Heiratsmatik 1687, Kuhländchen / Nord-Mähren

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  • TWS
    Benutzer
    • 23.01.2013
    • 93

    [gelöst] Heiratsmatik 1687, Kuhländchen / Nord-Mähren

    Quelle bzw. Art des Textes: Hochzeitsbuch (katholisch)
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1687
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Kunewald, Kuhländchen, Nord-Mähren



    Liebe Ahnenforscher!

    Ich suche die Transkription und Übersetzung des lateinischen Abschnittes aus dem folgenden Text.
    Anscheinend ist dort von einem gefallen Soldaten die Rede (und der Beurkundung seines Todes), mir ist aber nicht klar, ob dies der Vater oder vorherige Ehemann der Braut war, und wo er gefallen ist.

    Herzlichen Dank für die Hilfe,

    Thomas Wilhelm Schwarzer.


    1: Den 14. September ist David lediger Knecht von Kunewald, des seligen[?] Gregor
    2: Golde ehelicher Sohn, mit Rosina Tragonern[Nachname oder "Dragoner" gemeint?] copuliert worden, NB
    3: [gesucht!] maritus ... ... ad bellum, qui ibi mortuus ... ..., de cujus morte
    4: [gesucht!] certitudine accepit attestation, ... perviderat, hunc, duo testes de rei
    5: [gesucht!] veritate ... juramentum, quod attestation ... oculus viderunt,
    6: [gesucht!] unde a ... ... acceperunt facultatem ...
    7: Testes Georg Schindler, et Martin Schram.
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  • Gaby
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2008
    • 4011

    #2
    Hallo Thomas,

    hier mein Entzifferungsversuch:


    Den 14 Sept(ember) ist David lediger Knecht von Kunwaldt, des S(eligen) Gregor
    Goldens Eh(elicher) Sohn, mit Rosina Tragonerin copulirt worden. NB
    maritus ..hius ivit ad bellam, qui ibi mortuus .. ...tz, de cujus morte
    certitudine accepit attestation, q(uaru)m perdiderat, hinc, duo testes de rei
    veritate deposerunt juramentum, quod attestatione suis oculu viderint,
    unde á Reverendismo Consistorio acceperunt facultatem ... ..
    Testes Georg Schindler, et Martin Schram.

    So wie ich das sehe, mußte der Bräutigam bald nach der Hochzeit in den Krieg und ist dort umgekommen. Das hier durch ein Attest der Augenzeugen bestätigt wird. Wörtlich kann ich es leider nicht übersetzen, dafür reichen meine wenigen Lateinkenntnisse nicht aus.
    Liebe Grüße
    von Gaby


    Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

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    • j.steffen
      Erfahrener Benutzer
      • 18.04.2006
      • 1489

      #3
      Hallo,
      ich ergänze Gabys Vorarbeit mit einigen Buchstaben:
      ... maritus ipsius ivit ad bellum, qui ibi mortuus est? diutius?, de cujus morte
      certitudine accepit attestationem, quam perdiderat, hinc, duo testes de rei
      veritate deposuerunt juramentum, quod attestationem suis oculis viderint,
      unde á Reverendissimo Consistorio acceperunt facultatem contrahendi etc
      Testes Georg Schindler, et Martin Schram.
      MfG,
      j.steffen

      Kommentar

      • Schmid Max
        Erfahrener Benutzer
        • 18.03.2013
        • 938

        #4
        moi,
        jsteffens ist nix hinzuzufügen ...mortuus est dicitus

        ich versuchs dann mal zu übersetzen da der Herr Konrad, -ders perfekt könnte- wohl derzeit nicht im Forum ist.

        Der Ehemann selbst war in den Krieg gezogen
        wo er starb , wie gesagt wurde
        über seinen Tod wurde zur Bestätigung ein Attest erstellt, welches verlorenging.
        Danach haben 2 Zeugen des Königs
        wahrheitsgemäß eine Erklärung abgegeben
        wonach sie das Attest mit ihren eigenen Augen gesehen hatten.
        Von dem Hohen Konsistorium wurde die Möglichkeit eingeräumt dies zu widerlegen .....
        (dagegen vorzugehen o.ä. ...falls das contrahendi stimmt, was ich nicht lesen kann)

        Gruss vom
        Schmid Max

        .................................................. .....................
        "Back to the roots" heisst nicht im Alter kindisch zu werden.

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        • TWS
          Benutzer
          • 23.01.2013
          • 93

          #5
          Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

          Eine Frage habe ich noch:
          Die Beschreibung bezieht sich NICHT auf den "neuen" Ehemann Gregor Gold, sondern auf den vorherigen N Tragoner, ist dies korrekt?

          Kommentar

          • j.steffen
            Erfahrener Benutzer
            • 18.04.2006
            • 1489

            #6
            Hallo,
            ja, dann heißt es wohl
            ... mortuus esse dictus ...
            Weiterhin:
            de rei veritate = von der Wahrheit der Sache/Angelegenheit.
            Am Ende:
            nach contrahendi (so ein g-artiger Anfang steht als Abk. f. con-) ist zu denken: matrimonium,
            also:
            erhielten die Erlaubnis zur Eheschließung.
            Und ja, das alles bezieht sich auf den ersten -im Soldatendienst verschiedenen -Ehemann.
            MfG,
            j.steffen

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            • TWS
              Benutzer
              • 23.01.2013
              • 93

              #7
              Herzlichen Dank für die Klärung meiner Fragen! :-)

              Kommentar

              • Gaby
                Erfahrener Benutzer
                • 07.04.2008
                • 4011

                #8
                Zitat von TWS Beitrag anzeigen
                Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

                Eine Frage habe ich noch:
                Die Beschreibung bezieht sich NICHT auf den "neuen" Ehemann Gregor Gold, sondern auf den vorherigen N Tragoner, ist dies korrekt?

                Der neue Ehemann ist aber David und nicht Gregor Gold. Gregor ist der bereits verstorbene Vater von David.
                Liebe Grüße
                von Gaby


                Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

                Kommentar

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