Erbstreitigkeiten - Teil 1

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  • Interrogator
    Erfahrener Benutzer
    • 24.10.2014
    • 1983

    [gelöst] Erbstreitigkeiten - Teil 1

    Vertrag; Emsland 16 Jh.?


    Liebe Lesekundige,

    ich habe wieder einen Vertrag, aus dem ich nicht schlau werde - meine Kenntnisse reichen nicht so weit.

    Ich hoffe, dass Ihr wieder helfen könnt.
    Ich habe mich an den ersten 12 Zeilen versucht; den Rest werde ich noch in Angriff nehmen.

    Ich habe 2 Scans eingestellt, die sich nur in der Optik unterscheiden.

    Mein Versuch:
    1. Ich Engelbert von Langenn Zur Kreyenborgh Bekenne Hiermit öffentlich Von mir Alhepden
    2. Daß … Ehelühe Hans… unsere Erbenn, vnnd Jedermenniglichenn, daß Ich frey lashe? Brethenn, … Johans
    3. vnnd Haseken eheleutte ehlich ..tter zu Hesepe, In Gerichtte Meppenn von meinem Erbe… mein … gebore
    4. … beßanhno? mein vullscheildegh? … … gewesenn, vnd hebbe Sie freiwilligh ihn einen freyen ..anndt
    5. gesetzed also, … sie sich im vortahen? mag Reren seinenn, vnd wenden, ihn waß … offt hode sie will vnd ihr ahne
    6. … gefelet vnnd ge.euet ohne mein oder meiner midtboschrieben oder … Perzunig Diß hab Ich gedtin
    7. wenne am treulich gebet, daß in..wohne Ihr zue willen wolt bedzahlet ist … … …
    8. ..enn sulcher freiggh… zuezustahenn? bekommdt zue sein, vnnd v..or zarghlich verschuptt?
    9. zu…nenn, vor … vnnd meine midtanschriebenn, … vor Jedernennighliefern. Jedoch mitt
    10. dem außtrin..lufenn von bescheidtte, daß die zue Keinem Zeittenn ..genn mich , meine mid…
    11. beschriebenenn, … vese Haus vnnd eigenn Linde, vnnd waß mir vnnd den meinenn zustee=
    12. ..igh? nichtes? … edder wedder … , schall vnnd will voreefommen?, oder vor…
    13. nenn laßen

    Besten Dank für die Mühe und Zeit die ihr opfert.
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Interrogator; 29.03.2015, 16:32.
    Gruß
    Michael
  • Interrogator
    Erfahrener Benutzer
    • 24.10.2014
    • 1983

    #2
    Hallo liebe Lesekundige,

    hier der 2. Teil

    13. Voh Sie auerst daß deren ist wehre niet wordtenn odder werdtenn sobald
    14. Vnd will Sie mirh oder meinem Hoftribenenn alßo vorerst midt der daert Ihnn eigendaem
    15. vnnd angehombst? Zeitt wedder Verhaltenn, allermaßen vnd gehaltt alß vor Dato dießer Breuet Sie
    16. gewiessenn ist. Vnd schall auff den Fall Dieße Grich.. , Krafft… marheloeß vnd von Keiner gewerbde sein,
    17. Diensten schall vnd will Ich, oder meine midtbeschriebenen Keinerley Zufolg, oder anffra.. an Sie mer heb=
    18. ben oder behaldenn, allez ohne … vnd argelist. Dießes ihn Urkunde der vorheitt hab …
    19. hanmitt? undterschriebenn Geschehen Im Jahre unsers liebenn Herren vnnd Dahliehmarkers? …
    20. … Christi Jeshu Neunthzig vnd Achtte denn SegendZehendenn Dagh des Monatz Juny.
    [Unterschrift]

    Es wäre sehr schön, wenn jemand helfen könnte.
    Besten Dank
    Gruß
    Michael

    Kommentar

    • Kögler Konrad
      Erfahrener Benutzer
      • 19.06.2009
      • 4846

      #3
      Ich tät schon mögen, aber diese Spracheigentümlichkeiten liegen mir ganz und gar nicht.
      Nur eines kann ich einstweilen sagen: Es handelt sich um ein Grethenn, d. h. um eine
      Grete.

