Bemerkung des Pfarrers aus Wetteraukreis Ortenberg Lißberg vom 17.04.1704

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  • Alexlissberg
    Erfahrener Benutzer
    • 17.06.2013
    • 286

    [gelöst] Bemerkung des Pfarrers aus Wetteraukreis Ortenberg Lißberg vom 17.04.1704

    Quelle bzw. Art des Textes: Bemerkung im Kirchenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1704
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Lißberg


    Guten Abend, ich habe hier einen Text den ich leider nicht komplett lesen kann:

    den 17 darauff wardt Georg Gebhardt fürgefordert, gestunden aber nichts
    das ?????? ward ihme ins angesicht gestelt welche
    wie vor wird ihr zeugte?, er aber hat es beständig
    verneinet? u. wiedersprochen?, daß er mit ihr nichts zu
    thun habe , seye zu ihres gräuentl? dienstes erlassen
    u. beyde mit gegebener Hand gelöbnis, daß sie nicht
    ????????? wollten, zusagen müssen, biß die
    sache gehören? orts ???? ????????????????


    Kann bitte jemand den Rest entziffern. Ich wäre dankbar.



    Mit freundlichen Grüßen
    Alex
  • Grapelli
    Erfahrener Benutzer
    • 12.04.2011
    • 2225

    #2
    Hallo Alex, hier die Konfrontation mit dem
    vermeintlichen Übeltäter ...


    Den 17 darauff wardt Georg Gebhardt fürgefordert, gestunde aber nichts
    Das gegenpart [also die Magd!] ward ihme ins angesicht gestelt welche
    wie ... wieder ihn zeugte, er aber hat es beständig
    verneinet u. wiedersprochen, daß er mit ihr nichts zu
    thun habe, u. seye zu ihrem Hüter nicht bestellet
    worauff die magd ihres gewöhnl[ichen] dienstes erlaßen
    u. beyde mit gegebenen Handgelöbniß, daß sie nicht
    außer ampt gehen wolten, zusagen müßen, biß die
    sache gehörigen orts berichtet ... ventiliret würde.
    Herzliche Grße
    Grapelli

    Kommentar

    • Alexlissberg
      Erfahrener Benutzer
      • 17.06.2013
      • 286

      #3
      Ich habe noch was gefunden:

      Den 17 darauff wardt Georg Gebhardt fürgefordert, gestunde aber nichts
      Das gegenpart [also die Magd!] ward ihme ins angesicht gestelt welche
      wie von wieder ihn zeugte, er aber hat es beständig
      verneinet u. wiedersprochen, daß er mit ihr nichts zu
      thun habe, u. seye zu ihrem Hüter nicht bestellet
      worauff die magd ihres gewöhnl[ichen] dienstes erlaßen
      u. beyde mit gegebenen Handgelöbniß, daß sie nicht
      außer ampt gehen wolten, zusagen müßen, biß die
      sache gehörigen orts berichtet es ventiliret (prüfen) würde.

      Kommentar

      • Grapelli
        Erfahrener Benutzer
        • 12.04.2011
        • 2225

        #4
        Na, das kann dann doch als "gelöst" gelten ...
        Herzliche Grße
        Grapelli

        Kommentar

        • Alexlissberg
          Erfahrener Benutzer
          • 17.06.2013
          • 286

          #5
          Vielen Dank Grapelli
          Ich wollte nur sicher gehen

          Viele Grüße aus Hessen

          Alex

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