Lesehilfe zu Heirats- und Geburtsurkunden

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  • radieschen88
    Benutzer
    • 01.08.2013
    • 17

    [gelöst] Lesehilfe zu Heirats- und Geburtsurkunden

    Quelle bzw. Art des Textes: Heiratsurkunde / Geburtsurkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1875 / 1851 / 1854
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Köln


    Hallo zusammen,

    meine Schwiegermama hat mal wieder ein paar Urkunden aus dem Landesarchiv erhalten. Teilweise kann sie sie wohl lesen, aber eben nicht alles. Ich finde je weiter man zurückgeht, desto besser kann man die Urkunden entziffern )

    Ich danke schonmal im Voraus für eure Hilfe!

    Urkunde 1 und 2 sind eine Heiratsurkunde, danach zwei Geburtsurkunden. Familienname ist Ohndorf und Dahmen.
    Angehängte Dateien
  • jacq
    Super-Moderator

    • 15.01.2012
    • 9715

    #2
    Moin,


    Nr. 757
    Heiraths-Urkunde.
    Ober-Bürgermeisterei Köln. Kreis Köln. Regierungs-Bezirk Köln.

    Heirath
    des
    Heinrich Joseph
    Hubert
    Ohndorf
    und der
    Margaretha
    Hubertina Dahmen

    Im Jahre tausend achthundert siebenzig fünf, den dritten
    des Monats Juli Nachmittags halbfünf Uhr erschienen
    vor mir Christian Joseph Merlo
    als delegirten Beamten des Personenstandes der Ober-Bürgermeisterei Köln:
    1) der Heinrich Joseph Hubert Ohndorf,
    vier und zwanzig
    Jahre alt, geboren zu Cöln, Regierungs-Bezirk Cöln,
    Standes Bierbrauer, wohnhaft zu Cöln,
    Regierungs-Bezirk Cöln, großjähriger Sohn des zu Cöln
    wohnenden Bierbrauers Johann Ohndorf und dessen
    geschäftslos daselbstwohnenden Wittwe Anna Maria Hubertina
    Theresia Rommerskirchen, ersterer hierbei zugegen und einwilligend.
    2) die Margaretha Hubertina Dahmen,
    ein und zwanzig
    Jahre alt, geboren zu Cöln, Regierungs-Bezirk Cöln,
    Standes ohne, wohnhaft zu Cöln,
    Regierungs-Bezirk Cöln, großjährige Tochter des zu
    Cöln wohnenden Rentners Mathias Dahmen, hierbei
    zugegen und einwilligend, und dessen geschäftslos da-
    selbst verlebten Ehefrau Walburga Siebourg
    Dieselben haben mich ersucht die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen, und in Erwägung, daß
    die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeindehauses zu Köln
    Statt gehabt haben, nämlich:
    die erste am zwanzigsten vorigen Monats Juni,
    und die andere am sieben und zwanzigsten nemlichen Monats
    daß ferner die Urkunden dieser Ankündigung den gesetzlichen Bestimmungen gemäß öffentlich angeschlagen gewesen; daß auch
    kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingelegt worden ist; auf Einsicht der Geburts-Urkunden der Braut-
    leute, waren die des Bräutigams unter dem
    sechsten Juni tausend acht hundert ein und fünfzig
    und die der Braut unter dem fünf und zwan-
    zigsten Februar tausend acht hundert vier und
    fünfzig in den hiesigen Geburtsregistern sich
    befindet.

    habe ich, um jenem Gesuche zu willfahren, nachdem ich die vorbezeichneten Urkunden
    und auch das sechste Kapitel des von der Ehe
    handelnden Titels bürgerlichen Gesetzbuches über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Eheleute, sowie die
    hierauf bezüglichen Artikel 6 bis einschließlich 9 des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs und Artikel 39 des Ein-
    führungsgesetzes zum Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch, laut vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam
    und die vorbenannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten?
    Da nun jeder von Beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich im Namen des Gesetzes,
    daß Heinrich Joseph Hubert Ohndorf
    und Margaretha Hubertina Dahmen
    hierdurch mit einander gesetzlich verheirathet sind.

