Quelle bzw. Art des Textes:
Jahr, aus dem der Text stammt: 1709-1834
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Sprockhövel
Namen um die es sich handeln sollte:
Jahr, aus dem der Text stammt: 1709-1834
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Sprockhövel
Namen um die es sich handeln sollte:
Liebe Leser und Schriftexperten,
hier die nächsten drei Seiten mit dem Protokoll des Jahres 1769
Wie immer freue ich mich über Eure Hinweise zu nötigen Korrekturen.
Viele Grüße
Christian
Seite 83
Actum Sprockhoevel
d. 1769
Wurde das Holtzgericht in der
Sprockhoeveler Marck am
jetzigen Pflichttage in Gegen
wart meiner des Zeit[lichen] Hof
jagers v. Schonholtz und
denen Schernen H[errn ]Lehvring
haus, Nieder Gethmann und
Stoeter, auch denen erschienenen
Marcken Erben abgehalten.
Und zu voerderst die Uhrkunds-
Gelder von denen Dantibus
in Empfang genommen
und weil S[eine]r K[öniglichen] M[a]i[estät] davon
der 3te Pfenning competi
ret, davon 9 rt 34 st 9 d an
mir Hofjäger überzahlet
Welchem negst die Scher-
nen referirten daß der Hed
bleck künftig Jahr gewinnen
müste, für dies Jahr aber
Seite 84
keine gewine loß wären
Excessen aber waren ihrs
wißens seit letztem Pflicht
tage nicht vorgegangen,
wie sie dann bey der kurz
vor Pfingsten gehaltenen Visi
tation nichts vorgefunden
außer nur daß beym Hom
berg 1 Buche gehauen wovon
aber der Thäter nicht aus
fundig gemacht werden
konnen.
Demnegst kam in er
wegung ob der Zuschlag
der Marck zum dritten
theil nach der publicirten
Ver(?)ordnung geschehen
Worauf Schernen referir
ten daß dieses in die
ser Marck schlechter
dings ohnmöglich seye
Seite 85
Vor eins
Weil bekantermaßen durch
gängig dieselbe bebauet wäre
Vor eins
Vors 2te weilen Kohl Pütte
uberall darinnen befindlich
und also durch die stei
len Weege so nach selbigen
hingiengen besonders
durch die Kohltreibers
die Marck totaliter rui-
nirt würde, und dahero
auch so lange diese Wege
nicht abgestellet würden
keine Zuschläge gemacht
werden könten.
pro Copia Protocolli
N.H. Dahnert
act[uarius] adhibit[us]
Kommentar