Gerichtsakte

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  • Bernhardo
    Erfahrener Benutzer
    • 15.01.2011
    • 1396

    [gelöst] Gerichtsakte

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsakte
    Jahr, aus dem der Text stammt: ca.1820
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Ostpreußen
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Hallo,

    wäre einer der Übersetzungsexperten so freundlich mir beim Lesen zu helfen?
    Es wäre super, wenn jemand der Experten die Textausschnitte lesen und ergänzen könnte.

    Folgendes ist für mich lesbar:

    Es wurde hiermit denselben der § 170 der
    Verordnung vom 20. Juni 1817 ???? bekannt
    gemacht, dass durch diese Vollziehung das Ausein –
    andersetzungsverfahren dargestellt abgeschlossen
    ??, daß sie mit keinen Einwendungen
    wegen der in demselben bestimmten ????
    stück und mit ??? ????????? ???
    ???????, welche ihnen ????? dieser Reguli –
    erung zuständig ???? ????? und dabei
    übergangen ???,weiter gehört ???? ????


    Vielen Dank

    Bernhard
    Angehängte Dateien
    Ich forsche im LK Ortelsburg (Ostpreussen)
    Alles zum LK Ortelsburg ist von Interesse!
    Ort: Kallenzin (nach 1938 Kallenau)
    Kirchspiel Rheinswein
    Folgende Namen:

    Opretzka, Napierski, Grabosch, Dutz, Pelk, Warias, Böhm, Purtsch, Mlodzian, Zaremba, Ludorf, Latza

    Mitglied im VFFOW
    Mitglied in der Kreisgemeinschaft Ortelsburg
  • StefOsi
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2013
    • 4163

    #2
    Ich lese:

    Es wurde hiermit denselben der § 170 der
    Verordnung vom 20. Juni 1817 dahin bekannt
    gemacht, dass durch diese Vollziehung das Ausein –
    andersetzungsverfahren dargestellt abgeschlossen
    sey, daß sie mit keinen Einwendungen
    wegen der in demselben bestimmten Gegen-
    stück
    und mit keine Nachforderungen und
    Rechte
    , welche ihnen ??? dieser Reguli –
    erung zuständig gewesen waren und dabei
    übergangen sind, weiter gehört werden konnten

    Kommentar

    • Bernhardo
      Erfahrener Benutzer
      • 15.01.2011
      • 1396

      #3
      Hallo,

      dieses SIEG ergiebt irgendwie keine sinn in dem Zusammenhang.

      Gruß Bernhard
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      Kommentar

      • Jürgen Wermich
        Erfahrener Benutzer
        • 05.09.2014
        • 5692

        #4
        Es wurde hierauf derenselben der § 170 der
        Verordnung vom 20. Junii 1817 dahin bekannt
        gemacht, dass durch diese Vollziehung das Ausein –
        andersetzungsverfahren dergestalt abgeschlossen
        sey, daß sie mit keinen Einwendungen
        wegen der in demselben bestimmten Gegen-
        stände und mit keinen Nachforderungen auf
        Rechte, welche ihnen hinsichtlich dieser Reguli –
        rung zuständig gewesen wären und dabei
        übergangen sind,weiter gehört werden könnten.

        Kommentar

        • StefOsi
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2013
          • 4163

          #5
          Den "Sieg" hatte ich grad noch korrigiert..sorry.

          Kommentar

          • Bernhardo
            Erfahrener Benutzer
            • 15.01.2011
            • 1396

            #6
            da warst schneller...
            Ich forsche im LK Ortelsburg (Ostpreussen)
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            Kommentar

            • Friederike
              Erfahrener Benutzer
              • 04.01.2010
              • 7902

              #7
              Hallo Bernhard,

              Es wurde hierauf denenselben der § 170 der
              Verordnung vom 20. Juni 1817 dahin bekannt
              gemacht, dass durch diese Vollziehung das Ausein –
              andersetzungsverfahren dergestalt abgeschlossen
              sey, daß sie mit keinen Einwendungen
              wegen der in demselben bestimmten Gegen-
              stück und mit keinen Nachforderungen auf
              Rechte, welche ihnen hinsichtlich dieser Reguli –
              rung zuständig gewesen wären und dabei
              übergangen sind,weiter gehört werden könnten.

              Ups, zu spät ...
              Viele Grüße
              Friederike
              ______________________________________________
              Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
              Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
              __________________________________________________ ____

              Kommentar

              • Bernhardo
                Erfahrener Benutzer
                • 15.01.2011
                • 1396

                #8
                Vielen Dank euch allen....

                Gruß Bernhard
                Ich forsche im LK Ortelsburg (Ostpreussen)
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