Bitte um Hilfe bei Traueintrag 1815 - handelt es sich um einen Witwer?

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  • 347Steffi
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2014
    • 165

    [gelöst] Bitte um Hilfe bei Traueintrag 1815 - handelt es sich um einen Witwer?

    Lb
    Quelle bzw. Art des Textes: Traueintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1815
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Dentlein am Forst
    Namen um die es sich handeln sollte: Probst


    Hallo,

    ich bin bei meinen Forschungen nach der Familie Probst auf eine Ungereimtheit gestoßen. Die Heirat scheint 1815 gewesen zu sein. Einträge für Taufen von Kindern der beiden Eheleute gibt es aber schon von 1806. Wer kann mir bei angehängtem Text helfen?

    Ano 1815? den 7.ten März ist Johann Thomas Probst, ... Unterthan und .... in der Erlmühle als? .... mit Maria Margaretha Emmertin?, des Joh. Georg Emmerth?, ......... und Taglöhner in Kaierberg ...... Tochter nach dreimaliger Ankündigung als ........ ...........

    Vielen herzlichen Dank für die HILFE!!!
    Steffi
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von 347Steffi; 08.01.2015, 21:23.
  • Grapelli
    Erfahrener Benutzer
    • 12.04.2011
    • 2223

    #2
    Hallo Steffi, es ist wie du gesagt hast:

    Anno 1815.
    Den 7(te)n März ist Johann Thomas Probst, k[öniglich] b[ayerischer] Unterthan und
    Zapfenwirth in der Erlmühle als Abgeschiedener mit Maria Marg[aretha]
    Emmertin, des Joh[ann] Georg Emmerts, hochgräf[lich] Dürkheim[er] Unterthan[ens]
    und Taglöhners in Kaierberg hinterlassenen Ehel[ichen] Tochter nach
    dreymaliger Verkündigung als Dom: Rem: Oculi et Laetare
    ohne Einwendung und nach beygebrachten proclam: Schein vom
    Landgericht Feuchtwang copulirt worden. Er ist 50 und sie
    45 Jahr alt. Sie lebten dahier 10 Jahr in wilder Ehe, aber ohne ihre Schuld zuzugeben. (?)
    4 Kinder.
    Herzliche Grße
    Grapelli

    Kommentar

    • 347Steffi
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2014
      • 165

      #3
      Herzlichen DANK!!!!

      Kommentar

      • jacq
        Super-Moderator

        • 15.01.2012
        • 9715

        #4
        Moin,

        eine Kleinigkeit:


        Landgericht Feuchtwang dahier copulirt worden. Er ist 50 und sie
        45 Jahr alt. Sie lebten 10 Jahr in wilder Ehe, aber ohne ihre Schuld. Sie zeugten
        4 Kinder.
        Viele Grüße,
        jacq

        Kommentar

        • Grapelli
          Erfahrener Benutzer
          • 12.04.2011
          • 2223

          #5
          Zitat von jacq Beitrag anzeigen
          Landgericht Feuchtwang dahier copulirt worden. Er ist 50 und sie
          45 Jahr alt. Sie lebten 10 Jahr in wilder Ehe, aber ohne ihre Schuld. Sie zeugten
          4 Kinder.
          So ist es besser ...!
          Herzliche Grße
          Grapelli

          Kommentar

          • jacq
            Super-Moderator

            • 15.01.2012
            • 9715

            #6
            Moin,

            wobei ich den Teil mit "aber ohne ihre Schuld" hierbei nicht verstehe.
            Viele Grüße,
            jacq

            Kommentar

            • 347Steffi
              Erfahrener Benutzer
              • 02.05.2014
              • 165

              #7
              Hallo jacq, ich verstehe das "ohne Schuld" auch nicht. Hat jemand schon einen ähnlichen Fall und kann sich denken was das bedeutet?

              Schöne Grüße
              Steffi

              Kommentar

              • Christian Benz
                Administrator
                • 30.03.2003
                • 2915

                #8
                Hallo,

                könnte es möglicherweise einfach so zu verstehen sein, dass sie ungewollt in wilder Ehe lebten? Denkbar wäre, dass die beiden zwar heiraten wollten, aber (ohne selbst Schuld daran zu haben) nicht konnten oder durften. Stichwort "Verehelichungsbeschränkungen", siehe z.B. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Uneheli...#Geschichtlich

                Schöne Grüße
                Christian

                Kommentar

                • 347Steffi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 02.05.2014
                  • 165

                  #9
                  Hallo Christian, das wäre natürlich eine Möglichkeit, aber die 4 Kinder von denen die Rede ist haben in ihren jeweiligen Geburtsurkunden von Anfang an seinen Nachnamen. Es steht auch immer dabei "die Mutter ...., die sich bei ihm aufhält".

                  Darüber hinaus gibt es keine Geburtsurkunde von ihm, ich habe ihn nur eine Person mit gleichem Namen und passenden Daten im Nachbarort gefunden. Der hatte allerdings eine andere Frau, mit der aber keine Kinder. Von der Frau finde ich auch keine Sterbeurkunde.

                  Wer hat noch Ideen?

                  Liebe Grüsse
                  Steffi
                  Zuletzt geändert von 347Steffi; 06.04.2015, 11:54.

                  Kommentar

                  • Christian Benz
                    Administrator
                    • 30.03.2003
                    • 2915

                    #10
                    Hallo Steffi,

                    Zitat von 347Steffi Beitrag anzeigen
                    aber die 4 Kinder von denen die Rede ist haben in ihren jeweiligen Geburtsurkunden von Anfang an seinen Nachnamen.
                    Das kann durchaus sein, auch wenn die Eltern unverheiratet waren. Entsprechende Regelungen haben sich je nach Region und Zeit geändert, d.h. es gab früher auch Bestimmungen, wonach uneheliche Kinder den Familiennamen des Vaters erhalten haben.

                    Ein Beispiel für uneheliche Kinder in Bayern:
                    Bis etwa 1845 erhielten uneheliche Kinder den Familiennamen des Vaters. Erst ab 1845 trugen sie den Namen der Mutter.
                    Quelle: http://www.genealogie-kiening.de/unehelich.htm

                    Schöne Grüße
                    Christian

                    Kommentar

                    • 347Steffi
                      Erfahrener Benutzer
                      • 02.05.2014
                      • 165

                      #11
                      Hallo Christian,

                      das klingt plausibel. Könnte in diesem "beigebrachten proclamations Schein vom Landgericht" ein Hinweis auf die Gründe enthalten sein?

                      Viele Grüße
                      Steffi

                      Kommentar

                      • 347Steffi
                        Erfahrener Benutzer
                        • 02.05.2014
                        • 165

                        #12
                        Ich habe mittlerweile im zuständigen Archiv nach diesem Proklamationsschein gefragt, aber leider Fehlanzeige.

                        Viele Grüße
                        Steffi

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