Erbitte Hilfe bei Trauungsbucheintrag 1691

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • gwiesel66
    Erfahrener Benutzer
    • 01.04.2014
    • 270

    [gelöst] Erbitte Hilfe bei Trauungsbucheintrag 1691

    Quelle bzw. Art des Textes: Trauungsbucheintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1691
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Großreinprechts, Niederösterreich


    Bitte um Lesehilfe bei diesem Trauungsbucheintrag. Kann leider fast nichts entziffern und von diesen wenigen, verstehe ich so gut wie nichts.

    Die 6 May ibis honestum ... Philipion Fux
    in ... et Marian Grinerin natan Talhoffer
    ... Persona ex Reinprechts palt Trin
    zenu ... finecello detecto Co
    linpadimento ut ...
    legitime conun... his ...
    Christ... Rieger im ... nondorff et
    Adam? Podenpauer ...

    http://www.matricula.data.icar-us.eu...d=212314&count=
    Trauung_0030

    Vielen Dank für eure Hilfe, Gernot
    Angehängte Dateien
  • Klimlek
    Erfahrener Benutzer
    • 11.01.2014
    • 2291

    #2
    Hallo Gernot, dieser ist ohne Gewähr

    Die 6 May 1691 honestum junem Philipion Fux
    in Glode? et Marian Grinerin natan Talhoffer
    amba Persona in Reinprechts post trin
    denuntiationem sine ccllo detecto (also nullo detecto) con
    impedimento ut supera in faciae eccl.
    legitime coniuncti his praesentibus testibus
    Christ(o)phori Rieger in Wozenondorff? et
    Adam Podenpauer in Wiedn(dorf)?

    Kommentar

    • gwiesel66
      Erfahrener Benutzer
      • 01.04.2014
      • 270

      #3
      Hallo Klimlek, vielen Dank für die Hilfe.

      Kann mir bitte noch jemand bei der Übersetzung helfen?
      Gernot

      Kommentar

      • Klimlek
        Erfahrener Benutzer
        • 11.01.2014
        • 2291

        #4
        Hallo Gernot, noch ein Versuch, aber die Orte darf noch jemand (am besten aus NÖ

        drüber schauen)
        Die 6 May 1691 honestum ju(ve)nem Philipion Fux
        in Glod(e)n et Marian Grinerin natan Talhoffer
        amba Persona in Reinprechts post trin(um)
        denuntiationem sine ccllo detecto (also nullo detecto) con
        impedimento ut supera in faciae eccl.
        legitime coniuncti his praesentibus testibus
        Christ(o)phori Rieger in Moznonondorff? et
        Adam Podenpauer in Wiehn?

        Kommentar

        • Schmid Max
          Erfahrener Benutzer
          • 18.03.2013
          • 938

          #5
          moin,
          Die 6 May 1691 honestum ju(ve)nem Philipum Fux
          in Glod(e)n et Mariam Grinerin natam Talhoffer
          ambae Personae in Reinprechts post trin(am)
          denuntiationem sine (n)ullo detecto cop(ulatione)
          impedimento ut supera in facie eccl.(esiae)
          legitime coniuncti his praesentibus testibus
          Christ(o)phori Rieger in M....dorff et
          Adam Podenpauer in Wiehn.

          Am 6. Mai habe ich ,der Obengenannte,
          den ehrenhaften Jüngling Ph. F. in G.
          und die Maria G. geb .T.
          beide Personen in R.
          nach dreimaliger Verk.
          ohne ein Ehehindernis aufzudecken
          im Angesicht der Kirche ehelich verbunden
          in Gegenwart der Zeugen
          Chr. R. in M.dorf
          und A. P. aus Wien

          Das M...dorf ist nicht eindeutig zu lesen
          Mogrostondorff? k.A.
          Muss ja auch nicht in der Nähe liegen, der andere Zeuge ist aus Wien.
          Gugl schmeisst nur ein ähnlich klingendes Mogersdorf im Burgenland aus

          .................................................. .....................
          "Back to the roots" heisst nicht im Alter kindisch zu werden.

          Kommentar

          • gwiesel66
            Erfahrener Benutzer
            • 01.04.2014
            • 270

            #6
            Hallo Klimlek, hallo Max. Vielen Dank für die Hilfe und die Mühe, die ihr euch gemacht habt. Gernot

            Kommentar

            • Klimlek
              Erfahrener Benutzer
              • 11.01.2014
              • 2291

              #7
              Hallo Max,

              "denuntiationem sine (n)ullo detecto cop(ulatione)
              impedimento ut supera"

              nur theoretisch. Ich bin kein Lateinexpert, aber "sine nullo" ist "mit". Er schrieb immer "nullo detecto" oder "sine ullo" oder was ist das. Ich dachte "ccllo" als
              "cclo = conclusio". Siehe z.B. Bild 31.
              "cop(ulatione)" er schrieb "con" oder "cop" als eine Abkürzung von "copulans".
              Früher er schrieb "con: ...ich Name...". Da ist "cop, oder con ...ut supra
              (supera).

              Siehe Bild 28. Hier ist zweimal "Mogno od. Mozno nondorff", aber ich habe diesen
              Ort nicht gefunden. Die andere Fehler ("ae") - wie ich sagte, ich bin kein Lateinexpert

              Kommentar

              • Schmid Max
                Erfahrener Benutzer
                • 18.03.2013
                • 938

                #8
                Lieber Klimek,
                versteh bitte meine Beiträge nicht als Korrektur der deinigen.
                Ich bin nicht der Oberlehrer sondern schreib halt wie ICH meine zu lesen bzw. zu interpretieren.
                Ich lieg oft genug falsch und lass mich gerne korrigieren.
                So ein Forum soll ja durchaus auch der Diskussion über mögliche Les- oder Interpretationsweisen dienen.
                Du sagst cclo soll conclusio heissen....er schreibt aber ..llo (also mit 2 L).
                Im lexikon abbreviaturum findet sich nichts.
                Allerdings gibts das Wort ullo (ullus /ulla/ ullum) in der Bedeutung "Irgendein"
                d.h. sine ullo = "ohne irgendein" Hindernis aufzudecken.
                Btw. nullo ist nix anderes als "ne ullo"
                Mit con+ Abk. hast du allerdings recht, wird wohl dann conjunxi(t) bedeuten " hat verbunden....ut supra bzw. ich XY"

                PS: Den Ort könnte man als Magno Nondorf lesen und das wär GroßNondorf ganz in der Nähe. (DAs a schreibt er fast wie das o ...vgl natum etc.)
                Zuletzt geändert von Schmid Max; 15.06.2014, 11:18. Grund: ORT

                .................................................. .....................
                "Back to the roots" heisst nicht im Alter kindisch zu werden.

                Kommentar

                Lädt...
                X