Akte zu Gerichtsverfahren (S.3)

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  • Lewh
    Erfahrener Benutzer
    • 18.07.2013
    • 1953

    [gelöst] Akte zu Gerichtsverfahren (S.3)

    Quelle bzw. Art des Textes: Akte
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1742
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Marienborn



    Und nun Seite drei.
    Leider ist mir das Lesen hier deutlich schwerer gefallen.

    ??? das Hauß ??? visiti-
    ert(?) worden: G????? aber
    so wenig ihm als seines(?) Eltern(??)
    ???? lange Zeit allhier
    gewohnt, niemand etwas unge
    bührliches nachsagen könnte, so hät
    te er sich ????? ????
    ??? ????? ???? als ????
    ???? Haußsuchung zu gr???
    ?? ???? müßen: bat ??
    ??? Terminum ????
    ???? vorzuladn, und zur
    ??? und Ehren ???
    ???? an zuhalten, die
    Bestrafung ???? ?????
    überlaßende.

    Resol.
    Es solle Beklagter auf den
    27tn huj: ???? werden, ??
    denn ??? ???mäßig ??,
    ????? sollte.
    ut supra
    ??Heineke

    Actum ?? Marienborn
    den 27tn Nov. 1742.
    ???
    Hans Peter Heims ???
    ??????????????
    ??????????????

    Danke für eure Hilfe,
    Lars
    Angehängte Dateien
    Suche:
    Hanß Heimsen *1674 +1737 in Marienborn
    Schweinemeister und Hirte in Harbke
    Nachthirte in Morsleben

    Namen auch: Heinse, Heinße
  • Lewh
    Erfahrener Benutzer
    • 18.07.2013
    • 1953

    #2
    Hallo nochmal,
    ich habe selber nochmal versucht einige Lücken zu schließen.
    Vielleicht kommt jemand auf den Rest bzw. kann korrigieren. Ich denke das sich einige Fehler eingeschlichen haben da es zum Teil am Sinn fehlt


    ??? das Hauß durch visiti-
    ert(?) worden: Gleichwie aber
    so wenig ihm als seines(?) Eltern,
    welche lange Zeit allhier
    gewohnt, niemand etwas unge
    bührliches nachsagen könnte, so hät
    te er sich nothwendig(?) ????
    des Beklagten(?) Nachsagen als aus(?)
    gebrachte Haußsuchung zu gr???
    ?? ziehen müßen: bat ihm
    noch Terminum ????
    Beklagten(?) vorzuladn, und zur
    Abbitte und Ehren Er
    clärung an zuhalten, die
    Bestrafung ???? ?????
    überlaßende.

    Resol.
    Es solle Beklagter auf den
    27tn huj: citiert(?) werden, da
    dem Kläger(?) ebenmäßig er
    scheinen sollte.
    ut supra
    ??Heineke

    Actum ?? Marienborn
    den 27tn Nov. 1742.
    ???
    Hans Peter Heims Kläger
    Christoph Matthias Beklagter
    Kläger erschiene, bezog sich ??

    Randbemerkung:
    In pres.
    Des Herrn Amtmann
    Reineckens
    Suche:
    Hanß Heimsen *1674 +1737 in Marienborn
    Schweinemeister und Hirte in Harbke
    Nachthirte in Morsleben

    Namen auch: Heinse, Heinße

    Kommentar

    • Tinkerbell
      Erfahrener Benutzer
      • 15.01.2013
      • 10844

      #3
      Hallo.

      Ich versuche es mal:

      Kläger das Hauß durch visiti-
      ret worden: Gleichwie aber
      so wenig ihm als seinen Eltern,
      welche lange Zeit allhier
      gewohnt, niemand etwas unge
      bührliches nachsagen könnte, so hät
      te er sich nothwendig sowol ?
      des Beklagten Nachsagen als aus
      gebrachte Haußsuchung zu gemü
      the ziehen müßen: Bat ihm
      noch Terminum anzusetzen
      Beklagten vorzuladn, und zur
      Abbitte und Ehren Er
      clärung anzuhalten, die
      Bestrafung Adel.(igen) ? Stifthe ?
      überlaßende.

      Resol.
      Es solle Beklagter auf den
      27tn huj: citiret werden, der ?
      dem Kläger ebenmäßig er
      scheinen sollte.
      ut supra
      ??Heineke

      Actum ?? Marienborn
      den 27tn Nov. 1742.
      ???
      Hans Peter Heims Kläger
      Christoph Mathias Beklagter
      Kläger erschiene, bezog sich a(uf) ?

      MfG Marina

      Kommentar

      • Lewh
        Erfahrener Benutzer
        • 18.07.2013
        • 1953

        #4
        Vielen Dank Marina für deine Hilfe.
        Grüße und schönen Abend,
        Lars
        Suche:
        Hanß Heimsen *1674 +1737 in Marienborn
        Schweinemeister und Hirte in Harbke
        Nachthirte in Morsleben

        Namen auch: Heinse, Heinße

        Kommentar

        • Grapelli
          Erfahrener Benutzer
          • 12.04.2011
          • 2225

          #5
          Hallo zusammen,
          hier wieder mit kleinen Ergänzungen:


          Klägern das Hauß durch-visiti-
          ret worden: Gleichwie aber
          so wenig ihm als seinen Eltern,
          welche lange Zeit allhier
          gewohnt, iemand etwas unge-
          bührliches nachsagen könnte, so hät-
          te er sich nothwendig sowol
          des Beklagten Nachsage als ausge-
          gebrachte Haußsuchung zu gemü-
          the ziehen müßen: Bat den-
          noch Terminum anzusetzen
          Beklagten vorzuladen, und zur
          Abbitte und Ehren-Er-
          clärung anzuhalten, die
          Bestraffung Adel(igem) Stiffte
          überlaßende.

          Resol.
          Es solle Beklagter auf den
          27ten huj[atis] [= dieses (Monats)]: citiret werden, da
          denn Kläger ebenmäßig er-
          scheinen solte.
          ut supra
          ... Reineke

          Actum Cl. Marienborn
          den 27ten Nov. 1742.

          Ip. [= In praesentia]
          Hans Peter Heims Klägers
          Christoph Matthias Beklagter

          Kläger erschiene, bezog sich au(f)


          Links
          In praes[entia]
          des Herrn Amtmann
          Reineckens.
          Herzliche Grße
          Grapelli

          Kommentar

          • Lewh
            Erfahrener Benutzer
            • 18.07.2013
            • 1953

            #6
            auch hier vielen Dank Grapelli!
            Suche:
            Hanß Heimsen *1674 +1737 in Marienborn
            Schweinemeister und Hirte in Harbke
            Nachthirte in Morsleben

            Namen auch: Heinse, Heinße

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