Kaufvertrag 1820 Teil 12

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  • smashy
    Erfahrener Benutzer
    • 12.12.2008
    • 797

    [gelöst] Kaufvertrag 1820 Teil 12

    Quelle bzw. Art des Textes: Kaufvertrag Sägemühle
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1820
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: 88250 Weingarten (früher Altdorf)


    Hallo zusammen,

    hier ist Teil 12


    " = ung u: Stükung? des palzen? an?

    mahlwiese befragt werden wird, sollte die

    klostermühle ganz eingehen, so ist die tägl:

    beschauung? u: Schliessung des ..? mahl=

    und altweihers unter aufsicht des kam=

    amts u: einer seiner officialen Sache

    des pächters in gemeinschaft mit den

    übrigen mühlbesitzern an? dieser Wasser=

    leitung.

    §.5.

    den kanal innerhalb seines Eigenthums

    hat pächter stehts offen zu erhalten,

    u: Winters vom Eise zu befreyen.

    was das aufhauen des Eises vom

    mahlweiher bis zur Wiese des? päch=

    ters betrifft, so hat er solches in ge=

    meinschaft mit den übrigen mühl=

    besitzern zu befangen?"


    Viele Grüße,
    Daniel
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    Namen+(Orte):
    Koch (Langenbach), Lauterbach (Wüschheim), Clemens (Wuppertal), Schwan (Gehweiler), Delzepich (Würselen), Delsupexhe (Belgien), Rüttgers (Würselen), Krauthausen (Arnoldsweiler?), Lüth (Aachen), von Polheim und von der Burg (Lennep), Braun (Aachen)
    Oswald (Sigmaringen), Fitz (Waldburg), Bentele und Stadler (Wasserburg a.B.), Wetzler (Wasserburg a.B.), Hutschneider (Neukirch a.B.), Freudigmann und Roggenstein (Hohenstein), Heinrich (Aichelau), Heinzelmann (Pfronstetten)
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29762

    #2
    Hallo Daniel,

    weiter geht's


    " (Zieh)= ung u: Stärkung des Polzen am

    Mahlwiesen besorgt werden wird, sollte die

    klostermühle ganz eingehen, so ist die tägl:

    Oeffnung u: Schliessung des Rösler(?) Mahl=

    und altweihers unter Aufsicht des kam=

    amts u: einer seiner officialen Sache

    des pächters in gemeinschaft mit den

    übrigen mühlbesitzern von dieser Wasser=

    leitung.

    §.5.

    den kanal innerhalb seines Eigenthums

    hat pächter stehts offen zu erhalten,

    u: Winters vom Eise zu befreyen.

    was das aufhauen des Eises vom

    mahlweiher bis zur Wiese des päch=

    ters betrifft, so hat er solches in ge=

    meinschaft mit den übrigen mühl=

    besitzern zu besorgen.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

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