Gerichtsprotokoll 12.

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  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 1409

    [gelöst] Gerichtsprotokoll 12.

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1748
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Schallstadt
    Namen um die es sich handeln sollte: Küchlin


    Seite 12


    zusammen gehöret.
    Klagender Theil regerieret ….. mit
    dem Anhang daß wenn ja der Gegentheil
    dem erstged. Holz Schopf zu bauen das
    Recht habe, selber doch von der March etwa
    vierthalb Schuh bleiben möchte, als
    …. Er dennoch zur Treibung seines
    ….. Licht genug haben würde.
    Beklagter unterwirft sich duplirano
    der OberAmtl. Verfügung, sagend
    das zwar der Plaz gering und klein,
    Er dennoch so bauen und von der
    March so weit bleiben wolle, als es
    die Bau Ordnung erfordere.
    …... der Kläger befraget, ob
    ihm nicht etwa bekannt seye dasdem
    vorigen Innhaber des Küchlinschen Hauses
    einmal verwehret worden, auf das
    strittige Pläzlein ein Bauwesen
    um sein Fensters willen zu
    seyen: So sagt selber, er wüste darum
    nichts Hubey declariert Küchlin
    annoch (auch noch), daß von ihm der Holz Schopf an
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  • Zita
    Moderator
    • 08.12.2013
    • 6894

    #2
    Hallo Amyros,

    und noch ein paar Worte:

    Seite 12


    zusammen gehöret.
    Klagender Theil regerieret priora mit
    dem Anhang daß wenn ja der Gegentheil
    dem erstged. Holz Schopf zu bauen das
    Recht habe, selber doch von der March etwa
    vierthalb Schuh bleiben möchte, als
    wordurch Er dennoch zur Treibung seines
    Grundtfierung Licht genug haben würde.
    Beklagter unterwirft sich duplirano
    der OberAmtl. Verfügung, sagend
    das zwar der Plaz gering und klein,
    Er dennoch so bauen und von der
    March so weit bleiben wolle, als es
    die Bau Ordnung erfordere.
    Darum ime
    der Kläger befraget, ob
    ihm nicht etwa bekannt seye dasdem
    vorigen Innhaber des Küchlinschen Hauses
    einmal verwehret worden, auf das
    strittige Pläzlein ein Bauwesen
    um sein Fensters willen zu
    seyen: So sagt selber, er wüste darum
    nichts Hubey declariert Küchlin
    annoch (auch noch), daß von ihm der Holz Schopf an

    LG Zita

    Kommentar

    • amyros
      Erfahrener Benutzer
      • 03.11.2009
      • 1409

      #3
      Ich danke Dir Zita.

      Gruß Harald

      Kommentar

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