Hochzeit 1834

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  • KarlNapf
    Erfahrener Benutzer
    • 25.02.2010
    • 1389

    [gelöst] Hochzeit 1834

    Quelle bzw. Art des Textes: KB
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1834
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Neu-Kamern, KK Stendal, Altmark


    Hallo Leselöser,

    bitte um Lesung der Fragezeichen:

    1. Der Stiefvater und
    die Mutter haben
    ? ? ?
    abgegeben.

    2. es hat der vormund=
    schaftl. ?
    ?
    zu Ein=
    willigung
    ?

    3. hier und zu Garz, ?
    ? ?
    Danke und schönes Fest wünscht - Karl
    Angehängte Dateien
  • Gaby
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2008
    • 4011

    #2
    Hallo Karl,


    1. Der Stiefvater und
    die Mutter haben
    sie protokollorisch
    abgegeben.

    2. es hat der vormund=
    schaftl(iche) Gericht. ?
    Vormund zur Ein=
    willigung amtlich
    autorisirt

    3. hier und zu Garz, s....
    ganz wie oben.


    Man müsste die Überschriften wissen, um was es hier überhaupt geht.
    Liebe Grüße
    von Gaby


    Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

    Kommentar

    • Kataryna
      Erfahrener Benutzer
      • 01.10.2013
      • 645

      #3
      Hallo Karl,
      bei 2. lese ich:
      es hat der vormunschaftl. Geistliche
      Vormund glaubhaft ?

      Leider nicht mehr, schöne Ostertage
      Gruß Kataryna

      Kommentar

      • KarlNapf
        Erfahrener Benutzer
        • 25.02.2010
        • 1389

        #4
        Danke Gaby, danke Kataryna,

        die Überschriften für 1. und 2. sind Einwilligung der Eltern / des Vormunds und wie diese abgegeben sind, 3. Aufgebote, wann und wo.

        2. es hat [der / das?] vormund=
        schaftl[iche]. Gericht d[en]
        Vormund zur Ein=
        willigung amtlich
        autorisiert
        Ob das so möglich ist?

        3. hier und zu Garz, sonst[?]
        ganz wie oben
        bezieht sich auf den Eintrag darüber, hier die Seite:



        Mit Gabys Gruß: Frohe Ostern - Karl

        Kommentar

        • Gaby
          Erfahrener Benutzer
          • 07.04.2008
          • 4011

          #5
          Ja, genau, so paßt es.

          2. es hat das vormund=
          schaftl(iche) Gericht den
          Vormund zur Ein=
          willigung amtlich
          autorisirt

          3. hier und zu Garz, sonst
          ganz wie oben.
          Liebe Grüße
          von Gaby


          Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

          Kommentar

          • KarlNapf
            Erfahrener Benutzer
            • 25.02.2010
            • 1389

            #6
            Danke, bis dann. AG - Karl

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