    Also verhandelt in Gegenwart des Jacob Hahn, vier und fünfzig
    Jahre alt, Standes Kaufmann
    wohnhaft zu Cöln, welcher Bekannter der neuen Ehegatten,
    des Johann Joseph Breuer, fünf und dreißig Jahre alt,
    Standes Kupferschmied, wohnhaft zu Cöln welcher
    Bekannter der neuen Ehegatten, des Lambert Heukeshoven,
    neun und vierzig Jahre alt, Standes Kaufmann
    wohnhaft zu Cöln welcher Bekannter der neuen Ehegatten,
    und des Oscar Flosbach, fünf und zwanzig Jahre alt,
    Standes Kaufmann wohnhaft zu Cöln,
    welcher Bekannter der neuen Ehegatten zu sein erklärte, und wurde nach geschehener Vorlesung
    und Genehmigung gegenwärtige Urkunde unterzeichnet von mir dem Personenstands-Beamten und den
    Comparenten.

    Heinr. Ohndorf.
    Marg. Dahmen.
    Math Dahmen
    Joh Ohndorf
    Jacob Hahn
    Joh Jos. Breuer
    L Heukoven
    Oscar Flosbach
    Merlo

    Nr. 1799
    Geburts-Urkunde.
    Gemeinde Köln. Kreis Köln. Regierungs-Bezirk Köln.

    Im Jahre tausend achthundert ein und fünfzig, den sechsten
    des Monats Juni, Vormittags eilf Uhr,
    erschien vor mir Paul Franck, delegirtem Beigeordneten des
    Ober-Bürgermeisters von Köln, als Beamten des Personenstandes, Johann
    Ohndorf, acht und zwanzig
    Jahre alt, Standes Handlungs Commis,
    wohnhaft zu Köln, Reg.-Bez. Köln,
    welcher mir erklärte, daß ein Kind männlichen Geschlechts
    am sechsten Tage des Monats Juni
    des Jahres tausend achthundert ein und fünfzig des Morgens ein halb
    drei Uhr geboren sei zu Köln
    von ihm Johann Ohndorf, acht und zwanzig
    Jahre alt,
    Standes Handlungs-Commis, und von
    Anna Maria Hubertina Theresia Rommerskirchen, seiner
    Ehefrau, fünf und dreißig Jahre alt, Standes
    wohnhaft zu Köln auf dem Thurnmarkt Nr. 41
    und ferner erklärte, diesem Kinde die Vornamen Heinrich
    Joseph Hubert zu geben.
    Diese Erklärung hat statt gehabt in Beisein des Johann Arnold Kleinen
    fünf und zwanzig Jahre alt,
    Standes Kaufmann, wohnhaft zu Köln
    und des Wilhelm Kleefisch, neun und zwanzig
    Jahre alt, Standes
    Bierbrauer, wohnhaft zu Köln
    und haben vorbenannter erklärender Theil sowohl als die beiden Zeugen
    nach ihnen geschehener Vorlesung, gegenwärtige Urkunde mit mir unterschrieben.

    Joh Ohndorf
    Joh Arn Kleinen
    Wm Kleefisch
    Franck

    Nr. 617
    Geburts-Urkunde.
    Gemeinde Köln. Kreis Köln. Regierungs-Bezirk Köln.

    Im Jahre tausend achthundert vier und fünfzig, den fünf und zwan-
    zigsten Tag des Monats Februar Nachmittags vier Uhr,
    erschien vor mir Paul Franck, delegirtem Beigeordneten des
    Ober-Bürgermeisters von Köln, als Beamten des Personenstandes, Mathias
    Dahmen, dreißig neun
    Jahre alt, Standes Rentner,
    wohnhaft zu Köln, Reg.-Bez. Köln,
    welcher mir erklärte, daß ein Kind weiblichen Geschlechts
    am vier und zwanzigsten Tage des Monats Februar
    des Jahres tausend achthundert vier und fünfzig des Nachts zwölf
    Uhr geboren sei zu Köln
    von ihm Mathias Dahmen, dreißig neun
    Jahre alt,
    Standes Rentner, und von
    Walburga Siebourg, seiner
    Ehefrau, dreißig sieben Jahre alt, Standes ohne
    wohnhaft zu Köln, Hundsrücken
    Nr. 28, und ferner erklärte diesem Kinde die Vornamen Margaretha
    Hubertina zu geben.
    Diese Erklärung hat statt gehabt in Beisein des Gregor Clement,
    vierzig sechs Jahre alt,
    Standes Conditor, wohnhaft zu Köln
    und des Dominicus Thiel, fünfzig vier
    Jahre alt, Standes
    Gerißhändler, wohnhaft zu Köln
    und haben gegenwärtige Urkunde, nachdem dieselbe den sämmtlichen Anwesenden vorge-
    lesen worden, mit mir unterschrieben die Comparenten.

    M. Dahmen
    G. Clement
    D Thiel
    Franck


    Gruß,
    jacq
    Zuletzt geändert von jacq; 19.02.2014, 13:31.
    Viele Grüße,
    jacq

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