Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
Jahr, aus dem der Text stammt: 1748
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Schallstadt
Namen um die es sich handeln sollte: Fischer, Haug
Jahr, aus dem der Text stammt: 1748
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Schallstadt
Namen um die es sich handeln sollte: Fischer, Haug
Seite 17
der Haugischen Vatter gehöret, welche
seiner Tochter Catharina laut Eheberedung
vom 13ten Juny 1712 di von ihr ….
bes..... Hof …... um vierzig Gulden
mit dem Anhang überlaßen, daß wenn
solche gebaut werden solle, keiner
dem anderen wegen der Einfahrt nichts
im Weeg legen sollte. Gleich darauf
nun habe di Haugin ihr Haus samt der
Scheuer, so wie solches nebst dem Garthen
noch stehe bey ihres Vatters Lebzeiten ge-
bauet, auch ihr Guth nachherr umseumen (?)
laßen, und gegen Matthis Fischers
Guth die Einfahrt nicht nur in di Scheuer
sondern auch die Länge hinunter von
allen Seiten her gebraucht, welches
Recht sie auch jezo nicht dahindern (?) laßen
sondern fern... beybehalten wolle,
warum sie nun nichts hindern würde,
daß man dieses dem Gegentheil in
dem ehemaligen Haus Verkauf anzu-
dingen vergeßen, genug, daß der
Haugin Vatter befugt gewesen, einem
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