Gerichtsprotokoll 1759 8.Seite

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  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 1409

    [gelöst] Gerichtsprotokoll 1759 8.Seite

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1759
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Südschwarzwald
    Namen um die es sich handeln sollte: Simon Storck und seine Erben



    Seite 8


    Endlich be..... könnten daß ihr Vatter
    Simon Storck zu ihnen gesagt habe
    er habe den questionierten Wald
    nicht gekauft noch bezahlt auch ihnen
    mit gegebener Hand versprochen zu
    frieden zu seyen, und nicht mehr als
    ein andere Erb zu verlangen, so
    wollen sie von ihrer Klag abstehen
    und auch zufieden seyn.
    Die ….. beklagte und nun -
    mahlige Kläger haben den ihren der
    ….... Eyd mit dem Anhang ange-
    nommen, daß sie solchen mit
    guten gewißen abschwören könnten.
    Nachdem nun gedachte Kläger und
    Vorf.... beklagte den Eyd ange.....
    und die samtlich Storckische Erben
    ihnen solchen nachgelaßen und mit
    Hand …. an Eydes statt zufrieden
    zu seyn declariert als haben die
    selbe und zwar Hannß Weymann
    Hannß Georg Dorner, Andreas Küch-
    lin, Hannß Meiß, Mathis Küchlin
    und Mathis Rapp in gegenwarth der
    Samtlich Storkischen Erben, und
    Angehängte Dateien
  • Interrogator
    Erfahrener Benutzer
    • 24.10.2014
    • 2086

    #2
    Hallo,

    nur ein Wort:

    ferirte Eyd mit dem Anhang ange-
    nommen, daß sie solchen mit
    Gruß
    Michael

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 4046

      #3
      Hallo,
      mein Vorschlag:

      Endlich behaupten könnten daß ihr Vatter
      Simon Storck zu ihnen gesagt habe
      er habe den questionierten Wald
      nicht gekauft noch bezahlt auch ihnen
      mit gegebener Hand versprochen zu
      frieden zu seyen, und nicht mehr als
      ein andere Erb zu verlangen, so
      wollen sie von ihrer Klag abstehen
      und auch zufieden seyn.
      Die semtlich neuen beklagte und (nun) ehe -
      mahlige Kläger haben den ihren de-
      ferirten Eyd mit dem Anhang ange-
      nommen, daß sie solchen mit
      guten gewißen abschwören könnten.
      Nachdem nun gedachte Kläger und
      Vorherige beklagte den Eyd angenommen
      und die samtlich Storckische Erben
      ihnen solchen nachgelaßen und mit
      Händten an Eydes statt zufrieden
      zu seyn declariert als haben die
      selbe und zwar Hannß Weymann
      Hannß Georg Dorner, Andreas Küch-
      lin, Hannß Meiß, Mathis Küchlin
      und Mathis Rapp in gegenwarth der
      Samtlich Storkischen Erben, und
      Vg
      mawoi

      Kommentar

      • amyros
        Erfahrener Benutzer
        • 03.11.2009
        • 1409

        #4
        Danke!!!!

        Kommentar

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