Antwortschreiben aus dem Archiv in Ruda

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  • Laute
    Erfahrener Benutzer
    • 16.12.2010
    • 162

    [gelöst] Antwortschreiben aus dem Archiv in Ruda

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt: 2013
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Ruda


    Bitte tippen Sie hier den Text Zeile für Zeile ein, soweit Sie diesen selbst entziffern können. Sie können unsichere Wörter mit einem Fragezeichen und fehlende Stellen mit Punkten kennzeichnen. Nennen Sie zumindest unbedingt die Orts- und Familiennamen, die im Text vorkommen (sofern lesbar bzw. bekannt)!
    Eine Anrede, eine freundliche Bitte und am Schluss ein netter Gruß erhöhen die Motivation der Helfer!

    Liebe Mitforscher,

    Wer kann mir diesen, für mich unverständlichen Text, vom polnischen ins deutsche, zumindest sinngemäß übersetzen?
    Ich habe in Zabrze (Hindenburg) und in Ruda um eine Kopie gebeten, wobei ich erstere in kürzester Zeit unkompliziert erhalte habe.
    Aus Ruda bekam ich (siehe Anhang) ein Schreiben, wo ich befürchte, dass es Komplikationen geben könnte.

    Ich wäre sehr dankbar wenn mir einer diesen Text übersetzen könnte, um mir eine Vorstellung zu machen, was hier schiefgelaufen ist.

    Viele Grüße
    Heinrich
    Angehängte Dateien
  • zula246
    • 10.08.2009
    • 2468

    #2
    Hallo
    Monika Schaefer
    Das Standesamt in Ruda Slaska informiert, das sie keine Fotokopie oder Scans ausgeben.
    Auf Grundlage des Artikels 79 vom 29.9.86 des Gesetzes über die Standesamtsbücher , geben wir gekürzte , vollständige wie auch anderssprachige , ebenso beglaubigte Abschriften der Urkunden , oder ihr Fehlen , Vernichtung und Verschollen sein der Bücher.
    Auf der Grundlage des Artikels 83 des Gesetzes über Standesamtsakten bitten wir sie um Anzeige ihres Verwandschaftsgrades zwischen ihnen und der Florentyna Diga .
    Den Geburtsakt kann eine Person erhalten , welche den Akt berührt als Ehegatte ,Vor- oder Nachfahre (Eltern, Kind ) ebenso ein bestellter Bevollmächtigter . Gleichfalls informieren wir , in Übereinstimmung mit Artikel 40 des Kodeks des administrativen Verfahrens , das eine Person , die im Ausland wohnt , wenn es zur Ausgabe der Zivilstandsakten kommt , sollen Sie in Polen einen Bevollmächtigten zur Aushändigung bestellen

    Hochachtungsvoll Monica Schaefer
    Viele Grüße Robert

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    • Laute
      Erfahrener Benutzer
      • 16.12.2010
      • 162

      #3
      Hallo Robert,

      ich danke Dir ganz herzlich bei der Übersetzung dieses schwierigen Textes.
      Trotzdem kann ich nicht nachvollziehen, was bei anderen Archiven keine Probleme macht, hier einfach nicht geht.

      Noch einmal, vielen Dank.

      Herzliche Grüße
      Heinrich

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      • Andi1912
        Erfahrener Benutzer
        • 02.12.2009
        • 4487

        #4
        Oberschlesische Standesämter

        Hallo Heinrich,

        mit den Polnischen Archiven gibt es keine Probleme, da die dort verwahrten Dokument älter als 100 Jahre alt sind, aber offenbar mit den PL Standesämter, die über die jüngeren Dokumente mit Sperrfrist verfügen, wobei es die Standesämter in Oberschlesien offenbar besonders genau mit den oben angeführten Gesetzes-Artikeln nehmen. Mir ist gerade ein noch ausführlicheres Schreiben mit demselben Wortlaut vom Standesamt in Gross Lassowitz zur Kenntnis und zur Übersetzungshilfe zugesandt worden. Daher kann ich Dir sagen, dass im "Gesetz über die Standesamtsbücher" steht, dass

        1.) der Anfragende das Verwandtschaftsverhältnis von ihm zu (jeder einzelnen) angefragten Person belegen muss (als Nachweis einer direkten Abstammung) und
        2.) beglaubigte Abschriften aus Standesamtsbüchern oder Urkunden nicht an Anschriften außerhalb der Grenzen Polens verschickt werden dürfen und man stattdessen
        3.) einen Postbevollmächtigten (egal wen) mit einer gemeldeten Wohnanschrift in Polen als Empfänger benennen kann, wobei
        4.) diese Empfangsvollmacht von einem Polnischen Notar beglaubigt sein muss...

        So ausführlich stand es frei übersetzt in einem Antwortschreiben von USC in Lasowice Wielkie. Vielleicht kennst Du ja jemanden, der in Polen wohnt...

