Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
Jahr, aus dem der Text stammt: Schallstadt
Ort/Gegend der Text-Herkunft: 1748
Namen um die es sich handeln sollte: Hanser und Küchlin
Jahr, aus dem der Text stammt: Schallstadt
Ort/Gegend der Text-Herkunft: 1748
Namen um die es sich handeln sollte: Hanser und Küchlin
Seite 13
Seine Scheuer zu seyen gestattet würde,
Er somit als der andere Theil von
von der March bleiben wolle. Seyen damit
zu Recht.
Bescheid
In strittiger dienstbarkeits Sache
zwischen Matthis Hanser von Schallstatt
an einem – und Matthis Küchlin
allda am anderen Theilwird auf
Klag, Antwort, Ein und Gegen-
rede auch eingenommenen Augen-
schein zu Recht erkannt, daß zwar
bekl. Theil frey stehe, auf sein Guth
nach seinem wohlgefallen zu bauen,
und der Kläger ihm seines
Fensters willen es zu verwehren nicht
befugt seye, undalso der Bekl. in so
fern von der Klage entbunden und der
Kläger abgewiesen werde jedennoch
mit dem ausdrückl. Anhang daß er Küchlin
sein vorhabendes Gebäu dermalen aus-
zuführen die Erlaubnis anderster nicht
als wenn keine Feuersgefahr dabey zu
befürchten haben, andernfalls solches unter....
lasen, oder den Brot Ofen hinweg thun solle, ….
dem …...falls gegen des Matthis Hansers
Haus weiter nicht bauen so, als er der Ordnung und
der Gewohnheit zwischen zweyen Nachbarn ge....
compers expensch Actum us supra
T Salhms
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