Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
Jahr, aus dem der Text stammt: 1760
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Schallstadt, Freiburg
Namen um die es sich handeln sollte: Meyer
Jahr, aus dem der Text stammt: 1760
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Schallstadt, Freiburg
Namen um die es sich handeln sollte: Meyer
Hallo,
nun die 3 Seite.
Gruß Harald
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Über den … denen blaißnischen Erblehen Meyern zu Schallstadt besitzend und nach lauts Crotzinger Probstey Bereins in 10. Juchert
bestehendes sollendes
Land auf an dem zwischen den Matten und Wald hindurchgehenden so
genanten Üehben?
Oder Selengraben sonst aber links=umb an dem Gemeinem Guth ober
allmend
ligende Lehen Wald in dem Mooß Schallstatter banns.
Das größere mit ut A. Signirte und zwischen denen Steinen Ligende Theil
dieses Walds. So durchgehends ohnstrittig ist, bestehet dem Mahren Mees
nach im - - - - - - - - - - - - - - - - - „ 9. Juchert 2. … 24½ R
Das kleinere gegen Rheinwerts außer den gefundenen Steinen
liegend mit lit: ….. …. und von denen leben Mejern
noch zu diesem Wald anstehende Theil hergege aber nur 1. Jucht. 2. ….
55½ R
11. Jucht 1 … 8 R
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