Grundbuch 065

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  • forscher_wien
    Erfahrener Benutzer
    • 04.10.2011
    • 4408

    [gelöst] Grundbuch 065

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort/Gegend der Text-Herkunft:


    Bitte um eure Lesehilfe, ich lese:



    Zu diesem Grund gehört nach dem Steuer-Vermessungs-
    Logan(?) ein Stück Feld mit ?, Garten und Gestrippe(?)
    zusammen an flächeninhalt 8 Joch 201 2/6 o Klafter u[nd]
    gränzet gegen Aufgang der Sonne mit Pitrau ge-
    gen Mittag mit dem Joseph Palartzik und dem
    obrigkeitslichen Wäldchen, welches sich über seiner(?) er-
    kauften Wiese befindet, gegen Abend mit dem Johann
    Schesszik(?) und dem Müller Johann Mitula, gegen Mit-
    ternacht endlich(?) mit dem ? Ackerbauer
    Johann Dobiahek(?).

    Von diesem Grund ist Käufer seiner Grundobrigkeit
    alljährig zu entrichten und zu leisten schuldig:
    a) An Grundzins termins St. Michaelis Einen Gulden zwölf Kreutzer
    b) Ehrungen(?) 2 Stück Hühner dreißig Eyer
    c) Gespinst(?) 2 Stück klares garn zu 20 faden.
    d) Natural-Roboth wöchentlich drey Tage zu einer
    Person


    Das Laudemium ist bey jedesmahliger(?) Veränderung
    Des Grundb? Mit 10 pro Cento(?) ? Herrschaft zu
    Entrichten.

    An k.k. Steuern hat ? zur Gemeinde ? Indiction
    Beyzutragen.

    Uibrigens haben ? nebst ihren Nachkommen und Nach
    Folgern die Macht diesen seiner ? erkaufte(?)
    Gärtner Grund ohne Jemandes Hinderniß auf das best-
    mögliche zu nützen, ingleichen denselben anderweitig zu
    verkaufen, jedoch mit obrigkeitlichem Vorbewußt und
    Bewilligung zu versetzen zu vermithen u[nd] zu verkaufen.
    Urkund dessen ist dieser Kauf von beyden Theilen unterschrie-
    Ben worden. So geschehen zu Nieder-Schöbischowitz den
    Tag und Jahr wie oben.

    Joseph Marek ? Verkäufer
    Georg Stulina ? als Zeuge


    Joseph Nowak ? Kupitel [= Käufer]
    Rosina Nowak
    Franz ?


    Vorstehende Kauf wird hiermit von Seiten der Grundobrigk-
    keit in allen ? und ? bestättiget.
    ? Nieder-Schöbischowitz den 12. März [1]823
    Angehängte Dateien
  • Tinkerbell
    Erfahrener Benutzer
    • 15.01.2013
    • 10781

    #2
    Hallo.
    Mein Leseversuch(Nicht sehr viel):

    Zu diesem Grund gehört nach dem Steuer-Vermessungs-
    Bogen(?) ein Stück Feld mit Wiesen, Garten und Gestrippe
    zusammen an flächeninhalt 8 Joch 201 2/6 o Klafter u[nd]
    gränzet gegen Aufgang der Sonne mit Pitrau ge-
    gen Mittag mit dem Joseph Palartzik und dem
    obrigkeitslichen Wäldchen, welches sich über seiner er-
    kauften Wiese befindet, gegen Abend mit dem Johann
    Scheffczik(?) und dem Müller Johann Mitula, gegen Mit-
    ternacht endlich mit dem zermanitzer Ackerbauer
    Johann Dobiasch(?).

    Von diesem Grund ist Käufer seiner Grundobrigkeit
    alljährig zu entrichten und zu leisten schuldig:
    a) An Grundzins termins St. Michaelis Einen Gulden zwölf Kreutzer
    b) Ehrungen 2 Stück Hühner dreißig Eyer
    c) Gespinst 2 Stück klares garn zu 20 faden.
    d) Natural-Roboth wöchentlich drey Tage zu einer
    Person

    Das Laudemium ist bey jedesmahliger Veränderung
    Des Grundbesitzers Mit 10 pro Cento(?) an die Herrschaft zu
    Entrichten.

    An k.k. Steuern hat er zur Gemeinde Vermög Indiction
    Beyzutragen.

    Uibrigens haben selbe nebst ihren Nachkommen und Nach
    Folgern die Macht diesen seinen obbenannten erkauften
    Gärtner Grund ohne Jemandes Hinderniß auf das best-
    mögliche zu nützen, ingleichen denselben anderweitig zu
    verkaufen, jedoch mit obrigkeitlichem Vorbewußt und
    Bewilligung zu versetzen zu vermithen u[nd] zu verkaufen.
    Urkund dessen ist dieser Kauf von beyden Theilen unterschrie-
    Ben worden. So geschehen zu Nieder-Schöbischowitz den
    Tag und Jahr wie oben.

