Das jüngere Protokollbuch der Sprockhöveler Markengenossenschaft, Seite 64

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  • Christian40489
    Erfahrener Benutzer
    • 24.03.2008
    • 2082

    #1

    [gelöst] Das jüngere Protokollbuch der Sprockhöveler Markengenossenschaft, Seite 64

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1709-1834
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Sprockhövel
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Tut mir leid, von dieser Seite habe ich im Moment auch nur den Anfang: ich knobele weiter, aber vielleicht kann ja jemand schneller und besser? So wie Klimlek, der die Schrift offensichtlich flüssig liest und sehr engagiert hilft!
    Aber auch den anderen Helfer gilt mein großer Dank. Ohne Euch wäre ich gewiss nicht bei Seite 64!
    Viele Grüße
    Christian


    zu verschweigen, nahmentlich zu
    specificiren und mir so dann
    dieses Protokolbuch [meinem
    Hinzuzufügen???] noch zu zustellen
    und toleri[ …] dieser Excesse bei
    Angehängte Dateien
    suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.
  • Klimlek
    Erfahrener Benutzer
    • 11.01.2014
    • 2291

    #2
    Hallo Christian , aber ich lese nicht alles


    zu verschweigen, nahmentlich zu
    specificiren und mir so dann
    dieses Protokolbuch meinen
    hier seyn noch zu zustellen
    und sollen dieser Excesse bey
    der negst vorzunehmen die
    .....walt berichtung schlich-
    tung untersuchet werden.
    Wobey denenselben bedeu-
    tet worden kunftig alle wißende
    Excesse an Pflichttage beßer
    und ordentlich zu specificiren
    und da letzhin die auswey-
    sung der 45 Karrn Eychen
    und 72 Karrn Buchenholtz.
    Von der hoch.. K..und .....
    ......... ratificiret worden so
    ist solches denen Erben befundt
    gemacht, jedoch aber auch
    nach vorschrift des ...chten ...
    zugleich dahin angewiesen
    worden, daß sie zu ...agirung

    Kommentar

    • Christian40489
      Erfahrener Benutzer
      • 24.03.2008
      • 2082

      #3
      Hallo Klimlek, danke!
      Ein bisschen konnte ich Deine Lesung noch ergänzen:

      zu verschweigen, nahmentlich zu
      specificiren und mir so dann
      dieses Protokol bey meinem
      Hierseyn noch zu zustellen
      und sollen diese Excesse bey
      der negst vorzunehmenden
      Gewalt[berichtung?] [schlich-
      tung] untersuchet werden.
      Wobey denenselben bedeu-
      tet worden kunftig alle wißende
      Excesse auf Pflichttage beßer
      und ordentlich zu specificiren
      und da letzhin die auswey-
      sung der 45 Karrn Eychen
      und 72 Karrn Buchenholtz.
      Von der hoch[löblichen] K[riegs-] und Domainen-
      kammer ratificiret worden so
      ist solches denen Erben bekandt
      gemacht, jedoch aber auch
      nach vorschrift des ...chten ...
      zugleich dahin angewiesen
      worden, daß sie zu [?]enagirung

      Die hochlöbliche Kriegs - und Domainenkammer kam an früherer Stelle schon einmal vor.
      Deshalb kann man sie aus dem Kontext schließen. Aber lesen kann man das Wort "Kriegs" hier beim besten Willen nicht.

      Für die beiden anderen Unklarheiten habe ich auch noch keinen Vorschlag.

      Gruß

      Christian
      suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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      • Klimlek
        Erfahrener Benutzer
        • 11.01.2014
        • 2291

        #4
        Hallo,

        es könnte "worden, daß sie zu Menagirung" sein

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        • Xylander
          Erfahrener Benutzer
          • 30.10.2009
          • 6868

          #5
          Hallo zusammen,
          ja, Menagirung. Und oben heißt es Gewaltbrüchtung.


          Viele Grüße
          Xylander

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          • Christian40489
            Erfahrener Benutzer
            • 24.03.2008
            • 2082

            #6
            Guten Morgen,

            Gewaltbrüchtung: hier ist wohl der nächste Gerichtstag des Brüchtengerichts gemeint. Die im frühen 16. Jh. enstandenen Brüchtengerichte verhängten zur Aburteilung weniger schwerer Kriminalfälle lediglich Geldstrafen, die im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Täters in gelindere, nicht verstümmelnde körperliche Züchtigungen verwandelt wurden. Vgl.

            Gertrud Angermann: Volksleben im Nordosten Westfalens zu Beginn der Neuzeit, Waxmann Verlag Münster 1995, Seite 71

            Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, Seite 474, Stichwort Brüche

            Viele Grüße

            Christian
            suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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            • Xylander
              Erfahrener Benutzer
              • 30.10.2009
              • 6868

              #7
              Hallo Christian,
              erstaunlich nur, dass in diesem Fall Verstöße gegen die Markenordnung, die im 17. JH vom Holzgericht verhandelt und mit Brüchten (in Geld) belegt wurden, stattdessen zusammen mit Gewaltdelikten (was sie ja nicht sind) vor das Brüchtengericht kommen sollen.
              Viele Grüße
              Xylander

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              • Christian40489
                Erfahrener Benutzer
                • 24.03.2008
                • 2082

