Lesehilfe für Geburtseintrag - Anerkennung der Vaterschaft

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  • Addy
    Benutzer
    • 08.07.2012
    • 51

    [gelöst] Lesehilfe für Geburtseintrag - Anerkennung der Vaterschaft

    Quelle bzw. Art des Textes: Geburts-Matrikel
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1871
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Zauchtel, Mähren


    Hallo zusammen,

    ich benötige Hilfe beim Entziffern einer Zeile in einem Geburtseintrag, in dem die Vaterschaft für meinen Ururgroßvater anerkannt wird (siehe Bild).

    Ich kann momentan entziffern:

    "... ... ... dass er Vater ist des am 23. Oct. d. J. (diesen Jahres?) N. 77 geborenen Kindes und ... ... ... ... väterliche Sorge tragen. Josef Toman Vater des obigen Kindes"

    Kann man sagen, wie wahrscheinlich es ist, dass er tatsächlich der leibliche Vater des Kindes ist? Meines Wissens nach gab es verschiedene Formulierungen, die auch sagen konnten, dass man das Kind zwar annimmt, aber nicht der leibliche Vater ist.

    Vielen Dank und bereits vorab frohe Ostern!

    Schönen Gruß,
    Sebastian
    Angehängte Dateien
    http://www.thomann.family
  • Friederike
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2010
    • 7850

    #2
    Hallo Sebastian,

    "Gefertigter erklart, dass er Vater ist des am 23. Oct. d. J. (diesen Jahres) N. 77 geborenen Kindes und will für dasselbe väterliche Sorge tragen. Josef Toman Vater des obigen Kindes"
    Viele Grüße
    Friederike
    ______________________________________________
    Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
    Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
    __________________________________________________ ____

    Kommentar

    • holsteinforscher
      Erfahrener Benutzer
      • 05.04.2013
      • 2496

      #3
      Hallo aus Kiel,
      ...dass er tatsächlich der leibliche Vater des Kindes ist?
      Hier kannst Du davon ausgehen, das sich hier der leibliche
      Vater des Kindes zur Vaterschaft bekennt.
      Selber kenne ich keinen anderen Zusammenhang bei solchen
      Einträgen, die dann auch nicht unbedingt im KB wieder-
      finden.
      I.d.R. trägt das Kind dann auch den Familiennamen des Vaters.
      ...dass man das Kind zwar annimmt, aber nicht der leibliche Vater ist?
      Dann würde man eher von einer Pfleg- oder Mündelschaft sprechen,
      bzw. von einer Adoption.
      LG. Roland
      Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
      Roland...


      Kommentar

      • Addy
        Benutzer
        • 08.07.2012
        • 51

        #4
        Super, vielen Dank für die schnelle Hilfe!

        Schönen Gruß,
        Sebastian
        http://www.thomann.family

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