Das jüngere Protokollbuch der Sprockhöveler Markengenossenschaft, Seiten 88-89

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  • Christian40489
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2008
    • 2036

    [gelöst] Das jüngere Protokollbuch der Sprockhöveler Markengenossenschaft, Seiten 88-89

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1709-1834
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Sprockhövel
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Guten Morgen,
    zur Fortsetzung stelle ich schon mal die Protokolle von 1771 und 1772 als neuen Thread ein.
    Die vorangegangenen Seiten sind eigentlich auch schon geklärt, ich stelle sie vorerst noch nicht auf "gelöst", vielleicht gibt es ja noch die ein oder andere Anmerkung.
    Vielen Dank für Euer Interesse und - für mich noch wichtiger - Eure Korrekturhilfen.
    Christian

    Seite 88

    Actum Sprockhövel d[en] 23 May
    1771

    Wurde dato der Pflichttag in der
    Sprockhoevel (Mark) nach alter obser-
    vantz in gegenwart der Schernen
    H[erren] Leveringhaus und Stoeter
    observantzmäßig abgehalten
    und zuvorderst die Uhrkunds-
    gelder von denen Dantibus
    eingefordert, und da S[eine]r König[lichen]
    May[estät] davon der 3te Pfenning
    competiret solcher ad 9 Rtl
    34 St 3 Pf von mir in Empfang
    genommen.

    Demnegst von denen Schernen
    angezeiget […?] der vorigen
    Pflichttag angezeigte Ex-
    cess nicht ausfündig gemacht
    werden konnte, […
    …] keine Excesse vorgefallen so ihnen bekannt wären

    ex commissio des Hofjäger
    v. Schönholtz
    Nic. H. Dähnert


    Actum Sprockhoevel, d[en] 10. Juny
    1772

    Wurde dato nach alter Obeservantz
    Der Pflichttag in gegenwart der
    Schernen H[erren] Leveringhaus und Soeter
    abgehalten, un zu vornechst die Uhr-
    kundsgelder von denen Dantibus
    eingefordert und den S[einer] König[lichen]
    May[estät] davon competirenden 3ten
    Pfenning at 3 Rtl 34 ¼ St von
    mir in Empfang genommen und dem
    Förster Porbeck auf seein gehalt
    […… ] ausgezah-
    let.
    Demnegst aber von denen Scher-
    nen angezeiget daß weilen
    die Marck unter der Theilung
    ein jeder ein Axt genom-
    men einige Excesse zu begehen
    mithin ihnen keine bekant wären.

    ex commiss[io] d[es] Hofjäger
    v. Schönholtz
    Nic. H. Dähnert
    Angehängte Dateien
    suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.
  • Christian40489
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2008
    • 2036

    #2
    Damit dieser Thread nicht unbearbeitet nach hinten rutscht...
    suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

    Kommentar

    • Klimlek
      Erfahrener Benutzer
      • 11.01.2014
      • 2291

      #3
      Hallo Christian,

      Seite 88

      Demnegst von denen Schernen
      angezeiget wie der vorigen
      Pflichttag angezeigete Ex-
      cess nicht ausfündig gemacht
      werden konnen, auch seit
      dem keine Excesse vorge
      fallen so ihnen bekannt wären

      ex commissio des Hofjägers
      v. Schönholtz Nic. H. Dähnert

      Seite 89

      Actum Sprockhoevel, d[en] 10. Juny
      1772

      Wurde dato nach alter Obeservantz
      Der Pflichttag in gegenwart des
      Schernen H[erren] Leveringhaus und Stoeter
      abgehalten, und zu vorderst die Uhr-
      kundsgelder von denen Dantibus
      eingefordert und den S[einer] König[lichen]
      May[estät] davon competirenden 3ten
      Pfenning at 3 Rtl 34 ¼ St von mir
      in Empfang genommen und dem
      Förster Porbeck auf sein gehalt
      ....ts hinwiederum ausgezah-
      let.
      Demnegst aber von denen Scher-
      nen angezeiget daß weilen
      die Marck unter der Theilung
      ein jeder sich in Acht genom-
      men einige Excesse zu begehen
      mithin ihnen keine bekant wären.

      ex commiss[io] d[es] Hofjägers
      v. Schönholtz Nic. H. Dähnert

      Kommentar

      • Christian40489
        Erfahrener Benutzer
        • 25.03.2008
        • 2036

        #4
        Hallo Klimlek,

        Auf Seite 89 unten liest Du "ein jeder sich in Acht genommen". In einer Schrift aus dem Jahre 1929 liest der Heimatforscher Fritz Lehmhaus "ein jeder sich eine Axt genommen". Ich glaube aber, dass Du Recht hast:

        1. hinter sich steht nicht ein, sondern zweifelsfrei das zweibuchstabige in

        2. das als Axt gedeutete Wort besteht aus vier Buchstaben, mit dem typischen ch in der Mitte

        3. das von Lemhaus angenomme x in Axt sieht beim Schreiber Dähnert ganz anders aus, vergleiche Excesse in der Zeile darunter

        4. auch im Kontext macht Axt keinen Sinn: die Privatisierung wird die Erben und Köttern zu Waldbesitzern machen, warum sollten sie also ihren künftigen Besitz zerstören.

        Vielen Dank und beste Grüße, Dienstag geht es weiter.

        Christian
        suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

        Kommentar

        • Xylander
          Erfahrener Benutzer
          • 30.10.2009
          • 6772

          #5
          Hallo zusammen,

          der Lehmhaus, ts, ts. Ganz klar:

          ein jeder sich in acht genom-
          men einige Excesse zu begehen

          Christian, Argument 3 zählt allerdings nicht, weil das x in Excesse ein lateinisches ist. Brauchen wir aber auch nicht. Bei 4 könnte man auch umgekehrt denken: bevor alles in Privatbesitz kommt, holt sich jeder noch schnell was raus. Diese Annahme hat Lehmhaus wohl zu seiner Deutung verführt.

          Ansonsten:

          Pfenning at 3 Rtl 34 ¼ St von mir
          in Empfang genommen und dem
          Förster Porbeck auf sein gehalt
          furts (= sofort) hinwiederum ausgezah-
          let.

          Ansonsten 2: ex commissione

          Viele Grüße
          Xylander
          Zuletzt geändert von Xylander; 18.11.2014, 09:31.

          Kommentar

          • Christian40489
            Erfahrener Benutzer
            • 25.03.2008
            • 2036

            #6
            Danke Xylander,

            das unanständig klingende Wort ist lt. Gebr. Grimm eine Nebenform von fort = fortan, ferner, weiter, fernerhin. Da die Grimms kein Endungs-s verzeichnen, kommen sie nicht in den Geruch einer phonetischen Ambivalenz.
            vgl. http://woerterbuchnetz.de/DWB/?sigle...13259#XGF13259

            Liebe Grüße

            Christian

            PS: ich stelle auf gelöst!
            suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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            • Xylander
              Erfahrener Benutzer
              • 30.10.2009
              • 6772

              #7
              ... war mir ein Vergnügen. Das s ist in den niederdeutschen Formen geläufig, gibt auch furs und fuottens.

              Viele Grüße
              Xylander

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