Hilfe: Taufregister

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  • alphabet
    Erfahrener Benutzer
    • 12.05.2012
    • 446

    [gelöst] Hilfe: Taufregister

    Quelle bzw. Art des Textes: Taufbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1846
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Gombeth, Hessen


    Guten Morgen! Ich brauche eure Hilfe bei der Entzifferung der Spalte "Namen und Stand der Eltern":

    Anna Elisabetha Götze, Tagelöhnerin und uneheliche Tochter der verstorbenen Tagelöhnerin Anna Gertrude Götze. Zum Vater des Kindes erklärte sich vor den Unterzeichneten Johann Henrich Bonn aus Dillich, des verstorbenen Tagelöhners Johann Bonn (...) (...) ehelicher Sohn, willigte in die Einschreibung und unterzeichnete sich mit zwei Zeugen (?): Heinrich Bonn, Conrad (...), Johannes (...). Rabemann.

    Mich interessieren besonders die Stellen, die ich im Fließtext rot makiert hab. Was heißt das? Ich lese nur "Karlpeter", das macht allerdings keinen Sinn. Ich habe den Eintrag vor anderthalb Jahren schonmal eingestellt, allerdings ging es da um eine generelle Entzifferung. Ich erhoffe mir mehr Hinweise über die Herkunft des Vaters. Einen Johann Henrich Bonn gibt es nämlich in Dillich nicht und ich plage mich schon seit Ewigkeiten mit diesem Fall herum. Ich würd mich freuen, wenn es Feedback eurerseits gibt. Vielen Dank und liebe Grüße

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  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29902

    #2
    Hallo,

    ich lese:


    Anna Elisabetha
    Götze, Tagelöhnerin
    eine uneheliche
    Tochter der verstor-
    benen Tagelöhnerin
    Anna Gerdruthe
    Götze.
    Zum Vater des Kin-
    des erklärte sich vor
    den Unterzeichneten
    Johann Henrich Bonn aus Dillich,
    des verstorbenen Tagelöhners
    Johann Bonn (verh-
    heirtheter
    ehelicher Sohn, willigte
    in die Einschreibung und
    unterzeichnete sich mit zwei
    Zeugen: Heinrich Bonn,
    Conrad Hamer; Johannes Hamer(?)
    Rabemann.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • alphabet
      Erfahrener Benutzer
      • 12.05.2012
      • 446

      #3
      oh, das ist großartig! das heißt, der vater des täuflings war verheiratet und der täufling das produkt eines seitensprungs?

      vielen dank! :-D

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      • alphabet
        Erfahrener Benutzer
        • 12.05.2012
        • 446

        #4
        Wenn der Vater noch verheiratet ist: welchen Sinn macht es dann, zur Zeugung des Kindes zu stehen und sich noch ins Taufbuch einzutragen?

        Kommentar

        • Xtine
          Administrator

          • 16.07.2006
          • 29902

          #5
          Hmm? Vielleicht war er einfach ein ehrlicher Mensch und stand zu seinem Kind?

          Oder die andere Ehe war kinderlos und er wollte das Kind als Erbin sichern.
          Viele Grüße .................................. .
          Christine

          .. .............
          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
          (Konfuzius)

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          • holsteinforscher
            Erfahrener Benutzer
            • 05.04.2013
            • 2532

            #6
            Hallo von der Kieler-Förde,
            mit der "Anerkennung des Kindes" wurde der kleine Stöpsel
            rechtlich gesehen "aufgewertet...somit den ehelichen Kindern
            gleichgestellt, ggf. führt die Tochter dann sogar den FN. Bonn.

            LG. Roland
            Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
            Roland...


            Kommentar

            • alphabet
              Erfahrener Benutzer
              • 12.05.2012
              • 446

              #7
              Guten Morgen,

              das ist interessant, allerdings führt der Täufling Friedrich Götze, um den im Eintrag geht, sein Leben lang den FN der Mutter: Götze.

              Kommentar

              • alphabet
                Erfahrener Benutzer
                • 12.05.2012
                • 446

                #8
                Auch in den folgenden Jahren: sowohl im Konfirmationseintrag, als auchbei seiner späteren Trauung 1870: Er wird immer als unehelicher Sohn der Anna Elisabeth Götze bezeichnet.

                liebe grüße

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                • Asphaltblume
                  Erfahrener Benutzer
                  • 04.09.2012
                  • 1501

                  #9
                  Der uneheliche Vater, wenn er bekannt und aktenkundig war, hat sicherlich auch Unterhalt gezahlt. Das ist schon ein Grund, ihn eintragen zu lassen, oder? (Er musste sich natürlich selbst zu seinem Kind bekennen oder gerichtlich als Vater festgestellt werden.)
                  Gruß Asphaltblume

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