Das jüngere Protokollbuch der Sprockhöveler Markengenossenschaft, Seite 33

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  • Christian40489
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2008
    • 2036

    [gelöst] Das jüngere Protokollbuch der Sprockhöveler Markengenossenschaft, Seite 33

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1709-1834
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Sprockhövel
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Liebe Schrift-Experten,
    bitte korrigiert auch diese Rohfassung in bewährter Weise!
    Gruß
    Christian

    Actum an der Niedergethe
    den 21. May 1752

    Nachdem das gewöhnliche Holtz-gericht
    in der Sprockhöveler Marck am heutigen
    Pflicht-tage, in absentia des H[er]rn Hofjä-
    gern und Waldförstern Wissells, so we-
    gen notificirten Verhinderungen nicht
    present seyn können, von denen Scherren
    und sämtlichen Marcken-erben abgehalten-
    wurden, so dan die Urkunden obser-
    vantzmäßig bezahlet, und vor S[eine]r König[lichen]
    Majestäät, als welche zum dritten fuß
    Mithin zum dritten Pfenning berechtiget sind,
    sothaner 3ter theil der Urkunden
    │: [indeme?] vorjetzo keine Gewinne vorge-
    fallen :│zu neün Reichsthaler vier und
    dreißig st[über] 3 Pf[ennig] sich ertragend, der
    Scherre Leveringhaus │: um solche an den Herrn Hofjäger Wissell abzuführen:│
    zu sich genohmen, auch diesem überge-
    sand hat.

    pro Extractu
    Adolph. Wittger Not
    cae[areus] publ[icus] et immatric[ulatus]
    Angehängte Dateien
    suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.
  • Friederike
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2010
    • 7902

    #2
    Hallo Christian,

    Actum an der Niedergethe
    den 21. May 1752

    Nachdeme das gewöhnliche Holtz-gericht
    in der Sprockhöveler Marck am heutigen
    Pflicht-tage, in absentia des H[er]rn Hoffjä-
    gern und Waldförstern Wissells, so we-
    gen notificirten Verhinderungen nicht
    present seyn können, von denen Scherren
    und sämtlichen Marcken-erben abgehalten-
    wurden, so dan die Urkunden obser-
    vantzmäßig bezahlet, und vor S[eine]r König[lichen]
    Majestäät, alß welche zum dritten fuß
    mithin zum dritten Pfenning auß die
    ser Marck allerhöchst
    berechtiget sind,
    sothaner 3ter theil der Urkunden
    │: indeme vorjetzo keine Gewinne vorge-
    fallen :│zu neün Reichsthaler vier und
    dreißig stüber 3 Pf[ennig] sich ertragend, der
    Scherre Leveringhaus │: um solche an
    den Herrn Hoffjäger Wissell abzuführen:│
    zu sich genohmen, auch diesem überge-
    sand hat.

    pro Extractu
    Adolph. Wittger Not
    cae[areus] publ[icus] et immatric[ulatus]
    Viele Grüße
    Friederike
    ______________________________________________
    Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
    Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
    __________________________________________________ ____

    Kommentar

    • Klimlek
      Erfahrener Benutzer
      • 11.01.2014
      • 2291

      #3
      Hallo, noch

      praesent seyn können, von denen Scherren
      und sämtlichen Marcken-Erben abgehalten-
      Adolph(us). Wittger Not(arius)
      cae[sareus] publ[icus] et immatric[ulatus]

      Kommentar

      • Christian40489
        Erfahrener Benutzer
        • 25.03.2008
        • 2036

        #4
        Hallo Ihr beiden,
        ja den Hoffjäger schreibt der Notar mal mit einem, mal mit zwei "f".
        Für die Gesamt-Transkription habe ich mich entschieden, nicht bei jedem Vorkommen die "ein oder zwei f-Frage" zu stellen, sondern konsequent "Hofjäger" zu schreiben. Meint Ihr, dass das OK ist?
        Gruß
        Christian
        suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

        Kommentar

        • Klimlek
          Erfahrener Benutzer
          • 11.01.2014
          • 2291

          #5
          Ich stimme mit dir

          Kommentar

          • Xylander
            Erfahrener Benutzer
            • 30.10.2009
            • 6772

            #6
            Ich stimme dagegen. Klar, es spart Kopfzerbrechen, geht aber auf Kosten der Authentizität.

            Viele Grüße
            Xylander

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