        Interessant wäre zu erfahren, was die Dir darauf antworten, wenn Du denen mitteilst, dass Du lediglich nicht-beglaubigte Kopien (also kein offizielles Dokument) aus den Standesamtsbüchern haben möchtest... Vielleicht ist dies ja von den Gesetzes-Artikeln ausgenommen - ich weiß es aber nicht!

        Viele Grüße, Andreas

        Kommentar

        • Joanna

          #5
          Hallo Andreas, hallo Heinrich!

          Die Hinweise auf den gültigen Gesetzestext für die Standesämter in Polen wurde hier im Forum schon einmal diskutiert.

          Und wie Andreas schon schrieb, ein Archiv und ein Standesamt sind nicht zu verwechseln. Da gibt es bei uns in der BRDeutschland ja auch unterschiedliche gesetzliche Regelungen.

          Und wenn ein Standesamt etwas großzügiger ist als das andere, sollten wir uns freuen. Können dieses aber nicht als die Regel annehmen.

          Soweit ich weiß, werden keine unbeglaubigten Kopien von polnischen Standesämtern ausgestellt. Unsere Standesämter stellen ja auch nur beglaubigte Kopien oder Urkunden aus. Und auch bei uns muss die Verwandtschaft nachgewiesen werden.

          Vielleicht kann das polnische Konsulat in Deutschland helfen? Ich habe dieses einmal vor fast 10 Jahren in Anspruch genommen und habe so die Dokumente erhalten. Pro Urkunde/Kopie bzw. Negativerklärung wurden dann € 30,00 in Rechnung gestellt und per Nachnahme geschickt. Zusätzlich wurden Gebühren für Recherchetätigkeiten und Porto in Rechnung gestellt. Aber wie gesagt, es ist schon einige Jahre her.

          Gruß Joanna

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          • Laute
            Erfahrener Benutzer
            • 16.12.2010
            • 162

            #6
            Hallo Andreas,

            danke für Deine Erklärungen warum man sich in Ruda so schwer tut.
            Es geht "nur" um die Geburt von Florentine Diga die 1909 geboren ist und mit
            6 Monaten schon gestorben ist. (Siehe Anhang)
            Ich hatte zuerst das Archiv in Kattowitz angeschrieben, weil die Geburt länger als 100 Jahre zurückliegt; mit der Antwort, ich sollte mich an das Standesamt in Ruda wenden.
            Ich werde Deinen Rat befolgen und nun um eine nicht beglaubigte Kopie bitten.
            Ich wäre dankbar, wenn man mir den einen Satz, ich bitte um eine nicht beglaubigte Kopie, in`s polnische übersetzen könnte.

            Danke noch mal Andreas

            Viele Grüße
            Heinrich
            Angehängte Dateien

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            • Laute
              Erfahrener Benutzer
              • 16.12.2010
              • 162

              #7
              Hallo Joanna,

              Habe erst nach der Antwort an Andreas Dein Schreiben gelesen.
              Danke für Deine Erklärungen.
              Ich glaube, dass mit der "nicht beglaubigten Kopie" hat sich nun wohl auch erledigt.
              Ich war 2011 persönlich einmal in Ruda im Standesamt wo man sich schon damals ziemlich schwer tat.

              Gruß
              Heinrich

              Kommentar

              • Joanna

                #8
                Zitat von Laute Beitrag anzeigen
                Hallo Joanna,

                Habe erst nach der Antwort an Andreas Dein Schreiben gelesen.
                Danke für Deine Erklärungen.
                Ich glaube, dass mit der "nicht beglaubigten Kopie" hat sich nun wohl auch erledigt.
                Ich war 2011 persönlich einmal in Ruda im Standesamt wo man sich schon damals ziemlich schwer tat.

                Gruß
                Heinrich
                Hallo Heinrich,

                eine Kopie zu bekommen kann man ja versuchen. Mehr als ein "nein" geht ja nicht. Aber wenn Du schon vor Ort nichts ausrichten konntest!?!

                Du musst ja in direkter Linie verwandt sein: also Du, Vater/Mutter, Großeltern usw.. Ich denke mal, es handelt sich hier um eine Nebenlinie (Schwester einer Großelternteils oder so ähnlich) und daher wirst Du keine Kopie bekommen. Warte noch ein zwei Jahre, dann kannst Du eine Kopie im Archiv anfordern.

                Gruß Joanna

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                • Andi1912
                  Erfahrener Benutzer
                  • 02.12.2009
                  • 4487

                  #9
                  Polnisches Personenstandsgesetz

                  Hallo Heinrich,

                  ich hoffe für Dich, dass das Standesamt in Ruda Slaska die "überfälligen" Jahrgänge 1907-1912 der Standesamtsbücher nicht erst in zwei Jahren, sondern schon früher an das Staatsarchiv Kattowitz abgibt. Anders wirst Du hier wohl nicht weiter kommen können.

                  Für mich ist es nicht wirklich nachvollziehbar, dass sich das Standesamt auch bei den Dokumenten, die schon älter als 100 Jahre sind, so anstellt anstatt sie nach Ablauf der Sperrfrist an das Archiv abzugeben...

                  Viele Grüße, Andreas

                  Kommentar

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