Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
Jahr, aus dem der Text stammt: 1748
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Schallstadt
Namen um die es sich handeln sollte: Hanser und Fischer
Jahr, aus dem der Text stammt: 1748
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Schallstadt
Namen um die es sich handeln sollte: Hanser und Fischer
6. Seite
ihr wegen der Einfahrt zu keiner Zeit bey Schwieh?-
rigkeit gemacht werden solle, …. die aus ihrer
Ao. 1712 aufgerichteten Ehe....dung gewon-
nenen Extract ….. Be.... geben
solle. Matthis Fischer will hingegen
durch anliegenden Auszug Eines über die an
…. Herrschl. Stab geschehenen Verkauf der übri-
gen Vögtischen Hofstatt, verferttigt wordenen
Kauf Brief d. Ao 1717 behaupten daß ihm
solches Guth ohne ein vergleichen Beschwerlichkeit
zugekommen seye …... es sonsten ange-
dingt worden seyn würde, mit dem Zu......, daß
es die gröste Unbelligkeit? wäre wann er dem
Küchlin sein Guth zu einer Einfahrt überlaßen
und diser dagegen das seinige gänzl. benutzen
wolle, wie er dann den mit …. gezeichneten Platz
zu einem Gartthen …... und dagegen die
Einfahrt bey C auf sein Fischers Theil geleg...
habe. Was nun hier.... zu entscheiden
überlaßen Wir Einem Hochfürstl. Hochlöbl.
Ober Amt in Unterthänigkeit, fügen aber noch
gehorsamst bey daß die Hugische Wb. [Wittwe] schon über
etlich und 20. Jahr in …. Besitz gewesen.
Betrefend hingegen
… den zwischen Matthis Küchlin und Matthis
Hansern entstandenen Streit, wegen einem
Holz=Schopf den ersterer auf dem Platz zwi-
schen seiner und deß Hansers Behausung welche
mit D. angedeutet worden, und zwar auf der
bey E. angezeichneten district zu erbauen ge-
sonnen ist, so behauptet Küchlin daß ihm
…... er auf seinem Guth bleibe ….. erheb-
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