Gerichtsprotokoll 6.

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  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 1409

    [gelöst] Gerichtsprotokoll 6.

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1748
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Schallstadt
    Namen um die es sich handeln sollte: Hanser und Fischer


    6. Seite


    ihr wegen der Einfahrt zu keiner Zeit bey Schwieh?-
    rigkeit gemacht werden solle, …. die aus ihrer
    Ao. 1712 aufgerichteten Ehe....dung gewon-
    nenen Extract ….. Be.... geben
    solle. Matthis Fischer will hingegen
    durch anliegenden Auszug Eines über die an
    …. Herrschl. Stab geschehenen Verkauf der übri-
    gen Vögtischen Hofstatt, verferttigt wordenen
    Kauf Brief d. Ao 1717 behaupten daß ihm
    solches Guth ohne ein vergleichen Beschwerlichkeit
    zugekommen seye …... es sonsten ange-
    dingt worden seyn würde, mit dem Zu......, daß
    es die gröste Unbelligkeit? wäre wann er dem
    Küchlin sein Guth zu einer Einfahrt überlaßen
    und diser dagegen das seinige gänzl. benutzen
    wolle, wie er dann den mit …. gezeichneten Platz
    zu einem Gartthen …... und dagegen die
    Einfahrt bey C auf sein Fischers Theil geleg...
    habe. Was nun hier.... zu entscheiden
    überlaßen Wir Einem Hochfürstl. Hochlöbl.
    Ober Amt in Unterthänigkeit, fügen aber noch
    gehorsamst bey daß die Hugische Wb. [Wittwe] schon über
    etlich und 20. Jahr in …. Besitz gewesen.
    Betrefend hingegen
    … den zwischen Matthis Küchlin und Matthis
    Hansern entstandenen Streit, wegen einem
    Holz=Schopf den ersterer auf dem Platz zwi-
    schen seiner und deß Hansers Behausung welche
    mit D. angedeutet worden, und zwar auf der
    bey E. angezeichneten district zu erbauen ge-
    sonnen ist, so behauptet Küchlin daß ihm
    …... er auf seinem Guth bleibe ….. erheb-
    Angehängte Dateien
  • Balthasar70
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2008
    • 2954

    #2
    6. Seite


    ihr wegen der Einfahrt zu keiner Zeit bey Schwieh?-
    rigkeit gemacht werden solle, wovon der aus ihrer
    Ao. 1712 aufgerichteten Ehe-Beredung genommene Extract deutl.n Beweißthum geben
    solle. Matthis Fischer will hingegen
    durch anliegenden Auszug Eines über die an
    …. Herrschl. Stab geschehenen Verkauf der übri-
    gen Vögtischen Hofstatt, verferttigt wordenen
    Kauf Brief d. Ao 1717 behaupten daß ihm
    solches Guth ohne ein dergleichen Beschwerlichkeit
    zugekommen seye inmaßen es sonsten ange-
    dingt worden seyn würde, mit dem Zusatz?, daß
    es die gröste Unbilligkeit wäre wann er dem
    Küchlin sein Guth zu einer Einfahrt überlaßen
    und diser dagegen das seinige gänzl. benutzen
    wolle, wie er dann den mit ... gezeichneten Platz
    zu einem Gartthen aptiret und dagegen die
    Einfahrt bey C auf sein Fischers Theil gelegt
    habe. Was nun hierinnen zu entscheiden
    überlaßen Wir Einem Hochfürstl. Hochlöbl.
    Ober Amt in Unterthänigkeit, fügen aber noch
    gehorsamst bey daß die Hugische Wb. [Wittwe] schon über
    etlich und 20. Jahr in ruhigen Besitz gewesen.
    Betrefend hingegen
    … den zwischen Matthis Küchlin und Matthis
    Hansern entstandenen Streit, wegen einem
    Holz=Schopf den ersterer auf dem Platz zwi-
    schen seiner und deß Hansers Behausung welche
    mit D. angedeutet worden, und zwar auf der
    bey E. angezeichneten district zu erbauen ge-
    sonnen ist, so behauptet Küchlin daß ihm
    weil(en)? er auf seinem Guth bleibe keine erheb-

    inmaßen (in der maze) = in der Art und Weise lt. wiktionary

    Balthasar70
    Zuletzt geändert von Balthasar70; 04.02.2015, 01:14.
    Gruß Balthasar70

    Kommentar

    • amyros
      Erfahrener Benutzer
      • 03.11.2009
      • 1409

      #3
      Super,
      ich danke Dir.

      Gruß Harald

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