Kaufvertrag Krug, Seite x

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  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 5159

    [gelöst] Kaufvertrag Krug, Seite x

    Quelle bzw. Art des Textes: Kaufvertrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: ca.1860
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Osnabrück


    hier kommt die nächste Seite, die keine Seitenzahl hat und daher "x" genannt wird:

    Rückkehr des KAufmanns Nordhaus
    nicht geben zu können. Am 18. d.M. (diesen Monats?)
    hat er diese Auskunft gegeben, dahin, daß
    Eppens für sein Fortkommen sorgen wolle.
    Um die Richtigkeit dieser Angabe zu ?????
    ?????, haben wir den Kaufmann Nord-
    haus vernommen; dieser bestätigt die
    Angaben des Krug, sagt jedoch, die An-
    gabe, daß dessen Sohn in dem Geschäfte es
    Eppens arbeite, beruhe auf einem Irrthum
    er wohne bei Eppens, arbeite aber
    in einem anderen Geschäfte; an seinem Fort-
    kommen in Amerika sei nicht zu zwei-
    feln.
    Die betreffenden Protokolle vom 18.
    und 20. d.M. schließen wir in beglaubig-
    ter Abschrift an.
    Der Magistrat der Stadt Osnabrück

    vorab!!!
    Angehängte Dateien
    Herzliche Grüße
    Scheuck
  • jacq
    Super-Moderator

    • 15.01.2012
    • 9744

    #2
    Rückkehr des Kaufmanns Nordhaus
    nicht geben zu können. Am 18. d.M. (diesen Monats ja)
    hat er diese Auskunft gegeben dahin, daß
    sein Sohn 400 Dollars verdiene und daß
    Eppens für sein Fortkommen sorgen wolle.
    Um die Richtigkeit dieser Angaben zu con-
    statiren
    , haben wir den Kaufmann Nord-
    haus vernommen; dieser bestätigt die
    Angaben des Krug, sagt jedoch, die Anga-
    be, daß dessen Sohn in dem Geschäfte des
    Eppens arbeite, beruhe auf einem Irrthume
    er wohne bei Eppens, arbeite aber in
    einem andern Geschäfte; an seinem Fort-
    kommen in Amerika sei nicht zu zwei-
    feln.
    Die betreffenden Protokolle vom 18.
    und 20. d.M. schließen wir in beglaubig-
    ter Abschrift an.
    Der Magistrat der Stadt Osnabrück


    Gruß,
    jacq
    Viele Grüße,
    jacq

    Kommentar

    • 52georg
      Erfahrener Benutzer
      • 23.01.2014
      • 1096

      #3
      Hallo Scheuck,

      mein Beitrag:
      Rückkehr des Kaufmanns Nordhaus
      nicht geben zu können. Am 18. d.M. (diesen Monats)
      hat er diese Auskunft gegeben, dahin, daß
      sein Sohn 400 Dollar verdiene und daß
      Eppens für sein Fortkommen sorgen wolle.
      Um die Richtigkeit dieser Angabe zu kon
      statieren, haben wir den Kaufmann Nord-
      haus vernommen; dieser bestätigt die
      Angaben des Krug, sagt jedoch, die An-
      gabe, daß dessen Sohn in dem Geschäfte es
      Eppens arbeite, beruhe auf einem Irrthume
      er wohne bei Eppens, arbeite aber
      in einem anderen Geschäfte; an seinem Fort-
      kommen in Amerika sei nicht zu zwei-
      feln.
      Die betreffenden Protokolle vom 18.
      und 20. d.M. schließen wir in beglaubig-
      ter Abschrift an.
      Der Magistrat der Stadt Osnabrück

      Beste Grüße
      Georg
      Beste Grüße
      Georg

      Kommentar

      • scheuck
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2011
        • 5159

        #4
        Kaufvertrag Krug....

        Jacq und Georg,
        meinen allerherzlichen Dank an Euch!


        Jetzt geht es dann bei Gelegenheit an's "Eingemachte" bzw. zu den Seiten, bei denen ich vollkommen ratlos bin ....
        Herzliche Grüße
        Scheuck

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