Das jüngere Protokollbuch der Sprockhöveler Markengenossenschaft, Seite 42

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  • Christian40489
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2008
    • 2036

    [gelöst] Das jüngere Protokollbuch der Sprockhöveler Markengenossenschaft, Seite 42

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1709-1834
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Sprockhövel
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Liebe Helfer,
    hier kommt die nächste Rohfassung: Seite 42 mit zwei Lücken und gewiss einigen Ungenauigkeiten. Danke für Eure Prüfung.
    Viele Grüße
    Christian


    Actum an der Nieder-Gethe
    den 2. juny 1757

    Nachdem das gewöhnliche Holtzgericht
    in der Sprockhöveler Marck an heu-
    tigem Pflicht-tage in absentia des H[err]n
    Hoffjägern und Waldförstern Wissells,
    so vermuthlich wegen hiesigen [Banden ?]
    eingerückten und überzogenen frembden
    und feindlichen Kriegs-Herren, nicht pre-
    sent seyn können, von deren Scherren
    und sämtlichen Marcken-Erben abgehalten,
    wurden sodan die Urkunden observantz-
    mäßig beygefordert
    und bezahlet und vor S[eine]r König[lichen] Maj[estät]t
    alß welcher zum 3ten fuß, mithin zum
    3ten Pfenning aus dieser Marck allerhöchst
    den │:indeme der am vorjährigen Pflicht-
    tage außgesetzten Gewinnungen obangeführ-
    ter Ursachen halber vorjetzo nicht [frei-
    … ?] können:│ zu 9 Rtl 34 St 3 Pf
    Schreibe neun Reichsthaler vier und dreißig
    Stüber drey Pfenninge sich ertragend, der
    Scherre Leveringhaus │: um solches an
    den H[err]n Hoffjäger Wissell abzuführen:│
    zu sich genohmen.

    pro copia protocolli
    Adolph[us] Wittger Nor[arius]
    caes[areus] publ[icus] et Cliv[is] imatric[ulatus]
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  • Friederike
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2010
    • 7902

    #2
    Hallo Christian,

    Actum an der Nieder-Gethe
    den 2. juny 1757

    Nachdeme das gewöhnliche Holtzgericht
    in der Sprockhöveler Marck an heü-
    tigem Pflicht-tage in absentia des H[err]n
    Hoffjägern und Waldförstern Wissells,
    so vermuthlich wegen hiesigen Banden
    eingerückten und überzogenen frembden
    und feindlichen Kriegs-Herren, nicht pre-
    sent seyn können, von denen Scherren
    und sämtlichen Marcken-Erben abgehalten,
    wurden sodan die Urkunden observantz-
    mäßig bezahlet und vor S[eine]r König[lichen] Maj[estät]t
    alß welcher zum 3ten fuß, mithin zum
    3ten Pfenning aus dieser Marck allerhöchst
    berechtiget sind, sothaner 3te theil der Urkun-
    den │:indeme der am vorjährigen Pflicht-
    tage außgesetzte Gewinungen obangeführ-
    ter Ursachen halber vorjetzo nicht ein-
    kommen können:│ zu 9 Rtl 34 St 3 Pf
    Schreibe neun Reichsthaler vier und dreyßig
    Stüber drey Pfenninge sich ertragend, der
    Scherre Leveringhaus │: üm solche an
    den H[err]n Hoffjäger Wissell abzuführen:│
    zu sich genohmen.

    pro copia protocolli
    Adolph[us] Wittger Nor[arius]
    caes[areus] publ[icus] et Cliv[is] imatric[ulatus]
    Viele Grüße
    Friederike
    ______________________________________________
    Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
    Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
    __________________________________________________ ____

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    • Klimlek
      Erfahrener Benutzer
      • 11.01.2014
      • 2291

      #3
      Hallo, vielleicht noch

      so vermuthlich wegen in hiesigen Landen
      und feindlichen Kriegs-Heeren, nicht prae-
      den │:indeme die am vorjährigen Pflicht-
      Adolph[us] Wittger Not[arius]
      caes[areus] publ[icus] et Cliv[ensis] immatric[ulatus]

      Kommentar

      • Christian40489
        Erfahrener Benutzer
        • 25.03.2008
        • 2036

        #4
        Hallo und vielen Dank,

        Eure Ergänzungen und Korrekturen scheinen mir sehr zutreffend. Allein bei der Beglaubigungsformel des Notars, die so oder so ähnlich mehrfach vorkommt, habe ich keine rechte Vorstellung, für was genau "cliv" in "cliv. i[m]matric[ulatus]" steht. "cliv." kann die Abkürzung für "clivia" oder "clivis" = Kleve sein. Ein nur be ider o- oder a-Deklination vorkommender Lokativ müsste "cliviae" lauten (= in Kleve). Meine bisherige Deutung "clivis" scheint wohl eher unzutreffend. Die Ortsangabe "in Kleve" wäre dann doch "in clivis", oder? Das von Klimlek vorgeschlagene "clivensis" (wie in "Ducatus Clivensis" = Herzogtum Kleve) ist das Adjektiv. Müsste die Ergänzung zu "immatriculatus" (PPP) nicht ein Adverb sein? Und wie würde das Adverb dann lauten? Fazit: "cliv." für "cliviae" wäre in jedem Fall richtig, "clivis" als Ortangabe scheidet m.E. aus. Wäre das Adjektiv "clivensis" bzw. das passende Adverb im Zusammenhang sprachlich und auch abkürzungstechnisch möglich? Was erscheint Euch paläographisch und lateinisch am ehesten zuzutreffen?