    Joseph Marek ? Verkäufer
    Georg Stulina ? als Zeuge


    Joseph Nowak ? Kupitel [= Käufer]
    Rosina Nowak
    Franz ?


    Vorstehende Kauf wird hiermit von Seiten der Grundobrigk-
    keit in allen Punkten und Clausulen bestättiget.
    ? Nieder-Schöbischowitz den 12. März [1]823

    MfG Marina

    Kommentar

    • Grapelli
      Erfahrener Benutzer
      • 12.04.2011
      • 2225

      #3
      Hallo Mitforscher, was ich lesen konnte:


      Zu diesem Grunde gehört nach dem Steuer-Vermessungs-
      Bogen ein Stück Feld mit Wiesen, Garten und Gestrippe
      zusammen an flächeninhalt 8 Joch [und] 201 2/6 Quadrat-Klafter u[nd]
      gränzet gegen Aufgang der Sonne mit Pitrau ge-
      gen Mittag mit dem Joseph Palartzik und dem
      obrigkeitslichen Wäldchen, welches sich über seiner er-
      kauften Wiese befindet, gegen Abend mit dem Johann
      Scheffčzik und dem Müller Johann Mitula, gegen Mit-
      ternacht endlich mit dem zermanitzer Ackerbauer
      Johann Dobiasch.

      Von diesem Grunde ist Käufer seiner Grundobrigkeit
      alljährig zu entrichten und zu leisten schuldig:
      a) An Grund-Zins Termins Sti. Michaelis Einen
      Gulden zwölf Kreutzer
      b) Ehrungen 2 Stück Hühner dreißig Eyer
      c) Gespinnst 2 Stück klares Garn zu 20 faden.
      d) Natural-Roboth wöchentlich drey Tage zu einer
      Person

      Das Laudemium ist bey jedesmahliger Veränderung
      des Grundbesitzers mit 10 pro Cento an die Herrschaft zu
      entrichten.

      An k.k. Steuern hat er zur Gemeinde vermög Indiction
      beyzutragen.

      Uibrigens haben selbe nebst ihren Nachkommen und Nach-
      folgern die Macht diesen seinen obbenannten erkauften
      Gärtner Grund ohne Jemandes Hinderniß auf das best-
      möglichste zu nützen, ingleichen denselben anderweitig zu
      verkaufen, jedoch mit obrigkeitlichem Vorbewußt und
      Bewilligung zu versetzen zu vermiethen u[nd] zu verkaufen.
      Urkund dessen ist dieser Kauf von beyden Theilen unterschrie-
      ben worden. So geschehen zu Nieder-Schöbischowitz den
      Tag und Jahr wie oben.

      Joseph Marek [manu propria?] Verkäufer
      Georg Stulina [manu propria!] als Zeuge


      Joseph Nowak [manu propria?] Kupitel [= Käufer]
      Rosina Nowak
      Franz Kocych Pod: ... [= offenbar drei Worte tschechisch]


      Vorstehender Kauf wird hiermit von Seiten der Grundobrigk-
      keit in allen Punkten und Clausulen bestättiget.
      ... Nieder-Schöbischowitz den 12. März [1]823
      Herzliche Grße
      Grapelli

      Kommentar

      • forscher_wien
        Erfahrener Benutzer
        • 04.10.2011
        • 4408

        #4
        Hallo Marina, ... das ist doch schon einiges, jedenfalls deutlich mehr als ich lesen konnte , dankeschön!

        Kann noch wer helfen?

        Zu diesem Grund gehört nach dem Steuer-Vermessungs-
        Bogen(?) ein Stück Feld mit Wiesen, Garten und Gestrippe
        zusammen an flächeninhalt 8 Joch 201 2/6 o Klafter u[nd]
        gränzet gegen Aufgang der Sonne mit Pitrau ge-
        gen Mittag mit dem Joseph Palartzik und dem
        obrigkeitslichen Wäldchen, welches sich über seiner er-
        kauften Wiese befindet, gegen Abend mit dem Johann
        Scheffczik(?) und dem Müller Johann Mitula, gegen Mit-
        ternacht endlich mit dem zermanitzer Ackerbauer
        Johann Dobiasch(?).

        Von diesem Grund ist Käufer seiner Grundobrigkeit
        alljährig zu entrichten und zu leisten schuldig:
        a) An Grundzins termins St. Michaelis Einen Gulden zwölf Kreutzer
        b) Ehrungen 2 Stück Hühner dreißig Eyer
        c) Gespinst 2 Stück klares garn zu 20 faden.
        d) Natural-Roboth wöchentlich drey Tage zu einer
        Person

        Das Laudemium ist bey jedesmahliger Veränderung
        Des Grundbesitzers Mit 10 pro Cento(?) an die Herrschaft zu
        Entrichten.

