Quelle bzw. Art des Textes: Akte
Jahr, aus dem der Text stammt: 1742
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Marienborn
Jahr, aus dem der Text stammt: 1742
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Marienborn
Hallo nochmal. Hier die vorletzte Seite der Akte mit der Bitte um Ergänzung/Korrektur.
Vielen Dank im Voraus,
Lars
endet noch zu solchen Dieb
stahl ???? Hand ge
leistet, ich auch und die Mei
nen dieses Diebstahls keine
Wißenschaft haben, so wahr
mir Gott helfe(?) und sein
heil Wort!
Nach Prastation dieses In
raments wurde folgender
Bescheid abgefaßt:
Bescheid:
In Sachen Hanns Peter Heims
Klrs, entgegen Mstr. Christoph
Matthias Beklten geben die
Gerichte des adel. Stiftes
Marienborn zum Bescheid:
Daß Beklter Kläger eine
schriftliche Abbitte und Ehren
Erclärung wegen der wieder
ihn gebrauchte Beschuldigung
seiner Ehren irdah unbeschäd
get zu ????, auch die aufge
lauffene Kosten zu erstatten
schuldig. Über dieses wird
Beklter noch in 3 ??? Straffe
nicht unbillig verthälet
act. et publ. at supra
praes. act. et reo.
J. G. Strauß
Justitiar
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