Landamt Freiburg 7.

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  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 1409

    [gelöst] Landamt Freiburg 7.

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1786
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Freiburg
    Namen um die es sich handeln sollte: Hannser


    Hallo und frohe Ostern,
    hier fehlt nicht viel.
    Danke
    Gruß Harald


    Vorgefunden, bis einer der Consorten neml: Joh:
    Hannser von Föhrenschallstadt …......
    wie die anderen seyne Zufriedenheit bey Anfang
    des Geschäfts bezeuget sich jetzt geäußert
    das er nich zugebe diesen Wald zu messen, sondern
    er berufe sich auf die alten Gescheide und Lachen
    und dabey verbleiben, wo doch plan mehr als
    10. oder 12. Jahr weder Gescheid noch Lachen gewiß
    zu finden, und also die größte Unrichtigkeit ob-
    waltet. Schon mehrere Jahre auch haben die
    Innhaber darauf gedrungen dieses Stück wald
    zu theilen damit jeder derselben mehr Fleiß
    anwenden könne, seynen Antheil besser in die
    Höhe zu bringen, allein bis daher blieb alles
    ohne Erfolg.
    Dieses Stück Wald ist eines der besten in
    ansehung des weichen Holzwuchses, und wird
    aber da der eine Inhaber des halben und
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  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 4046

    #2
    Hallo Harald,

    ohngeacht er mir
    wie....

    VG
    mawoi
    Zuletzt geändert von mawoi; 05.04.2015, 17:25.

    Kommentar

    • amyros
      Erfahrener Benutzer
      • 03.11.2009
      • 1409

      #3
      Danke!!!

      Gruß Harald

      Kommentar

      • mawoi
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2014
        • 4046

        #4
        Hallo Harald,
        noch ein paar Kleinigkeiten:

        Vorgefunden, bis einer der Consorten neml: Joh:
        Hannser von Föhrenschallstadt ohngeacht er mir
        wie die anderen seyne Zufriedenheit bey Anfang
        des Geschäfts bezeuget sich jetzt erst geäußert
        das er nicht zugebe diesen Wald zu messen, sondern
        er berufe sich auf die alten Gescheide und Lachen
        und dabey verbleibe er, wo doch schon mehr als
        10. oder 12. Jahr weder Gescheid noch Lachen gewiß
        zu finden, und also die größte Unrichtigkeit ob-
        waltet. Schon mehrere Jahre auch haben die
        Innhaber darauf gedrungen dieses Stück wald
        zu theilen damit jeder derselben mehr Fleiß
        anwenden könne, seynen Antheil besser in die
        Höhe zu bringen, allein bis daher blieb alles
        ohne Erfolg.
        Dieses Stück Wald ist eines der besten in
        ansehung des weichen Holzwuchses, und wird
        aber da der eine Inhaber das halbe und
        VG
        mawoi

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