                #8
                Hallo Xylander,
                Stimmt! Die Änderung der Gerichtszuständigkeit hat mich auch gewundert. Allerdings sind "weniger schwerer Kriminalfälle" nicht gleichzusetzen mit "Gewaltdelikten". Beispiele: Holzdiebstahl, widerrechtliches Einzäunen.
                Gruß
                Christian
                suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

                Kommentar

                • Xylander
                  Erfahrener Benutzer
                  • 30.10.2009
                  • 6868

                  #9
                  ...na ja, für welche Delikte üblicherweise die Brüchtengerichte zuständig waren, und was damals unter den Begriff Gewaltbrüchte fiel, evtl. im gegensatz zum heutigen Verständnis, musst Du ja nicht in der Lesehilfe klären. Ganz klar ist es für mich nicht. Ich sehe allerdings das allgemeine Bestreben der preußischen Verwaltung, der Markengenossenschaft und ihrem Holzgericht Befugnisse zu entziehen.

                  Viele Grüße
                  Xylander

                  Kommentar

                  • Christian40489
                    Erfahrener Benutzer
                    • 24.03.2008
                    • 2082

                    #10
                    Hallo Xylander!

                    Auch das ist richtig. Nach kurzer Recherche lässt sich sagen: Schon früh versuchten die Landesherren die Rechtsprechung stärker zu zentralisieren und zur hoheitlichen Aufgabe auszubauen. Das geht einher mit einer - heute würden wir sagen- Professionalisierung der Rechtsprechung. Statt "bäuerlicher Urteilsfindung" sollten verwaltungserfahrene, des Lesens und Schreibens kundige Vertreter des Landesherrn (Amtmännern,Vögten etc.) Recht sprechen und zudem dem Landesherrn eine weitere Einnahmequelle schaffen. Diese Entwicklung begann schon im frühen 16. Jh. aber die Hof- und Holtzgerichte bestanden noch bis ins 18. Jahrhundert, verloren aber zunehmend an Bedeutung.

                    Gruß

                    Christian
                    Zuletzt geändert von Christian40489; 10.11.2014, 13:57.
                    suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

                    Kommentar

                    • Christian40489
                      Erfahrener Benutzer
                      • 24.03.2008
                      • 2082

                      #11
                      Das jüngere Protokollbuch der Sprockhöveler Markengenossenschaft - ein unklares Wort

                      Quelle bzw. Art des Textes:
                      Jahr, aus dem der Text stammt: 1709-1834
                      Ort/Gegend der Text-Herkunft: Sprockhövel
                      Namen um die es sich handeln sollte:


                      Liebe Experten,

                      die Transkription ist ja eigentlich soweit angeschlossen, Lücken gibt es dank Eurer Hilfe kaum noch!

                      Aber an einer Stelle haben wir ein für den Sinn der Textpassage wichtiges Wort nicht entziffern können. Bitte schaut Euch das rot markierte Wort im beiliegenden Scan noch einmal an.

                      Bisher vermuteten wir eventuell "Wachtmeister". Nach Prüfung des Originals halte ich das für unzutreffend. Der erste und zweite Buchstabe scheinen ein a und ein g mit langer Unterlänge zu sein; dann folgt ein ch. Hat irgendjemand von Euch eine Vorstellung, wie das Wort richtig gelesen werden muss?

                      Liebe Grüße

                      Christian
                      Angehängte Dateien
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                      • animei
                        Erfahrener Benutzer
                        • 15.11.2007
                        • 9351

                        #12
                        Hallo Christian,

                        wo hier im Forum findet man denn die komplett transkribierte Seite, um einen Zusammenhang herstellen zu können?
                        Gruß
                        Anita

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                        • Tinkerbell
                          Erfahrener Benutzer
                          • 15.01.2013
                          • 11072

                          #13
                          Guten Morgen.
                          Ich habe es nochmal herausgesucht:

                          Quelle bzw. Art des Textes: Jahr, aus dem der Text stammt: 1709-1834 Ort/Gegend der Text-Herkunft: Sprockhövel Namen um die es sich handeln sollte: Tut mir leid, von dieser Seite habe ich im Moment auch nur den Anfang: ich knobele weiter, aber vielleicht kann ja jemand schneller und besser? So wie Klimlek, der die


                          LG Marina


                          Anmerkung Administrator: Die Themen wurden zusammengefügt!

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                          • Interrogator
                            Erfahrener Benutzer
                            • 24.10.2014
                            • 2086

                            #14
                            Mir fällt dazu nur die Agcht(en)= Ächtung ein.
                            Gruß
                            Michael

                            Kommentar

                            • Christian40489
                              Erfahrener Benutzer
                              • 24.03.2008
                              • 2082

                              #15
                              Hallo und Dank an Tinkerbell fürs Zusammenfügen der beiden Threads.

                              @Interrogator:
                              die Buchstabenfolge meine ich auch zu erkennen. allerdings finde ich kein Vorkommen eines solches Wortes in den gängigen Nachschlagewerken. Zudem passt es nicht in den Kontext. Nach "Vorschrift des" müsste eigentlich doch ein Name, eine Funktion oder Institution folgen?

                              Gruß

                              Christian
                              suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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