Verlassenschaftsabhandlung 305

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  • forscher_wien
    Erfahrener Benutzer
    • 04.10.2011
    • 4408

    [gelöst] Verlassenschaftsabhandlung 305

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort/Gegend der Text-Herkunft:


    Bitte um eure Lesehilfe und um Korrekturlesen, ich lese:

    Foto 1:

    1857

    Josefe Marek Bürger und
    Ausnehmer(?) zu Prachatitz(?)
    erbserklärt(?) sich bedingt(?)
    als Erben(?) zum Nachlaß
    seines Sohnes des am 26.
    November v.[origen](?) J.[ahres] zu Erlau
    Verstorbenen Verpflegs=
    Offizials Josef Marek.

    An
    1., H.[errn] Josef Marek Bürger
    und Ausnehmer(?)
    zu Prachatitz

    2., das löbliche k. k. Bezirks-
    gericht
    zu Prachatitz
    in Böhmen.



    Exp Quintrich
    ?

    B 2639.

    Sehs.(?) 18 dto(?) 2. Mai [1]857.

    Mundit(?) Mobekede(?) ?


    Foto 2


    3-119/9

    S???tio?

    arrt? / ad(?) 2.


    Wolferom
    Kk Auditor


    1.(?)
    (Bescheid auf(?) den(?) Exhibit.(?))

    Wird dem(?) Gesuchstellen(?)
    mit dem(?) Beisegen(?) zu-
    rückgestellt, ? diese Erbs-
    erklärung nicht angenommen
    werden könne, weil in(?) daselben(?)
    der(?) Vorschrift(?) des ? 799(?) des
    allg.[emeinen] bürg.[erlichen] Gesetzbuches zuwider(?)
    der(?) ?titel auf welchen(?)
    sie gegründet wird, nicht an-
    geführt wurde(?), und falls(?) ?
    ./.
    Angehängte Dateien
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29773

    #2
    Hallo,

    ich lese:

    Foto 1:

    1857

    Josefe Marek Bürger und
    Ausnehmer zu Prachatitz
    erbserklärt sich bedingt
    als Erben zum Nachlaß
    seines Sohnes des am 26.
    November v.[origen] J.[ahres] zu Erlau
    Verstorbenen Verpflegs=
    Offizials Josef Marek.

    An
    1., H.[errn] Josef Marek Bürger
    und Ausnehmer
    zu Prachatitz

    2., das löbliche k. k. Bezirks-
    gericht
    zu Prachatitz
    in Böhmen.



    Exp Quintrich
    ?

    B 2639.

    Seß(Schs?). 18 dto(dedato) 2. Mai [1]857.

    Mundit(?) Mobekede(?) ?


    Foto 2


    3-119/9

    S???tio?

    arrt?(acc....?) / ad(?) 2.


    Wolferom
    Kk Auditor


    1.(?)
    (Bescheid auf den Exhibit.)

    Wird dem Gesuchsteller
    mit dem Beifügen zu-
    rückgestellt, d.. diese Erbs-
    erklärung nicht angenommen
    werden könne, weil in derselben
    die Vorschrift des § 799 des
    allg.[emeinen] bürg.[erlichen] Gesetzbuches zuwider
    der Rechtstitel auf welchen
    sie gegründet wird, nicht an-
    geführt wurde, und falls solcher
    ./.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • forscher_wien
      Erfahrener Benutzer
      • 04.10.2011
      • 4408

      #3
      Vielen lieben Dank Xtine!

      Was ist ein Bürger und Ausnehmer?

      Kann noch jemand helfen?

      Kommentar

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