        An k.k. Steuern hat er zur Gemeinde Vermög Indiction
        Beyzutragen.

        Uibrigens haben selbe nebst ihren Nachkommen und Nach
        Folgern die Macht diesen seinen obbenannten erkauften
        Gärtner Grund ohne Jemandes Hinderniß auf das best-
        mögliche zu nützen, ingleichen denselben anderweitig zu
        verkaufen, jedoch mit obrigkeitlichem Vorbewußt und
        Bewilligung zu versetzen zu vermithen u[nd] zu verkaufen.
        Urkund dessen ist dieser Kauf von beyden Theilen unterschrie-
        Ben worden. So geschehen zu Nieder-Schöbischowitz den
        Tag und Jahr wie oben.

        Joseph Marek ? Verkäufer
        Georg Stulina ? als Zeuge


        Joseph Nowak ? Kupitel [= Käufer]
        Rosina Nowak
        Franz ?


        Vorstehende Kauf wird hiermit von Seiten der Grundobrigk-
        keit in allen Punkten und Clausulen bestättiget.
        ? Nieder-Schöbischowitz den 12. März [1]823

        Kommentar

        • Grapelli
          Erfahrener Benutzer
          • 12.04.2011
          • 2225

          #5
          ... bin dir zuvorgekommen!
          Herzliche Grße
          Grapelli

          Kommentar

          • forscher_wien
            Erfahrener Benutzer
            • 04.10.2011
            • 4408

            #6
            stimmt!

            Was haltest du von:

            Franz Kocych Pod: Soidek.(?)

            Kommentar

            • forscher_wien
              Erfahrener Benutzer
              • 04.10.2011
              • 4408

              #7
              Kann noch jemand helfen?


              Zu diesem Grunde gehört nach dem Steuer-Vermessungs-
              Bogen ein Stück Feld mit Wiesen, Garten und Gestrippe
              zusammen an flächeninhalt 8 Joch [und] 201 2/6 Quadrat-Klafter u[nd]
              gränzet gegen Aufgang der Sonne mit Pitrau ge-
              gen Mittag mit dem Joseph Palartzik und dem
              obrigkeitslichen Wäldchen, welches sich über seiner er-
              kauften Wiese befindet, gegen Abend mit dem Johann
              Scheffčzik und dem Müller Johann Mitula, gegen Mit-
              ternacht endlich mit dem zermanitzer Ackerbauer
              Johann Dobiasch.

              Von diesem Grunde ist Käufer seiner Grundobrigkeit
              alljährig zu entrichten und zu leisten schuldig:
              a) An Grund-Zins Termins Sti. Michaelis Einen
              Gulden zwölf Kreutzer
              b) Ehrungen 2 Stück Hühner dreißig Eyer
              c) Gespinnst 2 Stück klares Garn zu 20 faden.
              d) Natural-Roboth wöchentlich drey Tage zu einer
              Person

              Das Laudemium ist bey jedesmahliger Veränderung
              des Grundbesitzers mit 10 pro Cento an die Herrschaft zu
              entrichten.

              An k.k. Steuern hat er zur Gemeinde vermög Indiction
              beyzutragen.

              Uibrigens haben selbe nebst ihren Nachkommen und Nach-
              folgern die Macht diesen seinen obbenannten erkauften
              Gärtner Grund ohne Jemandes Hinderniß auf das best-
              möglichste zu nützen, ingleichen denselben anderweitig zu
              verkaufen, jedoch mit obrigkeitlichem Vorbewußt und
              Bewilligung zu versetzen zu vermiethen u[nd] zu verkaufen.
              Urkund dessen ist dieser Kauf von beyden Theilen unterschrie-
              ben worden. So geschehen zu Nieder-Schöbischowitz den
              Tag und Jahr wie oben.

              Joseph Marek [manu propria] Verkäufer
              Georg Stulina [manu propria] als Zeuge


              Joseph Nowak [manu propria] Kupitel [= Käufer]
              Rosina Nowak
              Franz Kocych Pod: Soidek(?)


              Vorstehender Kauf wird hiermit von Seiten der Grundobrigk-
              keit in allen Punkten und Clausulen bestättiget.
              ? Nieder-Schöbischowitz den 12. März [1]823

              Kommentar

              • Klimlek
                Erfahrener Benutzer
                • 11.01.2014
                • 2291

                #8
                Hallo,

                Soidek = Swiedek = Zeuge

                Kommentar

                • forscher_wien
                  Erfahrener Benutzer
                  • 04.10.2011
                  • 4408

                  #9
                  Vielen Dank, das reicht mir, gelöst!

                  Kommentar

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