Heuraths-Vertrag 1837 erbitte Hilfe

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  • der_roman2013
    Benutzer
    • 23.11.2013
    • 25

    [ungelöst] Heuraths-Vertrag 1837 erbitte Hilfe

    Quelle bzw. Art des Textes: Heiratsvertrag aus 1837
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Archiv der Stadt Wien


    Liebe Ahnenforscher/innen, mir liegt ein Heiratsvertrag aus dem Jahre 1837 vor, der ich gerne übersetzen würde. Leider kann ich die Schrift nur fragmenteweise entziffern.

    Für eine "Übersetzung" wäre ich sehr dankbar.

    Schon im Voraus herzlichen Dank

    und herzliche Grüße aus Wien - Roman
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  • Nisse84
    Benutzer
    • 19.05.2012
    • 26

    #2
    Hallo,

    habe kurz versucht, die 1. Seite zu übertragen, anbei der Text. Korrekturen sind notwendig!

    "Heurath=Vertrag

    Welche an heute untergesetzten Tage, zwischen dem Herrn Joseph (Kniepauneck?) bürgerlicher Webermeister als Bräutigam einerseits, und der Jungfrau Magdalena Ungerer Tochter des Seuh: Herrn Ferdinand Ungerer behauster Wirth zu Hausleuten als braut anderseits, ist in Gegenwart der mitgefertigten Herrn Zeugen verabredet fortgesetz(t) und geschlossen worden.

    1 tens (...?) scih beyde brautleute ehelichen Leibe und ehelichen Traue vom Tage der geistlichen Einsegnung.

    2 tens bestimt die Jungfrau braut ihren Herrn bräutigam ein Heurathsgut von 1440 f (...?) Eintausend Vierhundert und Vierzig Gulden.

    (...?) Silber...? Stücken von drey Stück (die?) einen Gulden ausmachen, und sechzig Stück eine (...?) kölnische Mark Silber enthalten, welche Summe sie ihrem Herrn bräutigam nach geistlicher Einsegnung aufzuzählen ver(...?), über welcehn betrag der Herr bräutigam den wichtigen (...ung?) obiger Eintausend Vierhundert Vierzig Gulden Conventions Münze unter einem quittiert.

    3 tens wiederlegt der Herr Bräutigam dieses ihm von seiner Braut Margdalena geb. Ungerer (...?) zugezählte Heirathsgut mit 2880 f (Pentz? (page?) Zweitausend Achthundert Achtzig Gulden (...?) Silberzwanziger.

    4 tens sind beyde brautleute darin einverstanden, das Heurathsgut, und Wiederlage auf Überleben bestimt und dem überlebenden Ehegatten als (freues, möglicherweise freies) Eigenthume verbleiben solle.

    5 tens wurde bedungen, das alles aus die brautleute (...)."

    Vielleicht übertrage ich Morgen noch einige Passagen der zweiten Seite. Die 1. Seite wäre also grob übertragen. Korrektur notwendig. Mit einigen Begriffen hab ich es nicht so.

    Viele Grüße

    Nisse84

    Kommentar

    • Tinkerbell
      Erfahrener Benutzer
      • 15.01.2013
      • 10782

      #3
      Guten Morgen.
      Ich meine anhand der Unterschrift des Bräutigams den Namen Kniezaureck
      zu lesen ?
      Mein Leseversuch:

      Heuraths=Vertrag:

      Welcher am heute untergesetzten Tage zwischen dem Herrn
      Joseph Kniezaureck ?, bürgl. Webermeister als Bräutigam
      einerseits, und der Jungfrau Magdalena Ungerer Tochter
      des Seel.: Herrn Ferdinand Ungerer behauster Wirth
      zu Hausleuten als Braut anderseits, ist in Gegenwardt
      der mitgefertigten Herrn Zeugen verabredet festge-
      setz(t) und geschlossen worden.
      1tens Versprechen sich beyde Brautleute eheliche Liebe
      und eheliche Treue vom Tage an der priesterlichen
      Einsegnung.
      2tens bestimmt die Jungfrau Braut ihren Herrn
      Bräutigam ein Heurathsgut von 1440f ( ??? ) sage
      Eintausend Vierhundert und Vierzig Gulden in
      k.k. Silberzwanzig Kreuzer Stücken wovon drey Stück einen
      Gulden ausmachen, und Sechszig Stück eine feine kölnische
      Mark Silber enthalten, welche Summe sie ihren Herrn
      Bräutigam nach priesterlicher Einsegnung aufzuzählen
      verspricht, über welchen Betrag der Herr Bräutigam
      den Richtigen ? empfang obiger Eintausend Vierhundert
      Vierzig Gulden Conventions Münze unter einem quittirt.
      3tens Widerlegt der Herr Bräutigam dieses ihm von sei-
      ner Braut Magdalena geb. Ungerer baar zugezählte
      Heurathsgut mit 2880f ( ??? ) sage Zweitausend
      Achthundert Achtzig Gulden in k.k. Silberzwanziger.
      4tens Sind beyde Brautleute dahin einverstanden, das
      Heurathsgut, und Widerlage auf Überleben bestimt
      und dem überlebenden Ehegatten als freyes Eigen-
      thum verbleiben solle.
      5tens Wurde bedungen, das alles was die Brautleute.....

