Gerichtsprotokoll 20. und letzte Seite

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  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 1409

    [gelöst] Gerichtsprotokoll 20. und letzte Seite

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1748
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Schallstadt
    Namen um die es sich handeln sollte: Haug


    Seite 20

    Dies ist die letzte Seite
    Schon einmal vielen Dank.

    Gruß Harald


    Einfarth in des Haugischen Hof und Scheuer
    wozu dann auch das Dung laden und führen
    gehöre, so wie sie die Haugin es …. ihres
    ….ung zu fordern, und bisher ruhig
    gebraucht, allerdings zu laßen. Könnte
    und würde aber klagender Theil sein....
    geben, als ob nachher des alten ein und das
    andere aus Nachbarl. Gefälligkeit gestattet
    werden, wozu sie eigentlich der Ehe...dung
    und der ….ütterl. Abend nach nicht befugt
    seye, rechts grün.... bewiesen, so seye er noch
    ferner damit zu hören. Compenhatis expenhis
    Ehr …. der Bescheid publiciert werden, haben
    sich di Partheyen dahin
    Verglichen:
    Das die Haugische Wittwe zwar befugt
    seye solle die Einfahrt in die Scheuer
    mit Holz, Dung, Wein und anderen
    Fuhren, wie bisherr zu gebrauchen dahin
    gegen aber des hindern Weegs zwischen
    ihrer Scheuer und der Matthis Fischerischen
    Scheuer, Garten und Haus müsig
    gehen solle;
    Womit denn beede Theile zufrieden gewesen
    Angehängte Dateien
  • Friederike
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2010
    • 7902

    #2
    Hallo Harald,

    Einfarth in des Haugischen Hof und Scheuer
    wozu dann auch das Dung laden und führen
    gehöre, so wie sie die Haugin es Kraft ihrer
    Eberedung zu fordern, und bishero ruhig
    gebraucht, allerdings zu laßen. Könnte
    und würde aber klagender Theil sein Ver-
    geben, als ob nachhero deerselben ein und das
    andere aus Nachbarl. Gefälligkeit gestattet
    werden, wozu sie eigentlich der Eheberedung
    und der tterl. Abrede nach nicht befugt
    seye, rechtsgenügl. bewiesen, so seye er noch
    ferner damit zu hören. Compensatis expensis
    Ehr …. der Bescheid publiciret worden, haben
    sich die Partheyen dahin
    Verglichen:
    Das die Haugische Wittwe zwar befugt
    seye solte die Einfahrt in die Scheuer
    mit Holz, Dung, Wein und andern
    Fuhren, wie bißhero zu gebrauchen dahin-
    gegen aber des hindern Weegs zwischen
    ihrer Scheuer und der Matthis Fischerischen
    Scheuer, Garten und Haus müßig
    gehen solle;
    Womit denn beede Theile zufrieden geweßen
    Viele Grüße
    Friederike
    ______________________________________________
    Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
    Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
    __________________________________________________ ____

    Kommentar

    • amyros
      Erfahrener Benutzer
      • 03.11.2009
      • 1409

      #3
      Danke Friederike.

      Gruß Harald

      Kommentar

      • Balthasar70
        Erfahrener Benutzer
        • 20.08.2008
        • 2926

        #4
        Hallo amyros,

        zu Friederikes Beirag noch eine kleine Ergänzung:

        Einfarth in des Haugischen Hof und Scheuer
        wozu dann auch das Dung laden und führen
        gehöre, so wie sie die Haugin es Kraft ihrer
        Eberedung zu fordern, und bishero ruhig
        gebraucht, allerdings zu laßen. Könnte
        und würde aber klagender Theil sein Ver-
        geben, als ob nachhero deerselben ein und das
        andere aus Nachbarl. Gefälligkeit gestattet
        werden, wozu sie eigentlich der Eheberedung
        und der tterl. Abrede nach nicht befugt
        seye, rechtsgenügl. bewiesen, so seye er noch
        ferner damit zu hören. Compensatis expensis
        Ehe nun der Bescheid publiciret worden, haben
        sich die Partheyen dahin
        Verglichen:
        Das die Haugische Wittwe zwar befugt
        seye solte die Einfahrt in die Scheuer
        mit Holz, Dung, Wein und andern
        Fuhren, wie bißhero zu gebrauchen dahin-
        gegen aber des hindern Weegs zwischen
        ihrer Scheuer und der Matthis Fischerischen
        Scheuer, Garten und Haus müßig
        gehen solle;
        Womit denn beede Theile zufrieden geweßen

        Balthasar70
        Gruß Balthasar70

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