Fam. Meyer, Verhandlung 20.06.1865, Seite 23 Fortsetzung, Seite 24

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  • Volker MEYER
    Erfahrener Benutzer
    • 10.11.2010
    • 496

    [gelöst] Fam. Meyer, Verhandlung 20.06.1865, Seite 23 Fortsetzung, Seite 24

    Quelle bzw. Art des Textes: Notarielle Urkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1865
    Ort/Gegend der Text-Herkunft:Hypothekenbuch Langerfeld, Gericht Schwelm/Westf.


    Guten Abend liebe Schriftexperten.
    Ich bitte um Hilfe bei der Transkription der nachfolgenden Urkunden.

    Hier mein Text:
    und beantrage die Löschung von
    1450 Thaler in der angegeben Weise
    Alle Anwesenden waren schließlich
    mit Rücksicht auf die gerichtlichen


    Auseinandersetzungsverhandlungen
    Vom 28. April resp. 5. Mai darü-
    ber einverstanden, daß nunmehr
    dieser Kaufübertragungspreis von 4550
    Thaler nach Maßgabe der gerichtlichen
    Verhandlung vom 28. April resp. 5. Mai
    …….. und demgemäß im
    Hypothekenbuche aufgeführten
    Orte einzutragen sei.

    Vorgelesen. Genehmigt. Unterschrieben
    gez. Wittwe J. Arnold Meier
    gez. Carl Arnold Meyer
    gez. Friedrich Bottermann


    ac(tum) u(t) su(pra)
    gez. Westermann
    Kreisrichter


    D ex civil(?)
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

    Die vorstehende Verhandlung
    vom 20ten d. ……. wird …
    mundschaftlich bestätigt.
    Schwelm den 23. Juni 1865
    Königliche Kreisgerichts Deputation
    gez. Wesemann gez. Westermann gez. Heintzen

    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

    ………. Hierdurch in beglaubigter
    Form ausgefertigt.

    Urkundlich unter Siegel und Unterschrift
    Schwelm den 23. Juni 1865.
    Königlich Kreisgerichts Deputation
    gez. Unterschrift

    Mit freundlichen Grüßen
    Volker
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Volker MEYER; 18.09.2013, 20:15.
  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11862

    #2
    Verhandlung vom 28. April resp. 5. Mai
    c. vererbt und demgemäß im


    D ex concl.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

    Die vorstehende Verhandlung
    vom 20ten d. Mts. wird obervor-
    mundschaftlich bestätigt.


    werden hierdurch in beglaubigter
    Form ausgefertigt.
    Zuletzt geändert von henrywilh; 17.09.2013, 22:41.
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

    Kommentar

    • Grapelli
      Erfahrener Benutzer
      • 12.04.2011
      • 2225

      #3
      Hallo Volker,
      ich habs auch nochmal nachgelesen,
      kleiner Lesefehler korrigiert (hoffentlich richtig).

      MfG Grapelli


      und beantragen die Löschung von
      1450 Thaler in der angegebenen Weise.
      Alle Anwesende waren schließlich
      mit Rücksicht auf die gerichtlichen
      Auseinandersetzungsverhandlungen
      Vom 28. April resp. 5. Mai c. darü-
      ber einverstanden, daß nunmehr
      dieser Restübertragungspreis von 4550
      Thaler nach Maaßgabe der gerichtlichen
      Verhandlung vom 28. April resp. 5. Mai
      c. vererbt und demgemäß im
      Hypothekenbuche nachgeführten
      Orte einzutragen sei.

      Vorgelesen. Genehmigt. Unterschrieben
      gez. Wittwe J. Arnold Meier
      gez. Carl Arnold Meyer
      gez. Friedrich Bottermann


      a(ctum) u(t) s(upra)
      gez. Westermann
      Kreisrichter


      D ex concl.
      - - - - - -

      Die vorstehende Verhandlung
      vom 20ten d. Mts. [=Monats] wird obervor-
      mundschaftlich bestätigt.
      Schwelm den 23. Juni 1865.
      Königliche Kreisgerichts Deputation
      gez. Wesemann gez. Westermann gez. Hentzen

      - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

      werden hierdurch in beglaubigter
      Form ausgefertigt.

      Urkundlich unter Siegel und Unterschrift
      Schwelm den 23. Juni 1865.
      Königlich Kreisgerichts Deputation
      gez. [Unterschriften]
      Herzliche Grße
      Grapelli

      Kommentar

      • Volker MEYER
        Erfahrener Benutzer
        • 10.11.2010
        • 496

        #4
        Hallo henry.
        Hallo Grapelli.
        Ich danke euch sehr für die Hilfe.
        Viele Grüße
        Volker

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