Kindesanerkennung

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  • klaus1945
    Erfahrener Benutzer
    • 10.06.2009
    • 410

    [gelöst] Kindesanerkennung

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuchabschrift
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1844
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Gusow / Platkow
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Hallo liebe Mitstreiter,
    eure Erfahrung mit den alten Handschriften wird wieder von mir benötigt. Es ist eine Bescheinigung über Kindesanerkennung. Leider kann ich nicht alles lesen:

    "........
    daß der Tagelöhner Friedrich Ernst Wiese unter dem heutigen Dato sich als Vater der Anna Dorothea Ockert, Tochter der unverehelichten Sophie Ockert, erklärt hat und dieselbe als sein Kind angesehen wissen will, bescheinigt auf Verlangen des E. Wiese hiermit zu gerichtlicher ...

    Gusow ... April 1844 ... Prediger
    Ehrlich "

    Mir fehlt insbesondere der obere Teil dieses Dokuments.

    Bitte helft mir.

    Viele Grüße
    Klaus
    Angehängte Dateien
  • Friederike
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2010
    • 7902

    #2
    Zu dem Duplikate des Kirchenbuchs
    von Platkow zur Nachricht
    Gusow den 11. April 44
    .....
    Viele Grüße
    Friederike
    ______________________________________________
    Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
    Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
    __________________________________________________ ____

    Kommentar

    • klaus1945
      Erfahrener Benutzer
      • 10.06.2009
      • 410

      #3
      Danke Friederike!
      Das ging ja rasend schnell und hilft mir sehr weiter.
      Hast du vielleicht auch noch eine "Deutung" für das letzte Wort?

      " zu gerichtlicher ...."

      vG
      Klaus

      Kommentar

      • Kögler Konrad
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2009
        • 4847

        #4
        gerichtlicher Recognitur = Kenntnisnahme

        Gruß KK

        Kommentar

        • klaus1945
          Erfahrener Benutzer
          • 10.06.2009
          • 410

          #5
          Danke KK,
          das zu lesen erfordert ja juristische Vorbildung!

          vG
          Klaus

          Kommentar

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