Landamt Freiburg 8.

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  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 922

    [gelöst] Landamt Freiburg 8.

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1786
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Opfingen
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Hallo,
    auch hier fehlt nicht mehr viel.
    Danke
    Gruß Harald

    die übrigen 5. die andere Hälfte miteinander besitzt alle
    Jahr un....... und dem Wald zu seinem grösten
    Untergang beholzet. Es ergehet daher an Ein
    Hochfürstl: Hochlöbl: gnädiges Oberamt einen
    unterthänigstes Gesuch der hohe Befehl ergehen zu
    lasse, daß jeder Innhaber seyn Antheil ausgemessen
    umst... und in eine Richtigkeit gebracht würde
    durch dieses wird nicht nur der Wald in Aufnahm
    sondern wie oben gesagt, jeder Innhaber darauf
    bedacht nehmen, seyn ihm zugetheiltes Stück beser
    mit Jungem Holz zu bepflanzen, In Hofnung
    gnädiger Wilfahrt geh... in …. Respect

    Eines Hochfürst. Hochlöbl. Gnädigen
    Oberamts


    Opfingen den 2ten Augst
    1786


    untertäniggehorsamster
    Kärcher Porst
    Angehängte Dateien
  • Zita
    Moderator
    • 08.12.2013
    • 6387

    #2
    Hallo Harald,

    ich lese:

    die übrigen 5. die andere Hälfte miteinander besitzt alle
    Jahr unschidlich und dem Wald zu seinem grösten
    Untergang beholzet. Es ergehet daher an Ein
    Hochfürstl: Hochlöbl: gnädiges Oberamt einen
    unterthänigstes Gesuch der hohe Befehl ergehen zu
    lasse, daß jeder Innhaber seyn Antheil ausgemessen
    umsteinert und in eine Richtigkeit gebracht würde
    durch dieses wird nicht nur der Wald in Aufnahm
    sondern wie oben gesagt, jeder Innhaber darauf
    bedacht nehmen, seyn ihm zugetheiltes Stück beser
    mit Jungem Holz zu bepflanzen, In Hofnung
    gnädiger Wilfahrt geharre in tiefstem Respect

    Eines Hochfürst. Hochlöbl. Gnädigen
    Oberamts


    Opfingen den 2ten Augst
    1786


    untertäniggehorsamster
    Kärcher Förster

    LG Zita

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 3994

      #3
      Hallo,
      ich lese:

      die übrigen 5. die andere Hälfte miteinander besitzt alle
      Jahr unschicklich und dem Wald zu seinem grösten
      Untergang beholzet. Es ergehet daher an Ein
      Hochfürstl: Hochlöbl: gnädiges Oberamt mein
      unterthänigstes Gesuch der hohe Befehl ergehen zu
      lassen, daß jeder Innhaber seyn Antheil ausgemessen
      umsteinert und in eine Richtigkeit gebracht würde
      durch dieses wird nicht nur der Wald in Aufnahme
      sondern wie oben gesagt, jeder Innhaber darauf
      bedacht nehmen, seyn ihm zugetheiltes Stück beser
      mit Jungem Holz zu bepflanzen, In Hofnung
      gnädiger Wilfahrt geharre in tiefstem Respect

      Eines Hochfürst. Hochlöbl. Gnädigen
      Oberamts

      VG
      mawoi

      Kommentar

      • amyros
        Erfahrener Benutzer
        • 03.11.2009
        • 922

        #4
        Danke euch beiden.
        Gruß Harald

        Kommentar

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