Quelle bzw. Art des Textes: Notarielle Urkunde
Jahr, aus dem der Text stammt: 1864
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Grund-/Hypothekenbuch Langerfeld, Gericht Schwelm/westf.
Jahr, aus dem der Text stammt: 1864
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Grund-/Hypothekenbuch Langerfeld, Gericht Schwelm/westf.
Guten Abend noch einmal an die Helfer.
Bitte meine Transkription überprüfen und ggf. ergänzen.
sich in keiner Weise Zweifel(Stimmt das?)
ergaben, wie sich die durch ???
angestellte Unterredung ergab.
Von den Anwesenden sind die
Eheleute Johann Arnold Meyer
und Wilhelmine geborene Hütt
dem unterzeichnetem Richter von
Person bekannt.
Der Companent(?) art. 2 wurde von
den art 1 genannten Personen
als ihrem Sohn bezeichnet
und legimitierte sich derselbe
auch durch Sachkenntnis.
Die vor dem unterzeichneten
Richter anwesenden Personen
schlossen darauf folgenden Ver-
trag mit einander ab.
§1
Die Eheleute Johann Arnold Mey-
er und Wilhelmine geborene Hütt
übertragen hierdurch folgende
im Hypothekenbuch von Langerfeld
fol. 230 eingetragenen Immobilie
Flur neun ???
Schönen Abend noch.
Viele Grüße
Volker
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