J. A. Meyer/C.A. Meyer Verhandlung Papiermühle Mählersbeck, Seite 14 Fortsetzung

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  • Volker MEYER
    Erfahrener Benutzer
    • 10.11.2010
    • 496

    [gelöst] J. A. Meyer/C.A. Meyer Verhandlung Papiermühle Mählersbeck, Seite 14 Fortsetzung

    Quelle bzw. Art des Textes: Notarielle Urkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1864
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Grund-/Hypothekenbuch Langerfeld, Gericht Schwelm/westf.


    Guten Abend noch einmal an die Helfer.
    Bitte meine Transkription überprüfen und ggf. ergänzen.

    sich in keiner Weise Zweifel(Stimmt das?)
    ergaben, wie sich die durch ???
    angestellte Unterredung ergab.
    Von den Anwesenden sind die
    Eheleute Johann Arnold Meyer
    und Wilhelmine geborene Hütt
    dem unterzeichnetem Richter von
    Person bekannt.
    Der Companent(?) art. 2 wurde von
    den art 1 genannten Personen
    als ihrem Sohn bezeichnet
    und legimitierte sich derselbe
    auch durch Sachkenntnis.
    Die vor dem unterzeichneten
    Richter anwesenden Personen
    schlossen darauf folgenden Ver-
    trag mit einander ab.

    §1

    Die Eheleute Johann Arnold Mey-
    er und Wilhelmine geborene Hütt
    übertragen hierdurch folgende
    im Hypothekenbuch von Langerfeld
    fol. 230 eingetragenen Immobilie
    Flur neun ???

    Schönen Abend noch.
    Viele Grüße
    Volker
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Volker MEYER; 26.08.2013, 20:47.
  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11862

    #2
    sich in keiner Weise Zweifel
    erheben, wie sich die durch eine
    angestellte Unterredung ergab.
    Von den Anwesenden sind die
    Eheleute Johann Arnold Meyer
    und Wilhelmine geborene Hütt
    dem unterzeichnetem Richter von
    Person bekannt.
    Der Comparent ad 2 wurde von
    den ad 1 genannten Personen
    als ihren Sohn bezeichnet
    und legimitirt sich derselbe
    auch durch Sachkenntniß.
    Die vor dem unterzeichneten
    Richter anwesenden Personen
    schlossen darauf folgenden Ver-
    trag mit einander ab.

    §1

    Die Eheleute Johann Arnold Mey-
    er und Wilhelmine geborene Hütt
    übertragen hierdurch folgende
    im Hypothekenbuch von Langerfeld
    fol. 230 eingetragenen Immobilie,
    nämlich Flur neun ???
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

    Kommentar

    • Volker MEYER
      Erfahrener Benutzer
      • 10.11.2010
      • 496

      #3
      Hallo Henry.
      Zunächst vielen Dank für Deine Hilfe.
      Kannst Du das letzte Wort unten rechts auch noch "entziffern"?
      Viele Grüße
      Volker

      Kommentar

      • henrywilh
        Erfahrener Benutzer
        • 13.04.2009
        • 11862

        #4
        Wollte gerade schreiben:
        Na, dann hätte ich es doch hingeschrieben.

        Aber jetzt geht mir ein Licht auf:

        Nummer
        zwoelf
        Schöne Grüße
        hnrywilhelm

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        • Volker MEYER
          Erfahrener Benutzer
          • 10.11.2010
          • 496

          #5
          Hallo Henry.
          Nochmals danke. Aber ich habe noch eine Frage: Heißt da vorletzte Wort neun oder neuer?
          Schöne Grüße
          Volker
          Zuletzt geändert von Volker MEYER; 26.08.2013, 20:01. Grund: Frage eingefügt.

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          • Xylander
            Erfahrener Benutzer
            • 30.10.2009
            • 6798

            #6
            Hallo Volker,
            ich lese neun. Im Sinne von Flur 9, Flurstück 12.
            Viele Grüße
            Xylander

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            • Volker MEYER
              Erfahrener Benutzer
              • 10.11.2010
              • 496

              #7
              Auch an Xylander vielen Dank.
              Gruß
              Volker

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