Kirchenbucheintrag für einen Sterbefall im Jahre 1808
In einm Sterbeeintrag fand ich den lateinischen Ausdruck "habdomadarum" (im Zusammenhang: "infans duodecim habdomadarum"). Wer ist so nett, und erklärt mir die Bedeutung dieser Altersangabe? Liege ich richtig, wenn ich es als "Kind im Alter von 12 Wochen" interpretiere?


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