      MfG Marina

      Kommentar

      • Grapelli
        Erfahrener Benutzer
        • 12.04.2011
        • 2225

        #4
        Hallo zusammen, ich bin hier für "Kniepaureck" und "Angerer",
        auch wenn in der Unterschrift des Bräutigams offenbar Kniezaureck steht.

        MfG Grapelli


        Seite 1

        Heuraths=Vertrag.

        Welcher am heute untergesetzten Tage, zwischen dem Herrn
        Joseph Kniepaureck bürg[erlicher] Webermeister als Bräutigam
        einerseits, und der Jungfrau Magdalena Angerer Tochter
        des Seel[igen] Herrn Ferdinand Angerer behauster Wirth
        zu Hausleuten als Braut anderseits, ist in Gegenwart
        der mitgefertigten Herrn Zeugen verabredet festge-
        setz(t) und geschlossen worden.

        1tens Versprechen sich beyde Brautleute eheliche Liebe
        und ehelichen Treue vom Tage an der priesterlichen
        Einsegnung.

        2tens Bestimmt die Jungfrau Braut ihren Herrn
        Bräutigam ein Heurathsgut von 1440 f Con[ventions] M[ün]z[e] sage
        Eintausend Vierhundert und Vierzig Gulden in
        k:k: Silberzwanzigkreuzer Stücken wovon drey Stück einen
        Gulden ausmachen, und sechzig Stück eine feine kölnische
        Mark Silber enthalten, welche Summe sie ihren Herrn
        Bräutigam nach priesterlicher Einsegnung auszuzählen
        verspricht, über welchen Betrag der Herr Bräutigam
        den richtigen Empfang obiger Eintausend Vierhundert
        Vierzig Gulden Conventions-Münze unter einem quittirt.

        3tens Widerlegt der Herr Bräutigam dieses ihm von sei-
        ner Braut Margdalena geb. Angerer baar zugezählte
        Heirathsgut mit 2880 f Con[ventions] M[ün]z[e] sage Zweitausend
        Achthundert Achtzig Gulden in k:k: Silberzwanziger.

        4tens Sind beyde Brautleute dahin einverstanden, daß
        Heurathsgut, und Widerlage auf Überleben bestimt
        und dem überlebenden Ehegatten als freyes Eigen-
        thum verbleiben solle.

        5tens Wurde bedungen, daß alles was die Brautleute ...
        Zuletzt geändert von Grapelli; 10.12.2013, 09:39.
        Herzliche Grße
        Grapelli

        Kommentar

        • Grapelli
          Erfahrener Benutzer
          • 12.04.2011
          • 2225

          #5
          Seite 2

          während ihrer Ehe besitzen, erwerben, ererben,
          oder sonst auf irgend eine rechtliche Art an sich
          bringen, soll ein gemeinschaftliches Gut seyn,
          und beyden Ehegatten zu gleichen Theilen eigen-
          thümlich angehören.
          Zur Anfrechthaltung dieser bedungenen besondern
          Gütergemeinschaft, wird von beyden Brautleuten
          hier zugleich das Verzeichniß ihres zur Zeit der
          abgeschlossenen Ehe gehabten Vermögens, damit selbes
          rücksichtlich des Adquest bey der dereinstigen Be-
          rechnung zum Grunde gelegt werden könne, angeführt
          und zwar besteht das Vermögen des Herrn Bräutigam

          an Baaren in einen Vorrathe von ... 400 f Con[ventions] M[ün]z[e]
          an Waarenlager in einem Werthbetrage von ... 800 f Con. Mz.
          an Hauseinrichtung, Kleidung, und Wäsche, in einem Betrage von ... 300 f Con. Mz.
          und an ausstehenden Actio und Gewerbsforderungen in einem Betrage von ... 1600 f Con. Mz.
          in Summa ... 3100 f.

          sage Dreytausend Einhundert Gulden k:k:
          Silberzwanziger, dahingegen daß Vermögen der Jung-
          frau Braut besteht außer den baar zugezählten
          Heurathsgut pr[eußisch] 1440 f Con. Mz. an Baaren, Wäsche
          Kleidung, und Einrichtung in einem Werthbetra-
          ge von 200 f sage Zweyhundert Gulden in
          k:k: Silberzwanziger.

