Bestandsurkunde für Mühle von Kurfürst Carl Theodor

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  • Spargel
    Erfahrener Benutzer
    • 27.02.2008
    • 1549

    [gelöst] Bestandsurkunde für Mühle von Kurfürst Carl Theodor

    Quelle bzw. Art des Textes: Mühle
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1743
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Baden


    Hallo,

    es handelt sich um eine Bestandsurkunde/Besitzübernahme einer Mühle in Hockenheim
    aus dem Jahre 1743. Die erste Seite habe ist soweit übersetzt. Vieles macht keinen Sinn.
    Wahrscheinlich könnt ihr einiges verbessern und es wird plausibel.
    Vorab schon mal ein Dankeschön.

    Von Gottes Gnaden wir Carl
    Theodor Pfaltzgraff bey Rhein des heiligen Römischen


    Reichs Ertzschatzmeister und Churfürst, in Bayern, zu Gülch, Cleve, und Berg
    Herzog Fürst zu Mörß. Marquis zu Bergen op Zoom, Graf zu Veldenz,
    Sponheim der Marck und Ravensperg, Herr zu Ravenstein,
    xxx , Ihnen auch kundt zu Lossen xxx xxx unserer
    xxx und Nachkommen, daß wir auch xxx von unseren Bürgern
    und Einwohnern zu Hockenheim Nicolaus Zahn beyde von
    uns zu Untersuchung deren Erbbestandts güthern gnädigst
    angeordnete Commission guth und freiwillig geschehene
    Declaration demselben ohn unßerer zu gedachten Gaben
    xxx Beschlussen Vorhin in xxxx . Mühlbeständer nach der
    und xxx in zwey xxxxxxx Mühle, dxx sogenannte Mühle
    Meist xx einen Erbbeständs weßentlicher Dingen und mit
    gutem Vorbedacht folge oder gestalten gnädigst Verliche
    und begeben haben, xxx und zum
    xxsten gestalten und verwilligen hier, verleyhen und begeben
    auch xxxx in zwey Mahl- und einem Scheelgang bestehen-
    de Mühl sambt deren darzu gehörigen Recht und Gerechtig-
    keiten und aller zu gehörnde, xxx dazu gehörigen
    zwey einhalb Morgen xxx, sodann einem Obstgärtchen
    von etwa einem halben Morgen ohn xxxx xxxxx
    seine eheliche Haußfrau und deren ehelicher Leibs xxx
    und eheleibliche Descedenten in einem xxxx Stand
    und xxx Habbestand, in der allen Lasten Form.


    Bei Lossen dürfte es sich um den ehemaligen Nachbarort Lußheim handeln.
    Jetzt Altlußheim und Neulußheim.
    Angehängte Dateien
    Gruß
    Joachim

  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11862

    #2
    Reichs Ertzschatzmeister und Churfürst, in Bayern, zu Gülch, Cleve, und Berg
    Herzog Fürst zu Mörß. Marquis zu Bergen op Zoom, Graf zu Veldenz,
    Sponheim der Marck und Ravensperg, Herr zu Ravenstein,
    p. , Ihnen auch kundt zu Lössen für uns, unsere Erben und Nachkommen, daß wir auff die von unserenn Bürgern
    und Einwohnern zu Hockenheim Nicolaus Zahn beyde von
    uns zu Untersuchung deren Erbbestandts güthern gnädigst
    angeordnete Commission guth und freiwillig geschehene
    Declaration demselben ohn unßerer zu gedachtem Gaben[?]
    xxx Bescheidlicher Vorhin in Einer Mühl bestandenen nach der
    hand aber in zwey vertheilten Mühl, die sogenannte Mittlere Mühl
    in einen Erbbestandt wissentlicher Dingen und mit
    gutem Vorbedacht folgender gestalten gnädigst Verlichen
    und begeben haben, nemblich und zum
    festen gestalten und verwilligen hier, verleyhen und begeben
    auch erwehnte in zwey Mahl- und einem Scheelgang bestehen-
    de Mühl sambt denen darzu gehörigen Recht und Gerechtig-
    keiten und aller zu gehörde, nebst deren dazu gehörigen
    zwey einhalben Morgen wißen, sodann einem Obstgärthlen
    von etwa einem halben Morgen ohn Ersagten xxxxx
    seine eheliche Haußfrau und deren eheliche Leibs Erben
    und eheleibliche Descedenten in einen auffrechten Stand
    und vesten Erbbestandt, in der aller Besten Form.
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

    Kommentar

    • Wanderer40
      Erfahrener Benutzer
      • 06.04.2014
      • 961

      #3
      Hallo,

      Von Gottes Gnaden Wir Carl
      Theodor Pfaltzgraff bey Rhein des Heiligen Rommischen
      Reichs Ertzschatzmeister und Churfürst, in Bayrn, zu Gülch, Cleve, und Berg
      Herzog, Fürst zu Mörß. Marquis zu Bergen op Zoom, Graff zu Veldenz,
      Sponnheim der Markt und Revenspurg, Herr zu Ravenstain p.
      bekennen, thuen auch kundt und zu wissen, für uns, unßere
      Erben und Nachkommen, daß wir auff der von unßerem Burgern
      und Einwohnern zu Hockenheim Nicolaus Zahn bey der von
      uns zu Untersuchung deren Erbbestandts gütheren gnädigst
      angeordneter Commission guth und freywillig gethane
      Declaration demselben ahn unßerer zu gedachtem Hocken-
      heim befindlicher Vorhin in Einer Mühl bestandenen nach der
      hand aber in zwey Vertheilten Mühl, die sogenante Mittlere
      Mühl in Einen Erbbestandt wissentlicher Dingen und mit
      gutem Vorbedacht folgender gestalten gnädigst Verliehen
      und begeben haben, nemblich und Zum
      Ersten gestatten und Verwilligen wir, Verleyhen und begeben
      auch erwehnte in zwey Mahl- und Einem Scheelgang bestehen-
      de Mühl sambt denen darzu gehörigen recht und Gerechtig-
      keiten und aller zugehörde, nebst denen dazu gehörigen
      Zwey Einhalben Morgen wießen, sodan Einem Obstgärthlein
      von ettwa Einem halben Morgen ahn Ersagten Zahn
      seine Eheliche Haußfrau und deren eheliche Leibs Erben
      und Eheleibliche Descendenten in Einen auffrechten Sta[ndt]
      und Vesten Erbbestandt, in der aller Besten Form.




      LG


      Wanderer40
      Zuletzt geändert von Wanderer40; 13.11.2014, 23:05.

      Kommentar

      • Spargel
        Erfahrener Benutzer
        • 27.02.2008
        • 1549

        #4
        Hallo Henry und Wanderer,

        vielen Dank für die Ergänzung, des nicht so einfach zu lesenden Textes.
        Gruß
        Joachim

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