Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
Jahr, aus dem der Text stammt: 1748
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Schallstadt
Namen um die es sich handeln sollte: Küchlin
Jahr, aus dem der Text stammt: 1748
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Schallstadt
Namen um die es sich handeln sollte: Küchlin
Seite 12
zusammen gehöret.
Klagender Theil regerieret ….. mit
dem Anhang daß wenn ja der Gegentheil
dem erstged. Holz Schopf zu bauen das
Recht habe, selber doch von der March etwa
vierthalb Schuh bleiben möchte, als
…. Er dennoch zur Treibung seines
….. Licht genug haben würde.
Beklagter unterwirft sich duplirano
der OberAmtl. Verfügung, sagend
das zwar der Plaz gering und klein,
Er dennoch so bauen und von der
March so weit bleiben wolle, als es
die Bau Ordnung erfordere.
…... der Kläger befraget, ob
ihm nicht etwa bekannt seye dasdem
vorigen Innhaber des Küchlinschen Hauses
einmal verwehret worden, auf das
strittige Pläzlein ein Bauwesen
um sein Fensters willen zu
seyen: So sagt selber, er wüste darum
nichts Hubey declariert Küchlin
annoch (auch noch), daß von ihm der Holz Schopf an
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