Gerichtsprotokoll 18.

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  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 1409

    [gelöst] Gerichtsprotokoll 18.

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1748
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Schallstadt
    Namen um die es sich handeln sollte: Haug


    Seite 18


    jedem seiner Kinder von seinem Guth
    zu geben, was er gewollt, und mit was
    für Gerechtigkeiten ihnen gefällig gewesen
    ….. Sie Nahmens …. Haugin
    gebetten haben wolten, den anderen Theil
    abzuweisen, und sie bey ihrem Recht um
    so mehr zu schützen, als sie den Wagen
    wenn sie Mist füh..., welches doch
    sehr selten geschehet, nirgend anders
    als auf dem Plaz, wo sie die Einfarth
    hatten, zu stellen wüsten.
    Klagender Theil kann nicht in Abrede seyn,
    daß das famil. Guth dem alten Vogt ge-
    hört, und das der Beklagtin zu gehörige Haus
    Scheuer und Zugehörde nebst dem Gürthlin
    schen ehe sein Halb Bruder Paul Hanser an der
    Vogtischen G.... sein Haus und Zugehörde
    an sich erkauft, in dem Stand und Lage wie es
    noch jezo ist, ungl. Auch der dung auf auf seinem
    Guth geladen worden gebraucht sie seye aber
    Angehängte Dateien
  • Balthasar70
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2008
    • 2918

    #2
    Hallo amyros,

    hier bleiben Lücken und Fragezeichen, vielleicht ergänzt noch jemand:


    Seite 18


    jedem seiner Kinder von seinem Guth
    zu geben, was er gewollt, und mit was
    für Gerechtigkeiten ihnen gefällig gewesen
    ….. Sie Nahmens …. Haugin
    gebetten haben wolten, den anderen Theil
    abzuweisen, und sie bey ihrem Recht um
    so mehr zu schützen, als sie den Wagen
    wenn sie Mist fühCOLOR=Red]reten[/COLOR], welches doch
    sehr selten geschehet, nirgend anders
    als auf dem Plaz, wo sie die Einfarth
    hatten, zu stellen wüsten.
    Klagender Theil kann nicht in Abrede seyn,
    daß das famil. Guth dem alten Vogt ge-
    hört, und das der Beklagtin zu gehörige Haus
    Scheuer und Zugehörde nebst dem Gürthlin
    schen ehe sein Halb Bruder Paul Hanser an der
    Vogtischen Greth sein Haus und Zugehörde
    an sich erkauft, in dem Stand und Lage wie es
    noch jezo ist gewesen, auch die strittige Ein
    farth bishero, so wie sie dem Siß? nach
    jezo ist?
    , m?gl. auch der dung
    auf seinem
    Guth geladen worden, gebraucht sie seye aber


    Balthasar70
    Gruß Balthasar70

    Kommentar

    • amyros
      Erfahrener Benutzer
      • 03.11.2009
      • 1409

      #3
      Danke!

      Gruß Harald

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