Protokoll Martinsgericht 1749

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Lilli86
    Benutzer
    • 28.09.2014
    • 53

    [gelöst] Protokoll Martinsgericht 1749

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtprotokoll (Martinsgericht)
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1749
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Mechenhard (damals zu Mainz, heute zu Bayern)
    Namen um die es sich handeln sollte: Krug / Leibmann



    Liebe Ahnenforscher,

    ich komme mit dieser Handschrift nicht zurecht:


    Es handelt sich um die Verhandlung eines Bagatelldelikts im Jahre 1749.

    Ich komme nicht so recht voran. Wer klagt wen an? Was wird dem Angeklagten genau vorgeworfen? Wie geht es aus?

    Vielen Dank für eure Hilfe
    Lilli
  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11862

    #2
    Bardel Leibmann hat den Mathes Krug einen "Schelmen gehaißen".
    Also eine Beleidigung. Am Ende gibt es eine Geldstrafe, ich glaube 1 Stüber und noch etwas.
    Danach kommt noch ein weiterer Fall.

    Muss aber jetzt schlafen gehen. Vielleicht hat noch jemand anderes Lust. Ganz unlösbar ist das nicht.
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

    Kommentar

    • Lilli86
      Benutzer
      • 28.09.2014
      • 53

      #3
      der Schelm

      Danke Henry!
      Der "Schelm" war ein guter Tipp

      Meine lückenhafter Versuch sieht folgendermaßen aus. Irgendwie mag das aber keinen rechten Sinn ergeben. Bestimmt habe ich einige Wörter falsch gelesen.
      Mag sich das bitte jemand nochmal anschauen?

      Fall 1:

      ?1? Mathes Krug das Gericht beklaget sich wie Herr Bardel Leibmann hiesiger nachtbahr einen schelmen gehaißen bittet deswegen umb gebührende satisfaction.
      Bardel Leibmann zugegen gestehet ein daß er Herr Krugen zwar einen schelmen geheißen, ?2? Krug hatte ?3? ein spitznahmen geben, undt ?4? genannt, dabey ?5? ?6? einen ?7? geschändet (?),
      mann hat hierauf einige auß dem gericht wegen dieses Vorgegangenen (?) ?8?
      Vornahmen, ?9? ?10? auf ?11? ?12? geschehen, wo die ?13? des gerichts dabey waren, die dann nach ?14? samt ?15(die ganze Zeile)?, wie ?16? ?17? Mathes Krug das gericht den Bartel Leibmann einen ?18? gescholden (?), worauf Bardel Leibmann dem Krugen mit der Handt ins gesicht geschlagen, Krug habe den Leibmann ein ?19? genannt, worüber alßdann der Leibmann ?20? ?21? ?22? Krug einen schelmen gescholten hatte.

      Beschaidt
      alldieweilen Mathes Krug das gericht erwießenermaaßen den Bardel Leibmann einen ?23? ?24? gescholten, undt dabey diesen ein spitznahmen geben, hingegen aber auch der Bardel Leibmann den Krugen in das gesicht geschlagen, undt also seine satisfaction ?25? ?26? genommen, auch öfter nach der zeug auf ?27? den Krug ein schelmen gehaißen, soll Ersterer zur straf (?) ?28?, ?29(die beiden letzten Zeilen auf dieser Seite)?


      Fall 2:
      ?30? brachte weiter Mathes Krug vor, wie Christian Becker dieses Jahr in dem gemeindt walt ?31? zu ?32? gehauen hatte, auch davon ?33? ein paar wägen hinweg ?34?, ob ?35? nun dieses durch Johann Adam Kirchgässner als gerichts Bürgermeister undt ?36? ?37? ?38? Simon Wollmann undt ?39? ?40? undt als auch ?41? worden, da nun solch bey straf (?) verbotten ?41?, wollte er solches zur bestrafung ahngebracht haben.

      Beschaidt
      Weilen Christian Becker gegen das gebott ?43? im gemeindt-walt zu sammen gemacht soll zur straft ?43? ?44?.
      Weilen ebener maaßen Mathes Krug das gericht vor etlichen Jahren in dem sogenannten Halligen Berg ?45? undt Laub zusammen gemacht, undt ?46? wieder das gebott gehandelt soll ?47? ?48? ?49?.
      undt da weiter ?50? nicht mehr bey gericht vorgang, auch ahngebracht wurde so hat mann ?51? damit beschlossen.

      In ?52?
      Frantz Lothar Freiherr von Mairhofen zu Aulenbach

      Kommentar

      • henrywilh
        Erfahrener Benutzer
        • 13.04.2009
        • 11862

        #4
        Also, erstmal Fall 1, soweit ich's kann. Die Lücken füllen sich bestimmt noch:

        Fall 1:

        Eodem Mathes Krug das Gericht beklaget
        sich wie Ihne Bardel Leibmann hiesiger
        nachtbahr einen schelmen gehaißen
        bittet deswegen umb gebührende
        satisfaction,
        Bardel Leibmann zugegen gestehet ein
        daß er Ihnen Krugen zwar einen
        schelmen geheißen, ged[achter] Krug habe
        Ihme einen spitznahmen geben, undt
        toll höfelein[?] genannt, dabey mehr-
        mahlen su.[=supplicanten?] einen Hauß__
        geschändet,
        mann hat hierauf einige auß dem gericht
        wegen dieses Vorgegangenen treib__
        Vernohmen, weilen es auf offener
        gassen geschehen, wo die mehreste
        des gerichts dabey waren,
        die dann nach Vorhergegebener handt
        frey ohn aydtes statt auß sagten,
        wie nemblich errest Mathes Krug
        des gerichts den Bartel Leibmann
        einen hundts_ gescholden, worauf
        Bardel Leibmann dem Krugen
        mit der Handt ins gesicht geschlagen
        , Krug habe den Leibmann ein
        tollhöflein genannt, worüber alß
        dann der Leibmann öftermahlen
        Vielged[achten] Krug einen schelmen
        gescholtten hatte,

