Bitte um Ergänzung und Korrektur

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • zula246
    • 10.08.2009
    • 2615

    [gelöst] Bitte um Ergänzung und Korrektur

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1876
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Glogau
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Hallo
    Meine Bitte um Ergänzung und Korrektur des Briefes

    Euer Hochehrwürden erwidern wir auf das gefällige Schreiben vom 29.des Monats ganz vergebenst daß wir die ….pflichtigkeit des von dem Lieschkeschen Bauerngute zu Brostau zur Niederschlesischen Zweigbahn abgetretenen Grund und Boden überhaupt nicht anerkennen und daher Euer Hochehrwürden überlassen müssen , den von Ihnen behaupteten Anspruch im Wege Rechtens gegen uns geltend zu machen . Schon jetzt müssen wir aber überdies bemerken , dass das …keinesfalls von der genau den Lieschkeschen Erben bewilligtewn Entschädigungsumme , welche auf die Abfindung für die etwa entstehenden Wirtschaftsstörungen mit be …noch unter Berücksichtigung des außerordentlichen Werths des erkauften Grundes , also keineswegs in der von Euer Hochehrwürden be…Höhe zuberichtigen sein würde.


    Besten Dank Robert
    Angehängte Dateien
  • Klimlek
    Erfahrener Benutzer
    • 11.01.2014
    • 2291

    #2
    Hallo Robert, in den Lücken ich lese

    Laudemial, Laudemium, begreift, berechneten


    Erben bewilligtewn - Erben bewilligten

    Kommentar

    • 52georg
      Erfahrener Benutzer
      • 23.01.2014
      • 1096

      #3
      Hallo Robert


      Euer Hochehrwürden erwidern wir auf das gefällige Schreiben vom 29.des Monats
      ganz ergebenst, daß wir die Laudemialpflichtigkeit des von dem Lischkeschen
      Bauerngute zu Brostau zur Niederschlesischen Zweigbahn abgetretenen
      Grund und Bodens überhaupt nicht anerkennen und daher Euer Hochehrwürden
      überlassen müssen , den von Ihnen behaupteten Anspruch im Wege Rechtens
      gegen uns geltend zu machen .
      Schon jetzt müssen wir aber überdies bemerken , dass das Laudemium keines-
      falls von der ganzen den Lischkeschen Erben bewilligten Entschädigungs-
      summe , welche auf die Abfindung für die etwa entstehenden Wirtschafts-
      störungen mit begreift und unter Berücksichtigung des außerordentlichen
      Werths des Grundstücks abgemessen ist, sondern höchstens von dem ge-
      wöhnlichen Werthe
      des erkauften Grundes , also keinesweges in der von
      Euer Hochehrwürden berechneten Höhe zu berichtigen sein würde.
      Zuletzt geändert von 52georg; 12.12.2014, 02:13. Grund: Korrektur Zeilenumbrüche
      Beste Grüße
      Georg

      Kommentar

      • zula246
        • 10.08.2009
        • 2615

        #4
        Hallo
        Allerbesten Dank Euch Beiden
        Viele Grüße Robert

        Kommentar

        Lädt...
        X