Lesehilfe bei Kaufvertrag von 1813

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  • fossy123
    Erfahrener Benutzer
    • 01.12.2008
    • 751

    [gelöst] Lesehilfe bei Kaufvertrag von 1813

    Quelle bzw. Art des Textes: Kaufvertrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1813
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Gotha
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Liebe Lesehelfer,

    ich benötige eure Hilfe bei der Übersetzung des angehängten Vertrages aus dem Jahr 1813 über einen Hausverkauf in Gotha.
    Weitestgehend habe ich diesen bereits schon übersetzt.

    Jedoch fehlt mir hier und da noch ein Wort (blau oder eckige Klammer).
    Auch erschließt sich mir der Sinn noch nicht so recht im Detail.
    Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen?

    Würde mich freuen.
    Zuletzt geändert von fossy123; 04.09.2014, 11:30.
  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11862

    #2
    Acta – Gotha 1813

    Die confirmazion eines zwischen den Lotterie
    officianten Johann Friedrich Mohr uns seiner
    Ehegenoßin Dorothea geb. Elend auf 300rl (Talern)
    hoch geschloßenen Hauskaufcontracktes
    betr.

    Zu wißen sey hiermit, daß zwischen nach
    benannten Personen, folgender zu Recht beständiger und
    unwiederruflicher Kaufcontract abgehandelt und ge-
    schloßen worden.
    Es verkaufet der Lotterie officiant Hr. Johann Friedrich
    Mohr sein in der Sundhäußer Gaße allhier unter Nro. 140
    gelegenes Wonhaus nebst Garten ingl. alle demjeni-
    gen, was darinne, erd, niet wand, band, mauer und na-
    gelfest ist, welche beide Grundstücke als ein Item der Herzl.[Herzoglichen]
    Amtsvoigtei anhier zu Lehn gehen und dahin jährl. -.-.
    5/2 d. erbzinßen, Terminl. 2g. 6d. Steuer und 16g.
    3d. geschoß entrichten, das Wonhauss aber bei der allgem.
    brandassekurazionssocietät mit 450rt. versichert
    ist, an seine Ehegenoßin Frau Dorothea geb. Elend
    mit Genehmigung ihres Vormundes des Hrn. Polizeiinspector
    Lips, deren Erben und Nachkommen für 300 rthlr.
    in Buchstaben, Dreyhundert Rthlr. dergestalt
    zu berichtigende Kaufsumme, dass Frau Abkäuferin
    60rt. . 4gl zur ersten Hypothek auf dem Grund-
    stück haftende, den Mohrischen drei Kindern erster Ehe gehö-
    rige Erbegelde in qualitate et quantitate als Selbst-
    schuldnerin übernimmt, der Rest der Kaufgelder aber
    sofort baar abträgt. Der Verkäufer Hr. Lotterie-
    Zuletzt geändert von henrywilh; 01.09.2014, 13:58.
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

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