahrener Benutzer
      • 10.02.2010
      • 592

      #3
      Vielen Dank, Julio. Großartig. Da wäre ich nie drauf gekommen. Nur noch ein Lücke. Gruß Jörg.

      Kommentar

      • Jörg68
        Erfahrener Benutzer
        • 10.02.2010
        • 592

        #4
        Könnte das fehlende Wort "dienenden" heißen?

        Kommentar

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