      Nix für ungut.
      Gruß KK

      Kommentar

      • Interrogator
        Erfahrener Benutzer
        • 24.10.2014
        • 1983

        #4
        Danke Konrad!
        Gruß
        Michael

        Kommentar

        • Wanderer40
          Erfahrener Benutzer
          • 06.04.2014
          • 881

          #5
          Hallo,

          Mir ist das zwar ebenfalls zu "norddeutsch", aber im großen und ganzen kann man das bis auf ein paar Wörter, die mir suspekt sind und bleiben gut lesen:

          Vorbehaltlich lese ich Teil 1 so:

          1. Ich Engelbert von Langenn Zur Kreyenborgh Bekenne Hiermidt offentlich vor mir Alheydenn [Adelheid]
          2. Voß [Voss] mein Eheliche Hausfrauwe unsere Erbenn, vnnd Jedermenniglichenn, daß Ich frey lathe Grethenn, Tap Johans
          3. vnnd Haseken eheleutte ehlich Dochtter Zu Hesepe, In Gerichtte Meppenn, von meinem Erbe darselbst, mein eigen gebore.
          4. Auch biß anhero mein vull scheuldigh eigenn Magett gewesenn, vnd hebbe Sie freigwilligh ihn einen freyen stanndt
          5. gesetzet also, dat sie sich im vortahnn mag keren gevenn, vnd wenden, ihn waß Echtte offt hede sie wilh vnd ihr ahm
          6. bestenn gefelet vnnd gelevet ohne mein oder meiner midtbeschriebenn oder besperrungh. Deß hab Ich gedain
          7. vmme bestemlich gelet, daß my vohnn Ihr Zue willenn woll bedzahlet ist, Leive Ihr Derhal-
          8. benn sulcher freigh demaß Zuezustaehenn bekanndt Zue sein, vnnd vnvorzeighlich vorschupff
          9. zu thuenn, Vor my vnnd meine midtbeschriebenn, Auch vor Jedermennighlichenn, Jedoch mitt
          10. dem außtrucklichenn vorbescheidtte, Daß Sie Zue Ceinenn Zeittenn Iegenn mich , meine midt-
          11. beschriebenenn, Auch Unse Have vnnd eigenn Cinde, vnnd waß mich vnnd denn meinenn Zusten-
          12. digh, nichtes Daettliches edder wedder rechttliches , schalh vnnd wilh vornhemmen, oder vornhem-
          13. menn laeßen





          LG


          Wanderer40
          Zuletzt geändert von Wanderer40; 31.03.2015, 14:14.

          Kommentar

          • Interrogator
            Erfahrener Benutzer
            • 24.10.2014
            • 1983

            #6
            Lieber Wanderer40,
            Danke, dass Du ein Herz für die "Norddeutschen" und das "Norddeutsche" hast!!!
            Das hilft mir schon sehr viel weiter.

            Besten Dank (Gegen eine weitere Hilfe hätte ich nichts einzuwenden )
            Gruß
            Michael

            Kommentar

            • Wanderer40
              Erfahrener Benutzer
              • 06.04.2014
              • 881

              #7
              Nun denn,

              Teil 2 lese ich so:

              13. Woh Sie averst daß dedet idt wehrt midt wordtenn odder werckenn So schall
              14. Vnd will Sie mich oder meinenn midtbeschriebenenn alß ovoertß midt der daett Ihnn eigendoem
              15. vnnd aigenthombßRechtt wedder Verfallenn, allermaßen vnd gestaltt, alß vor Dato dießer Greul Sie
              16. gewiesenn ist. Vnd schall auff den fall, Dieße brieff, Krafftloeß, machtloeß vnd von keiner gewerhde sein,
              17. Sunsten schall vnnd will Ich, oder meine midtbeschriebenen keinerley Zusagen, oder anspracke ahn Sie mer heb-
              18. benn oder behaldenn, allez ohne gefahrde vnd argelist. Dießes ihn Urkundt der Warheitt, hab Ich
              19. Dießen Brieff midt meinen ahngebornn Pittzer befestiget unnd von mich vnnd meine Erben midt eigener

              20. hanndt vndterschriebenn, Geschehenn Im Jahre vnsers liebenn Herenn vnnd Salichmackerß ge-
              21. boertt Christi Jheshu Neunthzigh vnnd Achtte denn NeyenZehendenn Dagh der MonatZ Junii
              [Unterschrift]





              LG




              Wanderer40

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              • Interrogator
                Erfahrener Benutzer
                • 24.10.2014
                • 1983

                #8
                Lieber Wanderer40,
                besten Dank für die Geduld mit dem "Norddeutschen"
                Gruß
                Michael

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