        Viele Grüße

        Christian
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        • Xylander
          Erfahrener Benutzer
          • 30.10.2009
          • 6768

          #5
          Hallo Christian,

          bei den beiden möglichen lateinischen Namen für Kleve sehe ich das wie folgt:

          Clivia, f., a-Deklination: Lokativ Cliviae - zu Cleve. Ggf. auch Ablativ Clivia
          Clivis, f., konsonantische Deklination: Lokativ Clive(???) Ablativ Clive(???)

          Falls Clivensis, wäre dann das Adverb Clivensiter? Gibts nicht in Google.

          Abkürzungstechnisch geht mE alles, der Abkürzungsdoppelpunkt lässt freie Hand.

          Ich tendiere zum Lokativ Cliviae, ein paar Beispiel habe ich gefunden:



          Viele Grüße
          Xylander
          Zuletzt geändert von Xylander; 31.10.2014, 09:58.

          Kommentar

          • Christian40489
            Erfahrener Benutzer
            • 25.03.2008
            • 2036

            #6
            Hallo Xylander,
            danke für Deine Überlegungen.
            Cliviae als Lokativ ist klar.
            Lokativ von clivis geht m.e. nicht; da Lokative nur in der O- und A-Deklination möglich sind. Deshalb müsste die Ortangabe in/zu Kleve in Latein in "clivis" lauten.
            clivensis/clivensiter (wenn's das Adverb dann gibt?) wäre abkürzungstechnisch möglich aber sprachlich unsicher, vielleicht sogar falsch. Dazu stellen sich mir zwei Fragen:
            1. Muss das Beiwort eines PPP ein Adjektiv oder ein Adverb sein?
            2. Gibt es den Nachweis eines Adverbs "clivensiter" o.ä.

            Wenn ein Adjektiv möglich ist (ich habe da aber Zweifel], wäre clivensis OK.
            Wenn ein Adverb verwendet werden muss, dann bedarf es einer Parallelquelle, die diese Form belegt.

            Einfachste Lösung für uns wäre m.E. die in jedem Fall richtige Version Cliviae. Bist Du damit einverstanden, wenn wir uns dafür entscheiden?

            Gruß

            Christian
            suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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            • Xylander
              Erfahrener Benutzer
              • 30.10.2009
              • 6768

              #7
              Hallo Christian,
              bin mit Cliviae einverstanden, aber vielleicht gibt es andere Meinungen.
              Ein Punkt nur: Lokativ von Clivis gibts nicht, soweit klar. Aber er wird durch den Ablativ ersetzt, also (in) Clive (oder Clivi?). Jedenfalls nicht in Clivis.

              Viele Grüße
              Xylander

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              • Christian40489
                Erfahrener Benutzer
                • 25.03.2008
                • 2036

                #8
                Hallo Xylander,
                habe gelernt: statt des Lokativs bei Städtenamen der O- oder A- Deklination wird in allen anderen Fällen entweder der reine Ablativ oder eine Präpositionalphrase verwendet. Also bei Clivis entweder "Clive" oder "Clivi". Soweit eindeutig. Auf Grund der Abkürzung müssen wir wohl die präpositionale Wendung: "in Clive (oder Clivi)" als "in mit Ablativ" auf die Frage "wo". Bleibt also nur die Variante Adjektiv/Adverb unklar. Ich schlage vor, wir entscheiden uns für Cliviae mit Fußnote zur Alternativform Clive oder Clivi. Einverstanden?
                Gruß
                Christian
                suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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                • Interrogator
                  Erfahrener Benutzer
                  • 24.10.2014
                  • 2086

                  #9
                  Cliv(i)ensis = als Einwohner von Kleve immatrikuliert
                  bietet sich an.
                  Gruß
                  Michael

                  Kommentar

                  • Xylander
                    Erfahrener Benutzer
                    • 30.10.2009
                    • 6768

                    #10
                    Hallo Interrogator,
                    Formal ginge das wohl, aber sachlich war er nicht Einwohner der Stadt Kleve, sondern (preußisch)-klevischer Untertan. In der Formel erscheint mir das weniger wahrscheinlich als "zu Kleve".
                    Viele Grüße
                    Xylander

                    Kommentar

                    • Klimlek
                      Erfahrener Benutzer
                      • 11.01.2014
                      • 2291

                      #11
                      Hallo, ich habe auch einen Beispiel gefunden:

                      Christianus Henricus Hannes, advocatus et scabinus Clivensis / Mater habitat Clivis.

                      https://www.uni-due.de/collcart/matr...-1770/1770.htm

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                      • Christian40489
                        Erfahrener Benutzer
                        • 25.03.2008
                        • 2036

                        #12
                        Xylander, sehe ich auch so!
                        Gruß
                        Christian
                        suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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                        • Christian40489
                          Erfahrener Benutzer
                          • 25.03.2008
                          • 2036

                          #13
                          Klimlek, schönes Beispiel, für das Adjektiv clivensis. Danke!
                          Christian
                          suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

                          Kommentar

                          • Xylander
                            Erfahrener Benutzer
                            • 30.10.2009
                            • 6768

                            #14
                            Hallo Christian,
                            einverstanden mit der Fußnotenlösung. Nur müsste man noch rauskriegen, ob der nun Clivi oder Clive heißt.
                            In Klimleks schönem Beispiel wohnt die Mutter überigens "in Clivis". Das halte ich für falsches Latein.
                            Viele Grüße
                            Xylander

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                            • Interrogator
                              Erfahrener Benutzer
                              • 24.10.2014
                              • 2086

                              #15
                              Clivi würde der Lateiner zur i-Dekl. zählen
                              Clive zur gemischten.
                              analog zu Neapoli (Abl. zu neapolis) kann man Clivi durchaus vertreten
                              Gruß
                              Michael

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