Erbitte Lesehilfe bei einer Geburtsurkunde von 1803

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  • Forscher_007
    Erfahrener Benutzer
    • 09.05.2012
    • 5591

    [gelöst] Erbitte Lesehilfe bei einer Geburtsurkunde von 1803

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1803
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Almersbach (Ww.)
    Namen um die es sich handeln sollte: Schmidt


    Hallo,

    ich bitte um Lesehilfe bei einer Geburtsurkunde von 1803.
    Es gibt dazu folgendes Problem:

    In diesem Zeitraum gibt es 2 x Schmidt, Elisabeth Margarethe
    a.) * 14.01.1803
    b.) * 29.04.1803

    Es wurden die Angaben der Heiratsurkunde als Grundlage angenommen. Auch das Sterbedatum 03.11.1843 stimmt.

    Elisabeth Margarethe Schmidt, Tochter
    der Marie Wilhelmine, Witwe
    des Johann Heinrich Amos in Schöneberg
    alt 29 Jahre 10 Monate.
    [ 04.1803 ]
    Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob der gesamte Text zum Eintrag gehört oder o schon der nächste Taufeintrag dabei ist.
    -------------------------------------------------------------------------------------------------------
    D 29. ten April …
    et 8 May ..
    …........
    ..........
    ..........
    ..........

    --------------------------------------------------------
    Marie Wilhel
    mine, Joh. Hennrich
    Amos …..
    wittib in Schöneberg
    …..

    …..
    ….
    ….

    --------------------------------------------------------
    Johann Heinrich
    …....
    …..
    …..
    ….
    ….

    ….

    --------------------------------------------------------
    Elisabeth
    Margarethe

    gestorben
    1843 den
    3 November
    --------------------------------------------------------

    Mehr kann ich beim besten Willen nicht lesen
    Zuletzt geändert von Forscher_007; 21.04.2017, 17:36.
    Mit freundlichen Grüßen

    Forscher_007
  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11862

    #2
    Den 29ten April nata,
    et den 8ten Maij bapti-
    zata Filia Spuria
    Maria Wilhel-
    mine, Joh. Heinrich
    Amos hinterlassene
    wittib in Schöneberg
    ein uneheliches Kind
    gebohren, Sie gibt zum Vater an ist auch
    geständig Philip Conrad Schmid, Johs. Gerhard Schmids hinterlassener ehel. Sohn
    in Schöneberg.

    [rechts oben die Zeugen:]
    Joh. Heinrich Z______ Schulmeister
    Joh. Peter Müller, Eva Maria Joh. Ada,
    Schmids Ehefrau alle drei in Schöneberg u.
    Elisabetha Margaretha, Joh. Heinrich Ehlgens(?)
    hinterl. ehel. Tochter von Kohlhardt.

    N.B. Nach einer Konsistorialverordnung wie vom Herrn
    Pastor Maltz in Hamm in dasiges Kirchen-Buch ist niedergeschrieben wor-
    den / ich habe aber die Verordnung hier nicht finden können / ist bei derglei-
    chen Fällen vom Konsistorio entschieden,wo die Mutter Lutherischer Kon-
    _______ u. der angegebene Vater Reformiert, daß der reformierte Pastor
    das Kind zu taufen u. auch die Jura mit Ziff_ zu bezeichnen hat, u. so vice
    versam wenn die Mutter reformiert _______ und der angegebene Vater Lutherisch,
    der lutherische Pastor das Kind tauffet u. die Jura bezeichnet, welches nachrichtlich hierfür(?) sage.
    Zuletzt geändert von henrywilh; 20.01.2015, 19:20.
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 4049

      #3
      Hallo,
      ein paar Ergänzungen:

      et den 8ten Maij bapti-
      zata Filia Spuria
      Maria Wilhel-
      mine, Joh. Heinrich
      Amos hinterlassene
      wittib in Schöneberg
      ein uneheliches Kind
      gebohren, Sie gibt zum Vater an ist auch
      geständig Philip Conrad Schmid, Johs. Gerhard Schmids hinterlassener ehel. Sohn
      in Schöneberg.No3

      [rechts oben die Zeugen:]
      Joh. Heinrich Z______ Schulmeister
      Joh. Peter Müller, Eva Maria Joh. Ada,
      Schmids Ehefrau alle drei in Schöneberg u.
      Elisabetha Margaretha, Joh. Heinrich Ehlgens(?)
      hinterl. ehel. Tochter von Kohlhardt.

      N.B. Nach einer Konsistorialverordnung wie vom Herrn
      Pastor Maltz in Hamm in dasiges Kirchen-Buch ist niedergeschrieben wor-
      den / ich habe aber die Verordnung hier nicht finden können / ist bei derglei-
      chen Fällen vom Konsistorio entschieden,wo die Mutter Lutherischer Re-
      ligion u. der angegebene Vater Reformiert, daß der reformierte Pastor
      das Kind zu taufen u. auch die Jura mit 2 Fl.zu beziehen hat, u. so vice
      versam wenn die Mutter reformiert _______ und der angegebene Vater Lutherisch,
      der lutherische Pastor das Kind tauffet u. die Jura beziehet, welches nachrichtlich hierfür seye.
      VG
      mawoi

      Kommentar

      • henrywilh
        Erfahrener Benutzer
        • 13.04.2009
        • 11862

        #4
        Diesen Ergänzungen ist neidvoll zuzustimmen!
        Schöne Grüße
        hnrywilhelm

        Kommentar

        • Forscher_007
          Erfahrener Benutzer
          • 09.05.2012
          • 5591

          #5
          Hallo henrywilh,
          hallo mawoi,

          ich komme aus dem Staunen nicht mehr heraus. Manchmal habe
          ich große Mühe nach Tagen meine eigene Handschrift zu lesen.

          Ich hätte nie gedacht, dass jemand einen solchen Text lesen kann.
          Ich weiss gar nicht wie ich mich bei Euch beiden bedanken soll.

          / / , ,
          Mit freundlichen Grüßen

          Forscher_007

          Kommentar

          • henrywilh
            Erfahrener Benutzer
            • 13.04.2009
            • 11862

            #6
            Zitat von Forscher_007 Beitrag anzeigen

            Ich weiss gar nicht wie ich mich bei Euch beiden bedanken soll.
            Spende irgendwo 5 Euro für 'ne guten Zweck!
            Schöne Grüße
            hnrywilhelm

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