        Beschaidt
        alldieweilen Mathes Krug des gerichts
        erwießner maaßen den Bardel Leibmann
        einen hundes ___ gescholten, undt dabey diesem
        ein spitznahmen geben, hingegen aber auch
        der Bardel Leibmann den Krugen in daß
        gesicht geschlagen, undt also seine satisfaction
        strafbahr selbst genohmen, auch öfters
        nach der zeug außsaag den Krug einen
        schelmen gehaißen, soll Ersterer zur straf
        erlegen, 1 st[=stüber?]. Zweyteren aber 2 st inner-
        halb 8 tagen.

        (Bitte immer zeilengetreu transkribieren.)
        Schöne Grüße
        hnrywilhelm

        Kommentar

        • Kögler Konrad
          Erfahrener Benutzer
          • 19.06.2009
          • 4847

          #5
          Voll höfelein[ Sinn: Krug - volles Häfelein] genannt, dabey mehr-
          mahlen s. v. (salva venia: Entschuldigung) einen Hunsas (meine ich, auf alle Fälle: Hund
          = Hunds-as, d.h. verreckter Hund)
          geschändet,
          mann hat hierauf einige auß dem gericht
          wegen dieses Vorgegangenen treibens

          Gruß KK

          Kommentar

          • henrywilh
            Erfahrener Benutzer
            • 13.04.2009
            • 11862

            #6
            Zitat von Kögler Konrad Beitrag anzeigen
            Voll höfelein[ Sinn: Krug - volles Häfelein]
            Lieber Konrad,
            sicher?

            Die sicheren v sehen ganz anders aus. Und verglichen mit "8 tagen" sieht es mir doch nach t aus.
            Schöne Grüße
            hnrywilhelm

            Kommentar

            • Kögler Konrad
              Erfahrener Benutzer
              • 19.06.2009
              • 4847

              #7
              Lieber Henry,

              hast Recht, zahlst a Maß.
              Ich ging eher von einem f aus. Aber das macht er wieder anders.

              Aber Höfelein mit Häfelein könnte doch hinkommen. Was nun der "Krug" für ein Hafen in
              Miniaturausführung war, wird er schon mitbekommen haben, sonst hätte er sich nicht
              beschwert.
              Wir zwei schlagen uns aber deswegen noch einer so langen Zeitspanne nicht noch einmal die Köpfe ein.

              Bleib xund und brav, oder bemüh dich wenigstens.
              KK

              Kommentar

              • henrywilh
                Erfahrener Benutzer
                • 13.04.2009
                • 11862

                #8
                Zitat von Kögler Konrad Beitrag anzeigen

                Bleib xund und brav, oder bemüh dich wenigstens.
                KK
                Danke gleichfalls!

                Das "volle Häflein" hätte natürlich irgendwie mehr Sinn als das "tolle". Was das sein soll, weiß ich auch nicht ... (Hab nach beidem lange gesucht)
                Schöne Grüße
                hnrywilhelm

                Kommentar

                • Friederike
                  Erfahrener Benutzer
                  • 04.01.2010
                  • 7902

                  #9
                  Hallo Henry,

                  schau hier: http://www.duden.de/rechtschreibung/...h_Gefaesz_Topf

                  Hafen ist ein süddeutsches bzw. schweizerisches oder österreichisches Wort
                  für ein Gefäß
                  Viele Grüße
                  Friederike
                  ______________________________________________
                  Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
                  Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
                  __________________________________________________ ____

                  Kommentar

                  • Kögler Konrad
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.06.2009
                    • 4847

                    #10
                    Ja, liebe Friederike, gib nur dem Henry Nachhilfeunterricht.

                    Auf Bayrisch:
                    Wos hot der für an aldn Hofa gheirat. Da passt ja koa Deckl mehr drauf.
                    Wieder eine andere Version. Schwer zu erraten.

                    Aber Spaß dürf ma ja a no a bisserl macha, oder?

                    Gruß KK

                    Kommentar

                    • henrywilh
                      Erfahrener Benutzer
                      • 13.04.2009
                      • 11862

                      #11
                      Mit dem Nachhilfeunterricht hat es nicht geklappt.
                      Die fürsorgliche Friederike hat übersehen, dass mir das mit dem "Häflein" schon klar war. Deshalb hatte ich ja gesagt, "voll" gebe eher Sinn als "toll".
                      Schöne Grüße
                      hnrywilhelm

                      Kommentar

                      • Lilli86
                        Benutzer
                        • 28.09.2014
                        • 53

                        #12
                        Danke

                        Vielen Dank liebe Helferlein!

                        Ich setzte das auf nun "gelöst", denn auf den allerletzten Buchstaben kommt es in diesem Fall wohl eher nicht an. Der Sinn zumindest ist dank eurer Hilfe vollständig geklärt.

                        Für den zweiten Fall erstelle ich ein neues Thema, falls ich es mit meinem neu Gelernten nicht selbst hinbekomme.

                        Lilli

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X