Quelle bzw. Art des Textes: Akte
Jahr, aus dem der Text stammt: 1742
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Marienborn
Jahr, aus dem der Text stammt: 1742
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Marienborn
Hier kommt nun Seite 5 bei der ich wie auch bei den anderen Seiten auf eure Hilfe hoffe. Die Seite ist besser lesbar und es fehlen nur wenige Stellen. Viele Grüße Lars.
genen Eyd super e?egtio
ne zu verabschieden(?)
Bescheid:
In Sachen Hans Peter Heims Kläger(?)
entgegen Mstr. Christoph Matthias
Beklten, geben die Gerichte des
a???. Stifte Marienborn zum
Bescheid:
Würde Klar(Kläger?), nach Beklten
vorgängigen Eyd für G?
????, immaßen(?) ihn zu
thun(?) oblieget, eydlich erfährte
daß sowenig er, als iemand
von denen seinigen Beklten
die Hemde qu(?) gestohlen
noch stehlen sollten, er und
die seinen auch dieses Dieb
stahls keine Wissenschaft
hätten, so ergehet darauf
???? was sich zu ????
gebühret.
act. et publ. ut supra
in praes tam actoris
quam rei
J. G. Strauß
Justitiar
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