          6tens. Haben beyde Ehetheile rücksichtlich ihres
          nach derren? Tode vorfindigen Vermögens folgende
          letzwillige Anordnung getroffen, und zwar ...


          MfG Grapelli
          Herzliche Grße
          Grapelli

          Kommentar

          • Tinkerbell
            Erfahrener Benutzer
            • 15.01.2013
            • 10782

            #6
            Hallo.
            Angerer hatte ich auch gelesen, habe mich aber dann von Nisse84 verleiten lassen zu Ungerer. Bei den FN Kniezaureck bleibe ich dabei.
            MfG Marina

            Kommentar

            • Nisse84
              Benutzer
              • 19.05.2012
              • 26

              #7
              Hallo,

              die Übertragung des Textes war ja nur ein Versuch. Zudem kann ich die Familiennamen, die ich erstmals sehe, nicht immer sofort korrekt übertragen. Des Weiteren sind häufig Begriffe in diesen Texten eingeflochten, die mir bis zu diesem Zeitpunkt unbekannt waren, man lernt halt nie aus.

              Gut, dass es hier im Forum weitere Leser gibt, die mich korrigieren können.

              Viele Grüße

              Nils

              Kommentar

              • Grapelli
                Erfahrener Benutzer
                • 12.04.2011
                • 2225

                #8
                Hallo Nils,

                Marinas Bemerkung war bestimmt nicht als Kritik gemeint.
                Von daher: Weiter so!, wir lernen alle noch dazu.

                MfG Grapelli
                Herzliche Grße
                Grapelli

                Kommentar

                • Grapelli
                  Erfahrener Benutzer
                  • 12.04.2011
                  • 2225

                  #9
                  Hallo Roman, hier nun die letzte Seite:

                  Seite 3


                  Wenn ein oder der andere Ehetheil ohne ein späterde
                  letzwillige Anordnung versterben sollte, für den Fall
                  als Kinder aus dieser Ehe vorhanden wären diese
                  Kinder zu einer Hälfte zur andern Hälfte aber
                  der überlebende Ehegatte, Erbe, des sämtlichen immer
                  Namen haben[den] Nachlasses seyn solle.
                  Würden aber aus dieser ehelichen Verbindung keine
                  Kinder vorhanden seyn, so würde besonderst
                  festgesetzt. So soll bey Ableben eines oder des
                  andern Ehetheils, der überlebende Ehegatte zu
                  dem sämtlichen immer Namen habenden Nachlasse
                  des verstorbenen, als Erbe beruffen seyn.
                  und soll keine Rückgabe von dem verstorbenen an
                  die Freunde oder Verwande desselben hieraus
                  zu geben gehalten seyn.
                  Urkunde dessen der beyden Brautleute wie
                  den rücksichtlich dieses Kontrackts und der darin
                  enthaltenen letztwilligen Anordnung drey er-
                  bethenen Herrn Zeugen eigenhändige Fertigung.

                  Wien am 20ten November 1835.

                  Magdalena Angerer als Braut
                  Leopold D...? Bürg[er] als ersuchter Zeuge
                  Jos[eph] Kniezaureck bürg[erlicher] Weber Meister als Breidigam
                  Karl K...? als ersuchter beyderseitiger Zeuge.
                  - wohnhaft am Schattenfelde No. 445
                  Josef Edelmann
                  - Medic[inae] et Chirurg[iae]? Doct[or] als ersuchter Zeuge.

                  MfG Grapelli
                  Herzliche Grße
                  Grapelli

                  Kommentar

                  • Tinkerbell
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.01.2013
                    • 10782

                    #10
                    Hallo, Nisse84.
                    Das war keine Kritik. Mach weiter so, wir lernen alle.
                    An Grapelli: Danke
                    MfG Marina

                    Kommentar

                    • der_roman2013
                      Benutzer
                      • 23.11.2013
                      • 25

                      #11
                      Vielen Dank für die großartigen Bemühungen - eine gesegnete Weihnachtszeit und beste Grüße aus Wien Roman

                      Kommentar

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