J.Arnold Meyer, Notarielle Urkunde Mählersbeck, Seite 12 Fortsetzung

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  • Volker MEYER
    Erfahrener Benutzer
    • 10.11.2010
    • 496

    [gelöst] J.Arnold Meyer, Notarielle Urkunde Mählersbeck, Seite 12 Fortsetzung

    Quelle bzw. Art des Textes:Notarielle Urkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt:1835
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Grund-Hypothekenbuch Langerfeld, Gericht Schwelm/Westf.


    Guten Abend liebe Helfer.
    Ich benötige mal wieder Unterstützung bei der Transkription des anhängenden Textes.
    Hier meine "Vorarbeit"

    lein.
    Geschehen zu Schwelm den siebenten
    zwanzigsten September eintausend achthun-
    dert fünf und dreißig.
    Gelesen und genehmigt gez. Joh. Peter Korthaus
    signa(?) xxx ???? des Arnold Meyer

    Daß die nachstehende Urkunde von uns No-
    tar und Zeugen und mit unserer ????
    von den besagten Companenten ?????
    auf ??? ??? durch den ???
    Klein ??? deutlich Vor- und ????
    ???? in allen Punkten ?????
    lich genehmigt und ???? in unse-
    rer Gegenwart eigenhändig vollzogen
    worden ist, ??? urkundlich
    unserer Unterschrift und des beige-
    brachten (?) Notariatssiegels mit dem Be-
    merken attestiert, daß den ????
    ??? Arnold Meyer gar nicht schreiben
    zu können erklärt hat.
    Genehmigt zu Schwelm den 27. September
    1835
    gez. August Klein als Zeuge, führe keine Pettschaft (stimmt das so?)
    gez. Wilhelm Schmitseifer,als Zeuge
    führe keine Berbtchaft
    gez. Wilhelm Coester
    Königl. Gerichts-Justizcommisar beim
    Gericht zu Schwelm u. ? Notar
    am OberamtsGerichtsbezirk Hamm

    Vielen Dank für die Hilfe.
    Liebe Grüße
    Volker
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Volker MEYER; 24.08.2013, 15:33.
  • Mechthild

    #2
    leider nicht alles

    Daß die nachstehende Urkunde von uns No-
    tar und Zeugen und mit unserer Zuziehung
    von den besagten Comparenten ?????
    nach einer durch den Mitzeugen
    Klein geschehenen deutlich Vor- und Durch
    lesung in allen Punkten wiederholent
    lich genehmigt und demnächst in unse-
    rer Gegenwart eigenhändig vollzogen
    worden ist, wird hierdurch urkundlich
    unserer Unterschrift und des beige-
    druckten Notariatssiegels mit dem Be-
    merken attestiert, daß der Mitcompa
    rent Arnold Meyer gar nicht schreiben
    zu können erklärt hat.

    Schöne Grüße
    Mechthild

    Kommentar

    • Friederike
      Erfahrener Benutzer
      • 04.01.2010
      • 7902

      #3
      Kleine Ergänzung:

      Daß die nachstehende Urkunde von uns No-
      tar und Zeugen und mit unserer Zuziehung
      von den besagten Comparenten errichtet
      Viele Grüße
      Friederike
      ______________________________________________
      Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
      Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
      __________________________________________________ ____

      Kommentar

      • Mechthild

        #4
        Hallo Volker,

        und noch eine Kleinigkeit:

        gez. August Klein als Zeuge, führe keine (<-hier steht kein) Pettschaft (stimmt das so?)ansonsten: ja
        gez. Wilhelm Schmitseifer,als Zeuge
        führe keine Berbtchaft
        gez. Wilhelm Coester
        Königl. Gerichts-Justizcommisar beim
        Gericht zu Schwelm u. öffentl.[icher] Notar
        am OberamtsGerichtsbezirk Hamm

        Schöne Grüße
        Mechthild

        Kommentar

        • Rainer Zufall
          Erfahrener Benutzer
          • 25.11.2009
          • 667

          #5
          Ein paar klitzekleine Korrekturen noch :

          Geschehen zu Schwelm den siebenund-
          zwanzigsten September eintausend achthun-
          dert fünf und dreißig.
          Gelesen und genehmigt gez. Joh. Peter Korthaus
          signa(?) xxx ???? des Arnold Meyer

          Daß die nachstehende Urkunde vor uns No-
          tar und Zeugen und mit unserer Zuziehung
          von den besagten Comparenten errichtet,
          nach einer gehörig durch den Mitzeugen
          Klein geschehenen deutlich Vor- und Durch-
          lesung in allen Punkten wiederholent-
          lich genehmigt und demnächst in unse-
          rer Gegenwart eigenhändig vollzogen
          worden ist, wird hierdurch urkundlich
          unserer Unterschriften und des beige-
          druckten Notariatssiegels mit dem Be-
          merken attestiert, daß der Mitcompa-
          rent Arnold Meyer gar nicht schreiben
          zu können erklärt hat.
          Geschehen zu Schwelm den 27. September
          1835
          [.... etc. ....]
          Königl. Preuss. Justizcommisar beim
          Gericht zu Schwelm u. ? Notar
          am OberamtsGerichtsbezirk Hamm
          Viele Grüße
          Rainer


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          • Xylander
            Erfahrener Benutzer
            • 30.10.2009
            • 6798

            #6
            signa XXX oculis
            öffentlicher(?) Notar

            Viele Grüße
            Xylander

            Kommentar

            • Volker MEYER
              Erfahrener Benutzer
              • 10.11.2010
              • 496

              #7
              Liebe Mechtild, liebe Friederike, lieber Rainer,
              lieber Xylander.
              Ihr seit Spitze(ich springe virtuell in die Höhe). Danke.
              Liebe Grüße
              Volker

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