Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
Jahr, aus dem der Text stammt: 1748
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Schallstadt
Namen um die es sich handeln sollte: Haug
Jahr, aus dem der Text stammt: 1748
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Schallstadt
Namen um die es sich handeln sollte: Haug
Seite 18
jedem seiner Kinder von seinem Guth
zu geben, was er gewollt, und mit was
für Gerechtigkeiten ihnen gefällig gewesen
….. Sie Nahmens …. Haugin
gebetten haben wolten, den anderen Theil
abzuweisen, und sie bey ihrem Recht um
so mehr zu schützen, als sie den Wagen
wenn sie Mist füh..., welches doch
sehr selten geschehet, nirgend anders
als auf dem Plaz, wo sie die Einfarth
hatten, zu stellen wüsten.
Klagender Theil kann nicht in Abrede seyn,
daß das famil. Guth dem alten Vogt ge-
hört, und das der Beklagtin zu gehörige Haus
Scheuer und Zugehörde nebst dem Gürthlin
schen ehe sein Halb Bruder Paul Hanser an der
Vogtischen G.... sein Haus und Zugehörde
an sich erkauft, in dem Stand und Lage wie es
noch jezo ist, ungl. Auch der dung auf auf seinem
Guth geladen worden gebraucht sie seye aber
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