Kaufvertrag Krug, Seite 67

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 5164

    [gelöst] Kaufvertrag Krug, Seite 67

    Quelle bzw. Art des Textes: Kaufvertrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1860
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Osnabrück


    weiter geht's mit Seite 67:

    geschehen (?)
    Osnabrück, den 20.Februar 1860
    der auf Ladung erschienene Kaufhändler (?)
    Nordhaus gab zu vernehmen:
    Der Sohn des Schankwirths Krug ?????
    in Cincinnati in einem Manufakturgeschäft (?)
    verdiene jährlich 400 Dollar und gehe bei Eppens
    in die Kost. Er habe den Krug ?????
    im Dezember v.J. (= vorigen Jahres?) in Cincinnati getroffen (?)
    es gehe ihm gut und für ????? Fort-
    kommen nicht zu zweifeln, mindestens
    würde er dort (?) aber und besser fertig
    als hier. Wenn der Schankwirth Krug
    gefragt (?), sein Sohn sei bei Eppens im Ge-
    schäft, so ?????
    er habe den Krug sen. gefragt, sein Sohn
    ????? bei Eppens, ????? aber in
    ????? seinem Geschäfte.

    vorgel.genehmigt und unterschrieben ........

    Frage: sind die PDFs besser lesbar (hinsichtlich der Größe)?

    Wie immer, lieben Dank im Voraus!!!
    Angehängte Dateien
    Herzliche Grüße
    Scheuck
  • jacq
    Super-Moderator

    • 15.01.2012
    • 9744

    #2
    Huhu,


    Geschehen
    Osnabrück, den 20.Februar 1860
    der auf Ladung erschienene Kaufhändler
    Nordhaus gab zu vernehmen:
    Der Sohn des Schenkwirths Krug sei
    in Cincinati in einem Manufacturgeschäft
    verdiene jährlich 400 Dollars und gehe bei
    Eppens in die Kost. Er habe den Krug
    im Dezember v.J. (= vorigen Jahres ja) in Cincinati gesprochen
    es gehe ihm gut und sei an seinem Fort-
    kommen nicht zu zweifeln, mindestens
    werde er dort eher und besser fertig,
    als hier. Wenn der Schenkwirth Krug
    gesagt, sein Sohn sei bei Eppens im Ge-
    schäft, so beruhe das auf einem Irrthum,
    er habe dem Krug sen. gesagt, sein Sohn
    wohne bei Eppens, conditionire aber in
    einem anderen Geschäfte.

    Vorgel. genehmigt und unterschrieben


    Gruß,
    jacq
    Viele Grüße,
    jacq

    Kommentar

    • scheuck
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2011
      • 5164

      #3
      Kaufvertrag Krug, Seite 67

      und nochmals vielen Dank, Jacq!!!

      Frage an die Allgemeinheit:
      was hat der Kauf einer "Immobilie" damit zu tun, wie, wo und wovon der vor drei Jahren ausgewanderte Sohn (es gibt noch mehr Kinder) in USA lebt???

      Hat man Angst, dass der alte Krug den Kaufpreis nicht zahlen kann, weil er seinen USA-Sohn ernähren muss???
      Herzliche Grüße
      Scheuck

      Kommentar

      Lädt...
      X