J.Arnold Meyer, Notarielle Urkunde Mählersbeck, Seite 13

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  • Volker MEYER
    Erfahrener Benutzer
    • 10.11.2010
    • 496

    [gelöst] J.Arnold Meyer, Notarielle Urkunde Mählersbeck, Seite 13

    Quelle bzw. Art des Textes: Zeichnung mit Erläuterung
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1835
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Grund-/Hypothekenbuch Langerfeld, Gericht Schwelm/Westf.


    Liebe Helfer.
    Bitte überprüft meine Transkription.
    Der Text unter Zeichnung lautet:

    Der Wiesenplatz lit 6 welchen der
    Gutsbesitzer Korthaus von seiner Wiese
    dem Papierfabrikanten Meyer käuflich
    überlassen hat zählt an Flächeninhalt 60 Quadrat
    Ruthen 23 Fuß

    Schwelm, 28. July 1835
    gez. Biele

    Viele Grüße
    Volker
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Volker MEYER; 24.08.2013, 15:39.
  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11862

    #2
    Der Wiesenplatz p sub lit 6 welchen der
    Gutsbesitzer Korthaas von seiner Wiese
    dem Papierfabrikanten Meyer käuflich
    überlassen hat, hält an Flächeninhalt 60 Quadrat
    Ruthen 23 Fuß

    Bei Korthaas habe ich Zweifel an der ersten Silbe.
    Hinter Gutsbesitzer und hinter Papierfabrikanten steht jeweils ein Buchstabe.
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

    Kommentar

    • Wolfg. G. Fischer
      Erfahrener Benutzer
      • 18.06.2007
      • 5385

      #3
      Hallo Volker,

      nur Feinheiten:

      "Der Wiesenplatz [etc.] sub lit C, welchen der
      Gutsbesitzer [etc.] Korthaus von seiner Wiese
      dem Papierfabrikanten [etc.] Meyer käuflich
      überlassen hat, zählt an Flächeninhalt 60 [Quadrat-]
      Ruthen, 23 Fuß.

      Schwelm, 28. July 1835
      gez. Biele"

      Mit besten Grüßen
      Wolfgang

      Kommentar

      • henrywilh
        Erfahrener Benutzer
        • 13.04.2009
        • 11862

        #4
        Nimmt man Wolfgangs Korrektur und meine zusammen ("C" ist richtig. "etc" ist richtig, "hält" ist richtig), so stimmt es!
        Schöne Grüße
        hnrywilhelm

        Kommentar

        • Volker MEYER
          Erfahrener Benutzer
          • 10.11.2010
          • 496

          #5
          Hallo Henry, hallo Wolfgang.
          Vielen Dank für die Unterstützung.
          Der Gutsbesitzer heißt wirklich Korthaus.
          Der Notar scheint den Namen, der ja von Inhaber oft in Mundart angegeben wurde, nicht recht verstanden zu haben. Er war wohl, obwohl in beim Gericht in Hamm bestellt, kein Westfale.
          Schönes Wochenende
          Volker

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